Hallo Herr Sommerhäuser,
ich mach das Thema mal wieder auf.
In der Fußnote zu den ZEs 162 und 163 steht "Das Zusatzentgelt ist ab einer Mindestverweildauer von 5 Belegungstagen (...) abrechenbar".
Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit Belegungstage nach § 1 Abs. 7 FPV gemeint ist, also der Entlass/Verlegungstag nicht zählt?
Vielen Dank und herzliche Grüße aus Heilbronn
D.Wieland