Beiträge von DBahlo-Rolle

    Zitat


    Original von Lueckert:
    .....schließlich lebt ein Krankenhaus von seinen Einweisern.

    :erschreck: :erschreck: :erschreck:
    ein Krankenhaus lebt nicht nur von seinen Einsendern, sondern auch von der Zufriedenheit und der Mundprobagand seiner (mit Sicherheit in der Mehrzahl!) Kassenpatienten!!!!! :besen: :besen: :besen: :boom:

    um so ein KH würde ich (Kassenpatient mit Minieinkommen) aus Prinzip einen Bogen machen, da der Umgang mit dem \"Rohstoff Mensch\" für mich, und warscheinlich für Andere auch wichtig ist! :chirurg:

    auch keine Ironie mitbekommen

    Hallo Herr Schrader,
    noch ein Tipp: falls sie die Spalte \"Behandlungsdiagnosen\" nutzen (wir machen das um nicht Kodierrelevante, aber für die Arztbriefschreibung wichtige Diagnosen zu erfassen), muß vor der Vidierung des Urfalles die Kennzeichnung entfernt werden, sonst wirds [c=deeppink]magenta[/code] auf dem BS.

    Grüßle aus dem Schwabenländle und

    Sorry, da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt ?(
    natürlich darf die Kasse das, und das ist auch der richtige Weg, nur ging es mir um den zeitlichen Ablauf, die Spanne zwischen Anfrage - Gutachten - und Rechnungsabzug bei uns.

    Noch was für den Wellnessfaktor :lach:
    Oops-Kasse meint, wir sollten Patienten abends entlassen, und nicht wie üblich morgens nach der Visite, da die kasse dann noch einen kurzliegerabschlag bekommen würde (Pat bekamm morgens therapeutische Maßnahmen und Laborkontrolle) :biggrin:

    Grüßle aus em Schwobaländle mit em besserer Dorwart als an anderer Verai.

    Hallo Forum,
    die Oops-Kasse möchte eine stationäre Behandlung zur Neueinstellung und Schulung eines Typ-2 Diabetikers ambulant haben. Der MDK Gutachter bezieht sich auf ein Urteil des
    BSG vom 28.01.1999 (AZ: B3 KR 34/98 R)
    Meine Frage(n): hat jemand das Urteil im ganzen Vorliegen? :deal: Die Daten im Internet gehen nur 4 Jahre zurück. ;(
    Die Behandlung ist vom Januar 2003, das Gutachten von November 2003 und jetzt erfolgt ein Abzug des Gesamtbetrages bei einer beliebigen Rechnung. Darf die Kasse das? :chirurg:

    Grüße aus dem Schwabenland


    und Bremen wird Deutscher Meister, Stuttgart Vize , und im Gesundheitswesen kommt man sich manchmal vor wie in der Regionalliga:
    Alles Amateure :a_augenruppel: :rotwerd: :erschreck: :teufel: :lach:

    Hallo ToDo und mitlesendes Forum,

    aufgrund dieser Erfahrung haben wir Patienten mit einer geplanten OP, die Aufgrung sonstiger Umstände ambulant nicht durchführbar ist, zur Kasse geschickt, mit der Bitte zu prüfen ob die Kosten für die stationäre Behandlung übernommen werden. Die Kasse hat dem Versicherten erklärt, das es da keine Probleme gibt, was das KH den für Umstände macht!

    Sie sehen wie wir oder sie(die KK\'s) es machen, zum gleichen Beispiel gibt mehrer Varianten die alle irgenwo per Vertrag und/oder Gesetz begründt werden können.

    Wir müssen noch darüber diskutieren, ob ich nicht einen Wellness-Zuschlag berechnen sollte und bei meiner nächsten Städtetour bei Ihnen abholen :lach:

    Grüße aus 463km (soviel waren es glaube ich) Entfernug

    Zitat


    Original von ToDo:

    Wenn die OP, ggf. mit entsprechender Vorbereitung mittels vorstationärer Behandlung (ich weiß, seit DRG-Einführung nicht mehr populär, weil nicht vergütet und kein Belegungstag) nicht am Aufnahmetag erfolgen konnte, können Sie das dem MDK doch sicherlich leicht belegen.

