Beiträge von Christiana

    Hallo TT,

    die I97.8 ist aber doch keine Prozedur, sondern ein ICD Schlüssel für eine Krankheit; die mit Katecholaminen therapiert wird (Aufwand). Mit dem selben Argument dürfte man dann auch eine mit Lasix (=Medikamentöse Therapie) behandeltes akutes Nierenversagen (Krankheit) nicht verschlüsseln. Oder habe ich Ihre Antwort falsch interpretiert?

    Viele Dank, wenn Sie nochmal Stellung nehmen!

    Christiana

    Hallo BoB77,

    Der Patient wurde operiert (=\"nach medizinischen Maßnahmen\"). Danach mußte der Kreislauf mit Katecholaminen (positive Inotropie wg. Hypotonie) unterstützt werden. Ansonsten wäre er Kreislaufinsuffizient geworden (Schock).

    Viele Grüße,
    Christiana

    Hallo Forum,

    ich schließe meine Frage mal hier an:

    Spricht etwas dagegen die Katecholaminpflichtigkeit mit dem ICD Schlüssel-I97.8 \"Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen\" zu kodieren?

    Viele Grüße,
    Christiana

    Hallo Forum,

    ich schließe diesem Thread mal meine Frage an:
    Wie sieht es aus mit einer Maskenanpassung zur Durchführung einer NIV - spezielle Intervention? Die Intubation wäre ja eine spezielle Intervention. Da nur \"Beispiele\" augezählt sind, könnte ja die Maskenanpassung auch dazugehören...

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
    Christiana

    Hallo merguet,
    ja, das auch, aber der Punkt um den es mir hier geht, ist: Ist es definitiv kein Weaning?
    Bei dem Patieten wurde eine NIV anstelle einer invasiven Beatmung eingeleitet, der Beginn der Beatmung steht damit fest. Wann ist nun das Ende der Beatmung? Werden die beatmungsfreien Intervalle tatsächlich nicht mitgezählt?

    Zitat DKR 101h:

    Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignisse: • Extubation, • Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung….. Das Ende der Entwöhnung kann nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden. Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet….

    Lt. DKR gibt es also diese beiden Möglichkeiten, die Beatmung zu beenden. Bei dem Patienten lag aber bis zum 5. Tag keine stabilen respiratorischen Situation vor. Demnach müssten doch die beatmungsfreien intervalle mitgezählt werden dürfen. Hab ich hier einen Denkfehler?

    Viele Grüße,
    Christiana