Beiträge von caseschnüffler


    Guten Morgen die Herren,

    sorry, das war ich Freitag zu schnell beim Tippen:

    Es geht um die richtig geschriebenen Prozeduren 5-836.3* + 5-836.4*

    und um die erst jetzt richtig geschriebene Prozedur 5-838.9*.

    Auszug aus dem OP-Bericht:

    ....Nach radiologischer Segmentverifikation 13cm langer Schnitt....oberhalb des Segmentes L3/4....Einsetzen des SynFrame Retraktorhakens....Es kommt zunächst die Bandscheibe L3/4 zur Darstellung... Diese wird exzidiert und komplett freigeräumt....Auffräsen des Bandscheibeninnenraumes....das Original-Cage wird mit DBM befüllt und eingebracht...umsetzen des SynFrame Retraktorhakens und Eingehen auf Bandscheibe L4/5...identisches Vorgehen...Rückzug des SynFrame Retraktorhakens...Wundverschluss....

    Wir haben 5-838.95 kodiert, der MDK will 5-836.32.

    Danke

    und einen schönen Montagsblues, ähhhh Montagsgruß vom Caseschnüffler

    Hallo allerseits,


    worin besteht der Unterschied zwischen einer dorsalen Spondylodese ( 5-836.3* + 5-836.4* )

    und einer dorsal instrumentierten Spondylodese ( 5-839.9* ) ?

    Welche Kernaussage braucht ein OP-Bericht, um den Unterschied darzustellen?

    Grund meiner Frage ist ein Streit mit dem MDK um den OPS 5-839.9*.


    Danke vielmals,

    schöne Gruße

    und jetzt erst einmal ein schönes Wochenende, sofern vorhanden.

    Der Caseschnüffler

    Hallo in die Runde!

    Bei diesem Fall aus dem Jahr 2011 besteht folgender Sachverhalt:

    Ein Patient mit der HD K74.6 Zirrhose der Leber ist 6 Tage stationär. Die HD und alle 5 ND werden vom MDK nicht geprüft mit der Begründung: "Nicht CCL relevant". Die Prozedur 1-920.04 Medizinische Evaluation und Entscheidung über die Indikation zur Transplantation: Vollständige Evaluation, ohne Aufnahme eines Patienten auf eine Warteliste zur Organtransplantation: Lebertransplantation wird vom MDK bestätigt mit dem Vermerk "Prozedur in den Unterlagen nachvollziehbar belegt". Diese Prozedur führt den Fall in die DRG A69Z Evaluierungsaufenthalt vor Organtransplantation ohne Aufnahme in eine Warteliste, RG 1,868.

    Druchgeführt wurden: Kolo, Thorax, NNH, EKG, LUFU, Sono Bauch, Herzecho und ca. 15 diverse Laborparameter. Lt. Pflegebericht bestehen keine Pflegeprobleme. Im Entlassbrief steht etwas von einem reduzierten Allgemeinzustand, der aber nicht weiter beschrieben wird.

    Der MDK-Gutachter, ein FA für Chirurgie, kommt wörtlich zu folgendem Ergebnis: "Die stat. Behandlung ist medizinisch nicht begründet. Sämtliche Maßnahmen, die in der obigen Zeit stationär erbracht wurden, könnten alle ambulant durchgeführt werden."

    Meine Fragen dazu:

    1. Gibt es ein Gegenargument? Soll der Patient tatsächlich diverse Arztpraxen abklappern: Internist, Lungenfacharzt, HNO-Arzt, Kardiologe, und das in der Hoffnung, auch alle Laborparameter zusammenzubekommen?

    2. Lt. Handbuch ist zum Erreichen der DRG A69Z allein die Prozedur 1-920.0- notwendig. Diese hat der MDK bestätigt, lehnt aber den stationären Aufenthalt dazu ab! 1-920.0- hat kein AOP-Potential. Wie ist dieser Widerspruch zu beurteilen?

    3. Wenn nicht das, was in diesem Fall vorliegt zur Erlangung der DRG A69Z reichen sollte, was dann? Welche Fälle sollen/können über diese DRG denn sonst abgerechnet werden?

    Bedanke mich schon mal....

    Viele Grüße vom Caseschnüffler

    Liebe Mitstreiter,
    lieber Herr Schaffert,

    ich danke für die vielen Beiträge und Hinweise.

    Ich hatte schon geschrieben, dass der MDK die konkurrierenden HD’s anerkennt sowie alle ND, OPS und auch die VWD.
    DKR-mäßig ist alles erfüllt: Unser Doc hat die Diagnose mit dem höheren Ressourcenverbrauch anhand des Groupers bestimmt. Wer macht es in der Praxis anders???

    Die Kernfrage bleibt für mich: In unserem Fallpauschalensystem kann ich eine OP, die ich nachweislich erbracht habe, auch kodieren. Dabei ist es unerheblich, wie viel Zeit ich für diese OP benötigt habe. Die Vergütung ist pauschal, so ist es gewollt.
    Der MDK kann prüfen, ob ich die OP erbracht habe. Woher nimmt der MDK aber das Recht, in einem Einzelfall plötzlich die Dauer einer OP zu bewerten, obwohl die Dauer nicht Bestandteil des OPS ist?
    Und er steigt mit dieser für mich „externen Bewertung“, da außerhalb des DRG-Systems erfolgt, gänzlich unverfroren wiederum in das Fallpauschalensystem ein mit dem Ergebnis, das ein vom ihm ermittelter höherer Ressourcenverbrauch 11.000 Euro weniger Ertrag einbringt.

