Beiträge von DBahlo-Rolle

    Zitat


    Original von Selter:

    Das Problem haben wir auch. Wenn aber eine´Fraktur keine Luxation oder offene Wunde hat, ist die Plausiprüfung recht nervig. Soweit ich weis, haben wir das ganze mal an GWI gegeben. Laut DKR muß bei geschlossenen Frakturen oder Luxationen mit Weichteilschaden 0. Grades K E I N E zusätzliche Schlüsselnummer kodiert werden. Das hat ( meine ich ) GWI nicht berücksichtigt bei der Prüfung. Leider kann man(n) bei den GWI - Plausis nicht selbst korrigieren oder auf [c=#002dff]Blau[/code] setzen:

    Grüßle aus dem Schwabenländle und

    [c=#7600ff]Ist das menschenverachtend?[/code]

    Ja, und dazu fällt einem auch kein weiterer Kommentar ein!!!

    Wir hatte ein ähnliches Problem. Paraplegerin mit unklarer Gewichtsabnahme zur Koloskopie. Stationäre Aufnahme und Entlassung am folgenden Vormittag. Die Kasse meinte: \" hätte ambulant erfolgen können \".
    Nach Anruf bei der Kasse und der Schilderung der Situation für die Pat. wurde von der Kasse eingelenkt, die Rechnung bezahlt und die MDK-Anforderung zurückgezogen.

    Es gibt auch noch solche Mitarbeiter (bei Kasse und MDK), die die Versicherten noch als Menschen in einer besonderen Situation sehen.


    Grüße aus dem Schwabenländle

    Hallo Forum,

    hier noch eine Variante zu diesem Thema:

    BG der ...... mit Bezirksverwaltung in S., fordert einen Entlassbericht für die Behandlung eines Arbeitsunfalls an. Letzter Satz der Anforderung:

    \"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne diese Unterlagen Ihre Rechnung nicht prüfen können und es dadurch dann zu Verzögerungen bei der Zahlung kommt.\"

    Auf tel. Nachfrage meinerseits diese Erklärung inhaltlich grob wiedergegeben:

    Die BG [glow=#FF0000,3]prüft J E D E DRG-Rechnung [/glow] :t_teufelboese: anhand der Aufnahmeanzeige, der Entlassungsanzeige und des Entlassungsberichtes. Vorher wird nichts bezahlt! Wenn ein Krankenhaus unauffällig aus dieser Überprüfung hervorgeht, wird später (wann, das wurde nicht gesagt) nichts mehr geprüft, oder nur bei großen Unstimmigkeiten

    Schöne Grüße zum WE und

    Hallo Forum,

    es gilt foldende Regelung:
    der [c=darkred]Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG für BaWü [/code] ist für die strittigen Fälle aus der Stichprobenprüfung der Kasse zuständig. :d_gutefrage:

    Strittige Fälle nach der Einzelfallprüfung kommen weiterhin vor das zuständige Sozialgericht. :erschreck:

    Bis dann und...

    Hallo Herr Oberstadt,

    Ist der DM durch die Schwangerschaft hervorgerufen und/oder verschlimmert worden muß ein Kode aus O20 - O29 genommen werden ( hier O24.x )siehe DKR 1510b .

    Im ICD-10-GM Version 2004 steht hinter der O24.x der Diabetes mellitus als vorbestehend und/oder während der Schwangerschaft auftretend.

    Also - DM und schwanger immer O24.x als Diagnose -> O65B

    ...und wer sagt, das Relativgewichte plausibel sein müßen?????? :i_respekt:

    und jetzt - ab auf den Balkon und einen Espresso dazu und den Nachmittag genießen

    in diesem Sinne

    Hallo Forum,

    jetzt muß ich doch mal ToDo \"in Schutz nehmen\". der verdient keine \"Codiererkeile\". Im Grunde ist er auch nur ein Mensch, der seine Arbeit erledigt. Wenn man(n) oder Frau ein paar mails mit ihm gewechselt hat erkennt man seinen guten Kern - nur sitzen wir eben an zwei verschiedenen Seiten der Tische.

    Grüße und

    Zitat


    Hallo To Do, Hallo Forum,

    Heute zum ersten Mal ein Angebot des MDK Baden- Würtemberg die Porto und Photokopierkosten für MDK Gutachten in Rechnung zu stellen. Hier der Originaltext:
    .....
    Die Übermittlung der hiermit angeforderten Informationen ist nach Maßgabe von §11 Abs.2des Landesvertrages nach § 122 Abs 2 Nr. 1 SGB V allgemeine Krankenhausleistung und kann daher leider
    nicht gesondert vergütet werden. Ggf.anfallende Auslagen in Höhe von O ,20€ pro kopierter Seite und die notwendigen Portokosten erstattet der MDK Baden-Württemberg gegen Rechnung.


    Hallo Herr Mies,

    das steht schon länger unter manchen Anfragen ( nicht alle MDK's in BaWü haben diesen Standardtext drauf ).
    Schreibt jemand solche Rechnungen? Ich denke eher nicht. Der Aufwand für Rechnung und Überwachung wäre XXL. (evtl. als ABM-Stelle zu gebrauchen).

    Grüße aus BaWü
    D. Bahlo-Rolle

    :dance1: :dance1:

    Zitat


    Original von Admin:
    ...Bösartig und plakativ, wie ich jetzt nun einmal sein möchte, behaupte ich, dass dies sogar ein gut ausgebildeter medizinischer Dokumentar ähnlich gut, wenn nicht sogar besser, kann. Mir scheint, dass hier eine "Pseudo"-Elite zu hohen Kosten aufgebaut wird, derer es evtl. gar nicht bedarf. Womöglich liege ich komplett daneben, aber fragen wird man ja noch dürfen.

    MfG
    B. Sommerhäuser


    Hallo Herr Sommerhäuser, Hallo Forum.

    Selbst ein Kassenmitarbeiter (Sachberbeiter für ein KH) der von Medizin keine Ahnung hatte, beendete das Gespräch aprupt ( der Hörer wurde aufgelegt! ) nach seiner Frage ob er mit einem Arzt spreche. Auf das "Nein, aber medizinische Ausbildung" kam noch "ich rede nur mit einem Arzt" und Ende der Komunikation!

    Das ist , Gott sein Dank die Ausnahme, aber das Problem ist die medizinische Unkenntnis der meisten KK-Mitarbeiter. Wenn ich manche Anfrage auf dem Tisch habe, weis ich nicht ob nicht schon der 1. April ist. Ein Blick auf den Kalender sagt mir: nein - die Anfrage ist echt.
    z. B. Kasse besteht auf DRG 960Z - nicht gruppierbar usw.

    Könnte man nicht für solche A(rbeits)B(eschaffungs) - Anfragen eine Bearbeitungspauschale von 50€ einführen???

    Grüße
    D. Bahlo-Rolle
    :huhn: :banane: :strauss: