Beiträge von code_case

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Eine \"Strafpauschale\" würde vielmehr für einige Krankenkassen/MDK Anreize setzten, durch eine Massenprüfung und das Suchen nach Bagatelländerungen möglichst hohe Erlöse zu erzielen.


    Nahezu Selbiges wurde diametral von den Kassenmitarbeitern gegenüber den Krankenhäusern vermutet, als die AP auf 300 angehoben wurde... Erinnern sie sich bitte an die endlosen Diskussionen und Argumentationen-gleichermaßen dürfte es auch für einen Kostenträger absolut unwirtschaftlich sein, sich wegen 300,- auf eine pauschale Prüfung einzulassen( ja ich weiß, es wird schwarze Schafe geben, aber die gibt es auf allen Seiten)

    VG c_c

    Zitat


    Original von merguet:
    Die Kassen fordern nämlich nicht eine Abschaffung der Pauschale, sondern eine umgekehrte Sanktion.
    Wenn sich das durchsetzt, wird die Zahl der Prüfungen in unermessliche Höhen steigen.

    Hallo merguet,

    meinen Sie? Ich glaube, dass dadurch die Aufwandspauschale (halt nur auf Umwegen) ad absurdum gestellt wird und damit hinfällig. Eine bilaterale AP dürfte selbst das Ministerium nicht wollen.

    VG c_c

    Zitat


    Original von GenS:
    Die Suche nach \"Beweisen\" für das Vorgehen in den beatmungsfreien intervallen hat doch rein mit Abrechnung zu tun, nicht mit Medizin. Damit kann ich die Reaktion von Kollegen erklären.
    Gruß
    GenS


    Hallo GenS,

    ich kann mir die Raktionen gerade aus vorbenannten Gründen überhaupt nicht erklären, da es im DRG-System nun einmal um Ökonomie und Kosten geht und eben gerade nicht um die Abbildung des medizinischen (wenn auch dort nachvollziehbaren) Einzelfalls.
    Und bei einer derart breiten \"Interessenschlucht\" zwischen beiden Seiten liegt es in der Natur der Sache, das ein Konsens nicht immer erreicht werden kann. Warum also diese unendlichen Diskussionen- das Ergebnis ist doch bekannt.....

    VG c_c

    Hallo Herr Hollerbach,

    besagte Kodierrichtlinie definiert doch explizit die Vergiftungsproblematik, um welche es sich doch im vorliegenden Fall nun eindeutig nicht handelt. Wie bitte leiten Sie aus einer speziellen Kodierrichtlinie eine generelle Gültigkeit bzgl. der Kodierung der Diagnose X84.9! ab. Und warum der Kasse übermitteln?? Damit die Kasse den Fall nicht unnötig prüft zum Beispiel?
    VG und ein frohes Osterfest

    c_c