Beiträge von Lunge48

    Hallo,

    HD T82.2 ist: Mechanische Komplikation durch Koronararterien-Bypass und Klappentransplantate!

    Besser als T78.2 Anaphylaktischer Schock, nicht näher bezeichnet ist - wegen: Exkl.:Anaphylaktischer Schock durch: unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels bei ordnungsgemäßer Verabreichung ----- >

    HD: T88.6 Anaphylaktischer Schock als unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels oder einer indikationsgerechten Droge bei ordnungsgemäßer Verabreichung.

    Hallo,

    "Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard rund um die Uhr". Ja, das ist gegeben, weil der Facharzt als Hintergrunddienst binnen kurzer Zeit eingreifen kann.
    Ob dies nach Entlasssung zu Schlafzeiten auch im ambulanten Bereich erfolgt? Ich bin mir (nicht) sicher, was beispielsweise ein HNO-Arzt als Diensthabender Arzt der KV bei Komplikationen nach einer Koronarangiographie machen wird....... In ein Krankenhaus einweisen?.........

    ... und die Zusatzkodes unter 5-986 beachten.

    Hallo,

    welche Zusatzkodes schweben Ihnen vor?
    5-986.00 bis 5-986.04 uind 5-986.0x kommen wegen "durch natürliche Körperöffnungen" nicht in Frage - 5-986.1 ist es auch nicht. Es bliebe 5-986.x

    Eine Mini-Lap ist keine "Minimalinvasive Technik", sondern, wie Herr Wagner schrieb, eine normale Laparoskopie mit Instrumenten mit geringerem Trokardurchmesser. Die Durchführung der Untersuchung ist identisch.

    Guten Tag,

    bei Bronchialkarzinomen wird, funktionelle und anatomische Operabilität vorausgesetzt, die Resektionsbehandlung per Thorakotomie durchgeführt. Eine Keilresektion ist in aller Regel obsolet. Diese wird zur Klärung der Dignität eines intrapulmonalen Befundes durchgeführt.
    Um eine Keilresektion durchzuführen, bedarf es der Thorakotomie. Warum also nicht 5-340.1
    Explorative Thorakotomie kodieren? Ohne diese kann keine Resektion erfolgen.

    Guten Tag blaubaerchen,

    schauen Sie doch bitte mal was unter R55 Synkope und Kollaps als Exkl. steht: u.a. Bewusstlosigkeit o.n.A. (R40.2).

    Auch Ihnen noch einen sonnigen Montag.

    Hallo zusammen,

    man(N) könnte einen Wutanfall nach dem anderen haben: Es geht praktisch nicht mehr um Qualität in der Versorgung der Patienten - es geht nur noch um Einsparungen.
    Entlassung um 23:30 uhr, obgleich - Zitat Hütti - "nur der Bereitschaftsdienst im Hause ist". Dieser hat zumeist keinen Facharztstandard - wer also soll für den Fall von Komplikationen "den Kopf hinhalten"? Die BG? Der MDK?

    Was wollen wir im Gesundheitssystem an vorderster Front Tätigen uns eigentlich noch alles bieten lassen!?