Hallo Joe,
jetz wird es aber spannend, wird auch nur annähernd der Änderungsantrag der Regierung umgesetzt:
1. Einführung des Begriff Arbeitsbereitschaft
2. tägliche Arbeitszeit (s. Arbeitsbereitschaft)mit Zeitausgleich (tarifgebunden), aber auch ohne Zeitausgleich (tarifungebunden) durchaus deutlich länger als 11h, bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Festgelegt ist nur die anschließende Ruhezeit von 11h.
3. wöchentliche Arbeitszeiten durchschnittlich 48h (bezogen auf 12 Monate)...ich beschäftige mich gerade mit Modellen, die bis 60 Wochenstunden aufweisen...
Klartext (man möge mich korrigieren, falls ich mich irre...):
1. Anhebung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als Vollstunden bis 48h entsprechen etwa dem bisherigen Einkommen aus den Bereitschaftsdiensten (aus ärztlicher Sicht), ist aber auch abhängig von der Anzahl der bislang geleisteten Dienste
2. Mehrkosten für die Krankenhäuser entstehen durch die Umwandlung von Dienststufe D in Vollarbeit und durch die Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48h pro Arzt, bezogen auf 12 Monate (es müssen zusätzliche Ärzte eingestellt werden). Um es am Modell zu verdeutlichen: wenn Ärzte 100 Bereitschaftsstunden pro Monat einreichen, entspricht das 25h/Woche+38,5 Tarif (+/- 2Stunden außerhalb des Tarifs)=63,5H/Woche. Bei max.Arbeitszeit von 48h müssen 15h/Woche durch Neueinstellungen abgedeckt werden, entsprechend einer Aufstockung im Assistenzbereich (und OA mit Bereitschaftsdienst) von 40% der VK...korrekt?
3. Die Rolle der Tarifbindung wird über die Arbeitszeitmodelle an Kliniken entscheiden
4. und wie war das mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers ?...
hmhmhmhm
Grüße Poschmann