    Fall aus der Praxis:

    Kardioversion: OP am Aufnahmetag (Vorbereitung inclusive) - Entlassung am Abend (20.00 Uhr)
    Kasse meint: \"die Behandlung hätte auch Ambulant erfolgen können\"
    Wie man\'s macht, laut Kasse gehts immer noch kostengünstiger.... 8)

    Hallo Forum,

    wir hatten so eine \"Spezialkasse\" in BaWü, die im nachhinein (die Pat waren operiert und Entlassen) die Kostenübernahme verweigerte. Da wurde (oder hat sich) die BWKG eingeschaltet und die Kasse angemahnt.
    Der Zweite Schritt war, alles über den MDK zu überprüfen, ob nicht alles hätte ambulant erfolgen können( Fälle letztes Jahr, und dieses Jahr nicht im Katalog ambulantes Operieren). Nach etlichem Schriftwechsel wurde die Kostenübernahme dann erteilt und die Rechnung beglichen.

    P.S es war keine AOK und keine EK, auch keine IKK :a_augenruppel:

    Grüßle aus dem Schwabenländle

    Hallo Forum,

    was ist, wenn ausgerechnet die Akte, mit diesem Vermerk bei einer Stichprobenprüfung durch den MDK beim Prüfarzt auf dem Tisch liegt? Die Kasse könnte da Forderungen stellen ...oder?

    Kein Schwarzseher oder Teufel-an-die-Wand-Maler
    nur MA im Medizincontrolling und von den letzten Anfragen der Kasse vorgewarnt

    Zitat


    Hallo alle in Erwartung von Hotfix 5.20 (HF 520),

    uns nerven die Hinweise, nachdem wir Fälle zusammen geführt haben (wohlgemerkt nach Überprüfung der Kriterien), daß dies gar nicht notwendig wäre. Geht das bei Euch auch so?


    Guten Morgen Herr Konzelmann,
    da hatte ich gestern meinen erste Fall, der nicht in das 08/15-Schema der Prüfung passte. Den haben wir \"zu Fuß\" abgerechnet.
    Wie handhabt Ihr die Rückverlegungen????? Mit einer Aufnahmenummer funktioniert das Ganze prima. ASPM bietet auch die Möglichkeit mit 2 Aufnahmenummern und Fallkette, im §301 Karteikasten steht dan \"Rückverlegung\" im Aufnahmegrund. Rüft man den 2.Fall auf im WORPLACE will das Programm eine Wideraufnahme......

    Wird das im HF520 auch verbessert oder kommt eine neue Überraschung auf uns zu :erschreck: :erschreck: :erschreck: ???

    Hallo Herr Huth,
    es ging überhauptnicht um Sinn oder Blödsinn der Plausiprüfungen in diesem unserem SW-System, es ging um eine Hilfestellung zu einem kleinen Referat von Tinchen. Ich habe das auch erst nach dem 2.Post verstanden, und meine Antwort in diesem Sinne geschrieben.

    Bisher konnte ich nicht feststellen, das die Meldungen bei Wiederaufnahme nicht korrekt sind! Die Plausiprüfungen für die Kodierung sind mitunter \"Käse\", und der dta läuft Nachts ohne größere Belastung.

    Die komplexen Wiederaufnahmenregelungen passen bei DKG, BWKG und Anderen auf eine DIN A4 Seite. Wenn Sie die WA\'s zeitnah prüfen (Liste in ASTM)und die Änderungen erfassen, werden sehr viele Daten gleich richtig an die Kasse geschickt

    Mit unseren KK\'s gibts da keine Probleme wg. \"Datenüberflutung\" o.Ä.

    Grüße aus dem bekannten Ländle