Beiträge von gerald_poschmann

    Hallo Herr Kreis,
    habe ich das richtig verstanden?
    1. Das Krankenhaus schickt eine DRG-Rechnung(Diagnosen/Prozeduren)
    2. Der Chefarzt schickt zusätzlich eine Abrechgung der Wahlleistung nach GOÄ (oder ist das in 1 schon enthalten, wieviel erhält dann aber der ehemals Liquidationsberechtigte ?)

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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Forum,
    wie ist es denn unter DRG?
    1. bekommen die Patienten die DRG-Rechnung ?
    2. wie werden die ärztlichen Wahlleistungen verrechnet ?
    3. bekommen die Patienten auch die Medikamente in Rechnung gestellt ?

    Ich habe den Passus der Wahlleistungen in dem Musterentwurf der DKG als Patienteninformation nicht verstanden...wie geht es dann erst den Patienten ?

    Wo ist denn das geregelt worden, ich habe nichts gefunden...

    Grüße Poschmann

    Hallo Frau Moog,
    vielleicht habe ich das ja nicht richtig verstanden...aber auch unter DRG wird doch der liquidationsberechtige leitende Arzt eine Rechnung für ärztliche Leistungen nach GOÄ ausstellen, dazu kommt eine Direktrechnung des Hauses für den Hotelservice (1-2 Bettzimmer), die häufig direkt den Kassen zugeleitet wird.
    Habe ich da was verpasst ?
    Wie wird den der liquidationsberechtigte Anteil der ärztlichen Leistung herausgerechnet...oder gibt es den bei Ihnen nicht mehr ?
    Verdient Ihr Chef dann nur noch BAT I naggisch ?

    Fragen über Fragen...murmelmurmel

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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Frau Friesenhahn,
    aber natürlich haben alle Ihre genannten Diagnosen eine relevante therapeutische Maßnahme erfahren: zur Anämie die TF, alle anderen Diagnosen sind als ursächlich für die Entstehung der portalen Hpertonie anzusehen, bzw. das Resultat.
    Allerdings mindestens genauso wichtig wie die Angabe der Diagnosen ist die Angabe der Prozeduren


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hsllo Forum,
    der MDK hatte selbst ein System entwickelt (im ärztlichen Bereich), um Fehlbelegungen durcxh Prüfärzte besser beurteilen zu können (Schmerzen, Therapie, Fieber usw) und diese mit Zahlen versehen. Letztendlich muss aus der ärztliche Dokumentation auf einen Blick erkennbar sein, warum der Patient noch da ist (sonst findet man es auch beim Aktenstudium nicht)


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Herr Graf,
    aus meiner Sicht sehe ich die Problematik weniger in der Verschlüsselung, sondern in der Frage, ob die Krankenkassen diesen Fall überhaupt honorieren werden, völlig gleich, welchen Schlüssel sie wählen. Mein MDK würde höflich darauf hinweisen, dass die Behandlung der Wahl nicht stationär wäre...so hätte ich zwar behandelt, aber kein Geld erhalten...hmmm.


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo susanne,
    mal eine ketzerische Frage...sind die exotischen DRG denn MDK-geprüft: dürft Ihr nicht anders ? Gerade bei palliativen Behandlungen ergibt sich doch eine gewisser Spielraum in der Anwendung der HD.
    Sonst besteht das gleiche Problem wie bei anderen Langliegern (Querschnitt, TBC, COPD, diabetische Füße pipapo): im jetzigen System werden diese Fälle nicht adäquat honoriert.
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    Grüße aus Hanau
    Poschmann