Hallo Herr Balling, Sie haben vermutlich Recht mit der NZB. Viele deutsche SG´s haben allerdings derartig anhängige Verfahren bis zu dieser Entscheidung ruhend gestellt, so dass wir auf eine Lösung in der Sache hoffen können. So wird dann auch endlich - unabhängig von dessen Ausgang - Rechtssicherheit herrschen und die unnötig aufgeblasenen Streitigkeiten bezüglich der Aufwandspauschale zu Nichte gemacht (im Übrigen genauso unsinnig wie der Sanierungsabschlag...)
Beiträge von Rightcoder
-
-
\"Beinwesenthrombose...\"
Ohne Worte, allerdings nicht von einem Arzt, sondern einem RA zitiert...
-
Offenbar schlecht informiert/recherchiert. Das Verfahren ist nämlich NICHT rechtskräftig und derzeit beim BSG unter Az. B 1 KR 1/10 R anhängig (siehe HOME BSG, anhängige Rechtsfragen 1. Senat, Stand 12.1.2010)!
Also abwarten...