Beiträge von gerald_poschmann

    Hallo NR,
    Vorsicht !
    wo Mist reingeht, kommt auch Mist heraus...
    Wen interessiert das Ergebnis, wenn auf die Qualität der Eingabe nicht geachtet wird ? Warum sollte sich ein Kliniker für Datenmüll interessieren, wenn keine Unterstützung bei der Eingabe vorhanden ist? Ich frage mal provokativ: warum sollen Ärzte überhaupt verschlüsseln, die Übertragung der Diagnose oder Prozedur und die Eingabe in einen Computer können sehr wohl und sehr gut von nichtärztlichem Personal übernommen werden (mit besseren Kenntnissen der DKR !)
    PS: es fehlt ein Überblick der Z-DRG und unpassenden Prozedur/Diagnosen Zuordnungen (da gibt es immer wieder schöne Überraschungen)

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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo A_Auler,
    genau diesen Effekt des "was ist mit Langliegerpatienten im Rahmen einer nichtkostendeckenden Pauschale ?" hat der Gesetzgeber vor Augen, wenn eine Fallpauschalensystem wie DRG eingeführt wird:
    1) Aufnahme verweigern und nichtstationäre Betreuung organisieren
    2) Aufnahme, Akutbehandlung und Weiterverlegung
    3) Aufnahme, Akutbehandlung und Umstrukturierung der Anschlußbehandlung im eigenen Haus, auch unter Nutzung der ambulanten versorgungskette

    In jedem Fall kommt es zur Verkürzung der Verweildauer, Verminderung der Auslastung, Reduktion der vorhanden Bettenkapazität (und der Kosten) um 30-50% und Veränderung des medizinische Behandlung. Ein Blick über den Zaun (z.B. medicare, USA) sollte ausreichen, um die zu erwartenden Effekte abzuschätzen.

    Gute Nacht, Deutschland


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Herr Stark,
    es hilft nix...
    Sie brauchen je 3 Abstriche aus dem perianalen Bereich und aus dem ähhä ääh respiratorischenm Trakt, um in das alte Heim zu verlegen.
    Alternativ suche nach einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit (m.E. Rückverlegung in das alte Haus, am Besten über Ihren Chefe...mit anderen Worten: mit masssiver Gewalt :-o ).DRG-Technisch gibts hier nix zu holen


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Forum,
    nach Lektüre der Eckpunkte des BMGS bin ich doch verwundert, wie wenig an Gehalt dieses Papier präsentiert.
    Die Zweiklassen-Medizin bleibt unberührt (es ist nur von der GKV die Rede) und manche Positionen sind nicht nachvollziehbar (das Krankenhaus als Jobmaschine ist völlig illusorisch, die Unterfinanzierung des DRG wird zur Jobvernichtung in großem Stil führen).
    Auch die Erweiterung der freien Arztwahl verkennt die Wirklichkeit im Krankenhaus...selbst wenn Fachärzte ambulante Eingriffe und Maßnahmen vornehmen wollen, werden Sie in der Regel durch ihre eigenen Chefärzte ausgebremst, die dieser Ermächtigung zustimmen MÜSSEN (Chefverträge enthalten diesen Passus), völlig unabhängig, ob die KV eine Ermächtigung erteilen würde oder nicht.
    Die Überlegung, diese Untersuchung von Ärzten im Krankenhaus durchführen zu lassen, weil diese ohnehin ein Festgehalt bezögen, wird ohne finanzielle Unterfütterung der Maßnahmen nicht wirklich attraktiv sein. Und was will ein Krankenhaus als Gesundheitszentrum denn niedergelassenen Ärzten bieten ? Die sind 1) besser administrativ organisiert 2) haben schon Investitionen in ihre eigene Praxis gesteckt und 3) arbeiten wesentlich ökonomischer als Kranbkenhäuser (sind aus Kostengründen dazu gezwungen) 4) gibt es kaum noch niederlassungswillige Fachärzte, angesicht der ungewissen Perspektive
    Die "Verbesserung" der Arzneimittelversorgung ist im Arzneimittelverordnungsreport 2002 nachlesbar...Rationierung umschreibt die Vorschläge schon besser.
    Mein Fazit: weniger Geld bedingt weniger an Leistung in der GKV, die Abwanderung in das Privatwesen wird die Zweiklassenmedizin noch fester zementieren

    Grüße aus Hanau

    Poschmann

    Hallo Herr Wolkenstein,
    so selten ist das nicht, dass Patienten zum "Geldverdienen" sich behandeln lassen (man denke nur an das Krankenhaustagegeld), aber bei Privatrechnungen funzt das erst richtig. Günstig ist allerdings schon, wenn man einen Offenbarungseid geleistet hat und Bungalow und SL-Mercedes an Frau und Söhne überschrieben worden sind (da kenne ich mehrere Fälle), alle Großraum Rhein-Main. Am besten lässt man sich auch über den Notarzt einweisen (gleiche Masche).Machen kann man fast nichts, dann cash bar auf die Kralle vorher ist doch eher unüblich...
    und denn Kassen ist das egal

    grüße aus Hanau

    Poschmann

    Hmm, Herr Selter,
    aber diese "nicht tragbare chronische Unterdeckung" ergibt sich doch auch bei anderen Krankheiten mit chronischer Unterdeckung (TBC), für die es aus meiner Sicht keine kostendeckende Regelung vorgesehen ist (Ausnahmeregelung wie z.B. Psychiatrie)

    Es bleibt nur eine trostlose Perspektive

    Grüße aus Hanau

    Poschmann