Beiträge von MedCo07

    Hallo,

    im GA steht, dass für jeden Tag überprüft wurde, ob ECMO evtl. als Intervention gezählt wurde. Es soll ja nur die Anlage bei den TISS-Punkten berücksichtigt werden. War nur ein Beispiel, was alles kleinteilig im GA aufgeführt ist.

    Viele Grüße

    MedCo07

    Hallo,

    vor dem verdienten Wochenende noch eine erheiternde Anekdote.

    Der Titel könnte auch lauten: "Eigentlich was zum Lachen, aber nicht lustig" Oder "Es gibt sie noch, die deutsche Gründlichkeit"

    Sachverhalt: DRG A06A - Verweildauer 143 Tage - Beatmungsdauer 2479h - TISS/SAPS 6253 - ECMO über 94 Tage - Rechnungssumme 328 Tsd €.

    Geprüft wurde ALLES. Im 13 seitigen Gutachten wird unter vielem anderen auch ausführlich auch auf folgende Punkte eingegangen: dass ECMO nicht als Intervention i.R. der Intensivpunkte gezählt wurde .... dass tgl. ein Intensivmediziner Visite machte.... dass für jeden Tag die Kriterien einer intensivmedizinischen Behandlung erfüllt waren....

    Versuchen Sie sich mal vorzustellen, Sie müssten so einen Fall begutachten. Wie lange das wohl dauert. Lt. Gutachten ist nachvollziehbar, dass der Gutachter tatsächlich sorgfältig geprüft hat. Alle Achtung (das ist keine Ironie! meine ich ernst)

    Ergebnis: Alles korrekt - fast. 2 CoVid-Tests waren nicht nachvollziehbar.

    => MDK02. Erstattungsanspruch 105€ . Formal nicht zu beanstanden.

    Kann man das vielleicht auch unter Corona-Folgeschäden verbuchen? Die wenigen MDK02´s wegen angeblich nicht indizierter CoVid-Tests haben uns fürs 2. Quartal knapp unter die 60% - Grenze gebracht und damit gibts im nächsten Quartal 10% Prüfquote und Strafzahlungen. Sonst wären es 5% und keine Strafzahlungen.

    Wir freuen uns natürlich, dass uns bei dem Fall die 300€ Strafzahlung noch erspart geblieben ist.

    Schönes Wochenende

    Hallo,

    ein Patient hat einem Crossoverbypass von der rechten Iliaca externa auf die linke A. fem. communis. 5 cm vor der Anastomose zur A. fem. hat sich ein Aneurysma entwickelt. Der Bereich der Prothese mit dem Aneurysma wird reseziert und durch ein Protheseninterponat ersetzt.

    Das wäre jetzt eine Resektion mit Interposition in einem Crossoverbypass. Würde dann unter 5-382- passen. Lokalisation schon mal schwierig. Da es relativ nah an der femoralen anastomose ist, wäre Oberschenkel denkbar. Im Vorspann zu 5-38 gäbe es theoretisch auch .73 für Gefäßprothese. Bei 5-382.7- kann man aber nur 6. Stelle 0-2 oder x kodieren.

    Es wurde nichts an der A. fem. oder einem sonstigen Gefäß gemacht sondern nur am Bypass.

    Resektion und Interposition an einer Gefäßprothese ist offensichtlich nicht kodierbar. ???

    Viele Grüße

    MedCo07

    Hallo,

    Mit der TIPSS-Anlage wird eine Verbindung zwischen Lebervene und Pforader hergestellt. sozusagen wird durch das Leberparenchym ein "Kanal" bis zur Pfortader gebohrt. In diese künstliche Verbindung wird der Stent platziert. Das ist keine Stenteinlage in die Pfortader.

    Viele Grüße

    MedCo07

    so steht es im Schreiben des MDS an die DKG

    verstehe ich das richtig? Man bemüht sich. Wenn die Prüfung trotz Bemühung erst in 2022 abgeschlossen wird, gibt es eine Bescheinigung rückwirkend ab 1.1. 2022.

    Das ergibt doch nur Sinn, wenn es rückwirkend ab 1.1.2021 wäre.

    Ist wohl ein Schreibfehler. Sieht sicher jeder so, dass 2021 gemeint ist.

    Aber wie war das mit Auslegung am Wortlaut?

    :rolleyes:

    VG MedCo07