Beiträge von Lunge48

    Hallo,

    das mag sich gut anhören, trifft aber nicht zu:
    8-100 beinhaltet: Fremdkörperentfernung durch Endoskopie.
    Sie haben aber "nur" bronchoskopisch abgesaugt (was wurde aspiriert?)- und keine Fremdkörperextraktion beschrieben.

    Leider treffen auch

    1-620.01 Diagnostische Tracheobronchoskopie - Mit bronchoalveolärer Lavage
    und
    8-173.0 Lunge Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge.
    Hinw.: Mit diesem Kode ist nur die sehr aufwendige Spülung der Lunge z.B. bei Alveolarproteinose zu kodieren

    nicht zu: Eine Lavage ist definiert, ein Absaugen leider nicht. Und kann daher als Prozedur nicht spezifisch kodiert werden

    Guten Tag zusammen,

    sehr stark scheinen sie (derzeit) nicht zu sein. Ansonsten bräuchten sie keinen "externen Sachverstand": 
    "Im Gesundheitsministerium soll dem Medienbericht zufolge sogar ein Mitarbeiter des Verbands der Ersatzkassen (VdEK) einen Gesetzentwurf mit formuliert haben. Nach einer Verordnung sei dies jedoch nicht erlaubt, schreibt das Blatt."

    "Diskussionen um Lobbyisten in Ministerien" - in: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49766

    Hallo Herr Horndasch,

    ich stimme Ihnen in vollem Umfang zu.

    "Die Erteilung von Auskünften an Erben, Angehörige oder Dritte oder die Herausgabe von Krankenunterlagen Verstorbener verstößt also gegen die ärztliche Schweigepflicht, es sei denn, der Arzt kommt zu dem Ergebnis, dass die Offenbarung des Patientengeheimnisses im sog. mutmaßlichen Interesse des Verstorbenen ist."

    Interessante Artikel zur Thematik fand ich u.a. hier:

    https://www.datenschutzzentrum.de/material/theme…nd/versentb.htm

    http://www.aekno.de/page.asp?pageId=9238&noredir=True

    Hallo ET.gkv,

    ich hoffe die Schalke-fans überleben alle ihren schock!

    das war doch nur Taktik, um Spieler und Fans von Athletic Bilbao in Sicherheit zu wiegen ;). Nach dem Rückspiel nächste Woche werden die Königsblauen im Halbfinale stehen :thumbup: - oder auch nicht 8)

    Zur Sache selbst: Ich sehe keinen neuen Aspekte. Für ärztlich verordnete Medikamente wird vermutlich weder die GKV noch die PKV medizinisches Personal abstellen, damit aus "Einnahme" durch DOT "Verabreichung" wird.
    PS: DOT= daily observed therapy.

    Guten Abend ET.gkv,

    Sie verwirren mich:

    "Nimmt ein patient ein verordnetes medikament (zb zu hause) selbst ein, ist das dann auch eine "medizinische Behandlung" wie sie für T80-T88 gefordert wird?; vergleichbar mit einem chir eingriff?? Wenn ja, dann geht es in einer art sprungrevision über das exkl. von T80-T88 (UNW von arzneimitteln) hinweg nach T88.6


    Dies nämlich hatte ich doch am Montag, 26. März 2012, 14:10 geschrieben:
    "Das Exclusivum des Kapitels T80-T88 relativiert sich m.E. durch den Hinweis unter T78.2, dass ein Anaphylaktischer Schock durch unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels bei ordnungsgemäßer Verabreichung zur T88.6 führt. Dies ist m.E. die HD."
    Natürlich ist die selbständige Einnahme von Medikamenten in den eigenen vier Wänden eine medizinische Behandlung, weil vom Arzt verschrieben.
    Erfreulich, dass wir beide sportlich die "Sprungrevision" über das Exklusivum von T8-88 hinweg nach T88.6 geschafft haben........jetzt müssen (ab 21:00 Uhr) Schalke und Hannover nachziehen :thumbup:

    Hallo,

    so ganz überzeugt bin ich (noch) nicht:

    Nach D002f ist Hauptdiagnose

    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

    Im vorliegenden Fall war auslösend die Medikamenteneinnahme mit nachfolgender Anaphylaxie. Diese hatte dann zu den beschriebenen Organmanifestationen geführt: Zum Glottisödem, zur respiratorischen Insuffizienz usw.
    Ohne den Schock bei ordnungsgemäßer Medikamentengabe würde es nicht zu der Kausalkette gekommen sein.

    Oder bin ich auf dem Holzweg?

    PS: Die Unterscheidung "in hospital" und "out of hospital" [ET.gkv] habe ich nirgendwo nachlesen können.

    Guten Tag,

    "Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft jährlich circa 12 Prozent der Krankenhausabrechnungen. Dabei werden gezielt auffällige Abrechnungen ausgewählt. Etwa die Hälfte der untersuchten 2,3 Millionen Fälle stellt sich als fehlerhaft heraus. Für die Krankenkassen bedeute dies einen Rückfluss von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr, erklärte Karl-Heinz Plaumann, Geschäftsführer des MDK Baden-Württemberg."

    In: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49659

    Hallo nochmals,

    BoB77: Das Exclusivum des Kapitels T80-T88 relativiert sich m.E. durch den Hinweis unter T78.2, dass ein Anaphylaktischer Schock durch unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels bei ordnungsgemäßer Verabreichung zur T88.6 führt. Dies ist m.E. die HD.

    @Herrn Wagner: Erst Einnahme des Medikamentes, dann Schock mit z.B. Larynxödem....

    Guten Tag,

    Aus den Befunden geht oft nicht hervor, welche Untersuchungen bei einem externen Konsil gelaufen sind. Manche Befunde kommen auch erst nach der Entlassung vom Patienten an, wenn die Codierung schon gelaufen ist.

    Gestatten Sie mir, unabhängig von der Frage der Kodierung einen Hinweis:
    Ich rate dringend, Befunde vor der Entlassung anzufordern! Manche Konsile haben ja Konsequenzen für die weitere Behandlung und/oder Therapie. Und leider werden nach Entlassung eingehende Untersuchungsergebnisse oftmals nicht hinreichend gewichtet........