Hallo Herr Konzelmann,
da bin ich nicht ganz einverstanden...
zu 1.:
Die Hauptprozedur kann (zumindest in SAP) mit der Anzahl bezeichnet werden und spiegelt den Resourcenverbrsuch auch wieder (ob es in Ihrer Auswertung auch gezählt wird, ist schon wieder ein anderes Problem !)
zu 2.:
es steht doch explizit in den DKR: unter Durchführung einer therapeutischen endoskopischen Maßnahme (5.xxx) ist die Angabe der diagnostischen Prozedur (1.xxx) nicht statthaft. Dass die Grouper keine Fehlermeldung ausgeben, liegt m.M. daran, dass der Groupierungsprozess durch die Angabe der diagnostischen Prozedur sich nicht ändert (Beispiel 1-650.1 und 5.452.2 Koloskopie und Polypektomie). Oder täusche ich mich da etwa?
Grüße Poschmann