Beiträge von MedCo07

    Hallo,

    Eine Metastase ist ein Tumor und ein Malignom.

    Die Begriffe Tumorerkrankung / Tumor / Malignom beschränken sich nicht auf einen Primärtumor. Sie schließen auch Metastasen mit ein.

    Der vielzitierte Schlichtungsspruch zur DKR 0201 bezieht sich explizit auf die Behandlung einer einzelnen Erkrankung oder Komplikation, die Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors ist.

    Eine Metastase ist keine Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors.


    hier aus einem Gerichtsgutachten



    danach Anerkenntnis durch Kasse, kein Urteil, (Anerkenntnis leider ohne Rücksprache angenommen)


    Viele Grüße

    MedCo07

    Guten Morgen,

    vielleicht, weil es ein "Gerät" ist, und, da Klammern auch als "Naht"-systeme klassifiziert werden, haben dies schraubenförmigen Metallstifte vielleicht auch was mit Nähen zu tun ???? . Da hat sich bestimmt jemand was gedacht.

    ;(Die ganze Systematik im Bereich Operativ/interventionelle Gefäßmedizin ist schon lange zum K...

    Jeder Hersteller verewigt sein Produkt in einem OPS und im Bereich ZE und NUB sind wir schon lange wiederauf dem Weg zu einem Einzel-Leistungs-Vergütungssystem. Das viel kritisierte DRG-System hat hier ja auch gar nichts mit Fallpauschale zu tun.

    Hilft Ihnen natürlich leider auch nicht weiter.


    Thank God its Friday

    Hallo,


    biliodigestive Anastomosen können auch endoskopisch angelegt werden. 2016 gab es im Vorschlagsverfahren einen Änderungsantrag der DGVS zum OPS 5-512.

    Im OPS 2017 wurde dann auch eine Unterteilung der Codes nach Art des Zugangs an der 6. Stelle eingeführt. 5-512.03 ist also korrekt für die endoskopische Biliodigestive Anastomose zum Magen. Lt. Hinweistext zusätzlich der selbstexpandierende Stent.


    Viele Grüße

    MedCo07

    Hallo,


    im GA steht, dass für jeden Tag überprüft wurde, ob ECMO evtl. als Intervention gezählt wurde. Es soll ja nur die Anlage bei den TISS-Punkten berücksichtigt werden. War nur ein Beispiel, was alles kleinteilig im GA aufgeführt ist.


    Viele Grüße

    MedCo07

    Hallo,


    vor dem verdienten Wochenende noch eine erheiternde Anekdote.


    Der Titel könnte auch lauten: "Eigentlich was zum Lachen, aber nicht lustig" Oder "Es gibt sie noch, die deutsche Gründlichkeit"

    Sachverhalt: DRG A06A - Verweildauer 143 Tage - Beatmungsdauer 2479h - TISS/SAPS 6253 - ECMO über 94 Tage - Rechnungssumme 328 Tsd €.


    Geprüft wurde ALLES. Im 13 seitigen Gutachten wird unter vielem anderen auch ausführlich auch auf folgende Punkte eingegangen: dass ECMO nicht als Intervention i.R. der Intensivpunkte gezählt wurde .... dass tgl. ein Intensivmediziner Visite machte.... dass für jeden Tag die Kriterien einer intensivmedizinischen Behandlung erfüllt waren....


    Versuchen Sie sich mal vorzustellen, Sie müssten so einen Fall begutachten. Wie lange das wohl dauert. Lt. Gutachten ist nachvollziehbar, dass der Gutachter tatsächlich sorgfältig geprüft hat. Alle Achtung (das ist keine Ironie! meine ich ernst)


    Ergebnis: Alles korrekt - fast. 2 CoVid-Tests waren nicht nachvollziehbar.

    => MDK02. Erstattungsanspruch 105€ . Formal nicht zu beanstanden.


    Kann man das vielleicht auch unter Corona-Folgeschäden verbuchen? Die wenigen MDK02´s wegen angeblich nicht indizierter CoVid-Tests haben uns fürs 2. Quartal knapp unter die 60% - Grenze gebracht und damit gibts im nächsten Quartal 10% Prüfquote und Strafzahlungen. Sonst wären es 5% und keine Strafzahlungen.


    Wir freuen uns natürlich, dass uns bei dem Fall die 300€ Strafzahlung noch erspart geblieben ist.


    Schönes Wochenende

    Guten Morgen,


    die Excel-Datei "Statisitkdaten..." fehlt noch. Die Daten finden sich in den csv-Dateien. In der Tabelle P9911114142, Spalte I stehen die Prüfquoten.


    Viele Grüße

    MedCo07

    Guten Morgen,


    der Barthel-Index ist eines der "aufgeführten standardisierten Testverfahren". - siehe auch Beiträge von Herrn Horndasch und Zwart.


    Viele Grüße

    MedCo07

    Hallo,


    ein Patient hat einem Crossoverbypass von der rechten Iliaca externa auf die linke A. fem. communis. 5 cm vor der Anastomose zur A. fem. hat sich ein Aneurysma entwickelt. Der Bereich der Prothese mit dem Aneurysma wird reseziert und durch ein Protheseninterponat ersetzt.

    Das wäre jetzt eine Resektion mit Interposition in einem Crossoverbypass. Würde dann unter 5-382- passen. Lokalisation schon mal schwierig. Da es relativ nah an der femoralen anastomose ist, wäre Oberschenkel denkbar. Im Vorspann zu 5-38 gäbe es theoretisch auch .73 für Gefäßprothese. Bei 5-382.7- kann man aber nur 6. Stelle 0-2 oder x kodieren.

    Es wurde nichts an der A. fem. oder einem sonstigen Gefäß gemacht sondern nur am Bypass.

    Resektion und Interposition an einer Gefäßprothese ist offensichtlich nicht kodierbar. ???


    Viele Grüße

    MedCo07