Hallo Forum,
in der Betrachtung sollte ein Aspekt noch bedacht werden: liegt eine stationäre Einweisung vor?
Begründung: Kommt ein Patient ohne Einweisung, wird behandelt (oder ein stationärer Aufnahmegrund ausgeschlossen und der Patient bleibt nicht über Nacht, so wird es schwer fallen, hier einen stationären Behandlungsanspruch nachzuweisen (alternative Notfall-KV-Abrechnung, pauschalpreis mit KV oder Verweis auf Notfallpraxis)
Kommt ein Patient mit Einweisung, wird behandelt (oder ein stationärer Aufnahmegrund ausgeschlossen und der Patient bleibt nicht über Nacht, so ist die Alternative die prästationäre Behandlung.
Aus meiner Erfahrung befragen die Kassen den Patienten, wie er denn untergebracht war...alle Häuser mit Notaufnahmebereichen werden von den Patienten nicht als stationäres Äquivalent betrachtet und die Zuzahlung zur stationären Behandlung wird nicht selten verweigert.
Die Anzahl der Stunden bei Tagesliegern als Hinweis für die Notwendigkeit der vollstationären Behandlung wird von den meisten Kassen nicht mehr akzeptiert, da sich hier auch Organisationsmängel (aus Sicht der Kassen) hier verbergen kann.
Der Begriff Teilstationär war hinreichend erläutert worden (=Tagesklinik mit separater Kostenanerkennung durch Kassen)
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Grüße aus Hanau
Poschmann