Beiträge von Thoma

    Hallo Herr Nast,

    das RaczVerfahren ist kein intradiskales Verfahren sondern ein epidurale Behandlung. Minimal invasiv, aber aufwändig und zeitintensiv mit höheren Sachkosten als ein \"normales\" anästhesiologisches epidurales Katheterverfahren. die 5-831.8 kommt nicht infrage.

    Gruß

    R. Thoma

    Leider nicht. In einer anderen Diskussion (s. Schmerzkatheter -Hiatus sacralis Katheter bei Bandscheibenschaden) wurde über die zusätzliche Kodierung des ZUganges diskutiert. Ich denke, das ist nicht korrekt, da hier ein operativer Zugang gewählt ist. Problem ist, dass nur operative Prozeduren (5-....) zu einer Erlössteigerung führen. Die 8-910 ist eine Prozedur, die auch bei einer einmaligen epiduralen Injektion angesetzt werden kann.

    Es gibt leider keine Möglichkeit , den AUfwand des speziellen Katheterverfahrens abzubilden. Eigentlich gehörte es in die 5-83a (minimal invasive Behandlungen an der WS). Dort stehen die Radiofrequenz-Thermoläsion etc. Der Aufwand wäre entsprechend. Es bliebe nur die 5-83.ax oder 5-83.ay. Diese Ziffer ist allerdings eine nicht amtliche Ziffer, d.h. die Kassen dürfen die Ziffer nicht akzeptieren, InEk allerdings schon.

    Wir kodieren im Augenblick nur die 8-910. Wenn eine Erlössteigerung durch den zugang möglich wäre, sollte der Zugang mitkodiert werden.

    Die diskutierte 5-038 ist eine Ziffer für die Implantation von temporären und/oder permanenten Kathetern zur spinalen Medikamentenapplikation, meist über implantierte Medikamentenpumpen. Soweit ich weiss, führt die Kodierung des temporär implantierten Katheters (5-038.20: Testinfusion!!! trifft ja beim sog. Racz-Katheter nicht zu!) nicht zu einer Zunahme des Erlöses.

    Um nicht weiter Opfer des Systems zu sein, sollten wir gemeinsam mit den ebtroffenen Fachgesellschaften (Orthopäden, Anästhesisten, Schmerz) einen Antrag zur Änderung des OPS bei DIMDI im nächsten Jahr einreichen.

    R. Thoma
    Schmerzzentrum Tutzing