    Mich beschleicht das Gefühl, dass die Dimension dieser Ungeheuerlichkeit hier nicht erkannt wird. Wenn es wirklich möglich sein sollte, dass der MDK ein in der Klinik tatsächlich vorhandenen Ressourcenverbrauch zugrunde legen darf, wie auch immer er glaubt, den ermitteln zu können anhand von Auszügen aus der Krankenakte, dazu noch mit einem Parameter, den ich in meiner Kodierung nicht darlegen muss, wie hier die Dauer der OP, dann wäre die Möglichkeit gegeben, jede von uns abgerechnete DRG in diesem Sinne anzuzweifeln und „extern“ zu berechnen. Doch gerade die Möglichkeit der Abrechnung nach in der Klinik real entstandenen Kosten hat der Gesetzgeber mit dem Fallpauschalensystem abgeschafft.

    Und: Die DKR sprechen zwar von einem höheren Ressourcenverbrauch, es ist aber nicht die Rede davon, dass ich diesen an in meiner Klinik real ermittelten Kosten nachweisen muss. Wäre ja auch unlogisch bei unserem bestehenden System. Lassen wir uns vom MDK nicht zum Affen machen!

    Das auch von mir als abschließende Stellungnahme dazu.

    Mit freundlichen Grüßen vom
    Caseschnüffler

    Maßgeblich ist, wo war der größere Behandlungsaufwand. Krankheit A oder B. Wenn das geklärt ist, wird der Rest in den Grouper gekloppt, mal geschüttelt und was dann raus kommt, ist die DRG.


    Hallo DRG-Rowdy,

    es geht hier um zwei auch vom MDK anerkannte kokurrierende HD's. Der Rest des Falles bleibt ja gleich. Insofern will ich ja nichts anderes als das, was oben steht.

    Nun gehe ich aber wirklich heim!

    Grüße...

    Hallo an alle hier,

    nein, ich brauche keine Recherchen, es gibt doch das vereinbarte DRG-Fallpauschalensystem. Von InEK hochaufwändig kalkuliert, zeigt mir allein der Grouper den Ressourchenverbrauch der jeweiligen Konstellation.

    Der Ressourcenverbrauch kann nur monetär bewertet weden. Wie denn sonst? Darauf beruht doch das ganze System.

    Und wenn hier in Deutschland vereinbart ist, dass ich nach diesem System pauschal bezahlt werde, ist es doch aberwitzig, in Einzelfällen davon abweichen zu wollen. Und welcher Fall das ist, und welche Parameter dabei berücksichtigt werden, bestimmt allein der MDK?

    Wir wissen doch alle um die Schwächen des Systems: Ich hatte in meiner Klinik ein Kind nach Tötungsversuch durch den Vater. Nach mehreren Operationen in verschiedenen Regionen ergab die auch in diesem Fall pauschale Vergütung allein nach EINER OP, nach der OP, die im pauschalen System als die ressourcenaufwändigste hinterlegt war, natürlich keine Kostendeckung. Nun kann ich ja auch nicht zum MDK gehen und sagen, wir bleiben auf 2/3 unserer Kosten sitzen. MDK und Kasse würden doch antworten, das es sich nun einmal um ein pauschales System handelt, das nicht die reale Kostensituation vor Ort berücksichtgt.
    Aber andersherum soll nach Gutdünken eines Gutachters von der pauschalen Bewertung abgewichen werden???

    Grüße vom Caseschnüffler,

    der jetzt erstmal nach Hause geht...

    Liebe Freunde,

    es geht mir nicht darum, inwieweit eine DRG oder das ganze DRG-System in der Lage ist, eine gerechte Vergütung zu gewährleisten. Das System hinkt an vielen Ecken. Das wissen wir alle hier.

    Mir geht es darum, das der MDK sich erdreistet, hier den Ressourcenverbrauches eines einzelne Falles nach einem einzigen selbstgewähltem Parameter außerhalb des DRG-System zu unseren Ungunsten zu bewerten.

    Grüße vom

    Caseschnüffler

    Hallo Papiertieger,

    in den Kodierrichtlinien steht beschrieben "...in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige (Diagnose) auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourecen verbraucht hat". Dies zielt für mich nicht auf die Kalkulation, sondern auf die Ressourcen des betreffenden Behandlungsfalles.


    Hallo Okidoki,

    die Kalkulation im Sinne des InEK ermittelt den Ressourcenverbrauch.

    Grüße vom Caseschnüffler

    Hallo Okidoki,

    halle an die anderen Schreiber,

    die Frage ist schon beantwortet: Wir haben ein kalkuliertes DRG-System, dass die Kosten nach realer Kostenermittlung pauschal vergütet. Dabei ist es unerheblich, welche Kosten dem EINZELNEN Haus tatsächlich entstehen. Gerade dadurch wird der Anreiz zur Kostendämpfung erzielt, wenn ein Haus feststellt, über den kalkulierten Kosten zu liegen und umgekehrt.

    Der MDK kann sich nicht einzelne Parameter eines aktuellen einzelnen Falles herauspicken. Es nimmt damit diesen Einzelfall aus dem DRG-System heraus. Wo soll das hinführen: Er könnte dann auch bei einem Fall sagen, der knapp über der unteren Verweildauer liegt, die zur Verfügung gestellten Finanzen per Fallpauschale sind nicht gänzlich nötig gewesen, die Klinik muss etwas davon zurückzahlen, etc. etc....

    Der Fall geht so erst einmal in den Widerspruch, danach selbstverständlich in die Klage.

    Grüße vom Caseschnüffler