Guten Morgen,
ein bißchen verwirrend, weil mal von malignen Lymphomen (alle) die Rede ist und mal von malignen Lymphomen, beschränkt auf C81 – C88.
Bei Plasmozytomen gibt es keine Metastasen.
Das Multiple Myelom (Plasmozytom) gehört klassifikatorisch zu den reifen B-Zell-Neoplasien (also malignes Lymphom).
Es handelt sich um eine monoklonale Plasmazellvermehrung im Knochenmark und tritt parallel an verschiedenen Stellen im Knochenmark auf. Daher der Name " Multiples Myelom".
Somit gibt es definitionsgemäß bei dieser Erkrankung keine Metastasen.
Das ist die Medizin.
In der ICD-Klassifikation findet sich in den Hinweisen zur Gruppe C81 - C96: "Soll das Vorliegen von Knochen(mark)herden bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88) angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.5) zu verwenden."
Das deckt sich mit der DKR 0215:
" Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist
C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
anzugeben."
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf C81 – C88, d.h gilt nicht grundsätzlich für alle malignen Lymphome. C90 gehört zwar auch zu den malignen Lymphomen, ist aber von dieser Regelung nicht betroffen.
Eine pathologische Fraktur bei Neubildungen wird mit M90.7* verschlüsselt, bei Wirbelkörperkompression mit M49.5-*.
Viele Grüße
MedCo07