Beiträge von Smyri

    Hallo rokka !

    Im ersten Fall lagen noch keine Herzinsuffizienz, Stauung oder Ödeme vor. Im 2. Aufenthalt kam der Patient mit Ödemen und erhöhtem proBNP, woraufhin erstmalig eine Herzinsuffizienztherapie eingeleitet wurde. Hier wurde die 1.Diagnose gestellt

    MfG

    Smyri

    Liebes Forum,

    in Bezug auf Fallzusammenlegung haben wir auch ein Problem mit der Krankenkasse:

    Im ersten Fall kommt der Pat. mit Herzinfarkt in unser Haus. Abgerechnet wird die DRG F52B.

    4 Tage später wird der Pat. erneut stationär mit Dyspnoe und einer dekompensierten Herzinsuffizienz stationär auf genommen.

    Abgerechnet wird die DRG F62D. Es soll nun eine Fallzusammenlegung auf Grund von Komplikation erfolgen ?! Die Herzinsuffizienz (ist laut Aussage des MD) als Folge unserer Behandlung zu werten und läge so im Verantwortungsbereich des Krankenhauses.

    Das kann doch nicht sein ? :/

    Ich wünsche allen noch eine schöne Vorweihnachtszeit :)

    Guten Morgen liebes Forum,

    eine bestimmte Krankenkasse lehnt bei uns das Nachverfahren immer in Papierform ab. Sind die Kassen nicht verpflichtet den Schriftverkehr per Datensatz (KAIN,MBEG) zu führen ? Da wir nur noch einen elektronische Patientenakte und auch das MD Verfahren nur noch elektronisch durchführen ist es auf Papier sehr schwierig.

    Wir haben den Mitarbeiter schon nett darauf hingewiesen , aber leider "fruchtet" es nicht. :(

    Kann jemand aus dem Forum helfen ? :)

    Einen schönen Tag noch

    Guten Morgen liebes Forum,

    mal wieder die AWP : Überprüft wurde die Kodierung , die Aufenthaltsdauer und die Notwendigkeit der Begleitperson.

    DRG und VWD wurden bestätigt , die Begleitperson allerdings nicht anerkannt. Wir haben AWP in Rechnung gestellt und die Kasse lehnt nun die Zahlung ab: Streichung des Begleitpersonenzuschlages liegt eine erlösrelevante Änderung der Rechnung vor. Die AWP ist daher nicht abrechenbar.

    Was halte sie davon...

    Freue mich auf eine Antwort :)

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage, im OP Bericht steht :

    Zuerst lassen sich diese Adhäsionen stumpf mit dem Sauger lösen, bis der Zökalpol von Dünndarmschlingen befreit ist.

    Kann man hier eine Adhäsiolyse kodieren oder muss die immer mit der Schere erfolgen :/

    Ich wünsche allen einen schönen Tag und ein sonniges WoEnde

    Hallo liebes Forum,

    wir haben heute auch so einen Fall: Nach MDK Prüfung wird die Rechnung zu unseren Gunsten geändert und von der Kasse abgelehnt, da eine Rechnungskorrektur nicht mehr möglich wäre. Es gibt schon etliche Gesetze , die allerdings noch nicht rechtskräftig sind.

    Hat jemand Erfahrungen diesbzgl.? Denn eigentlich wäre dann eine Korrektur zu Lasten des Krkh. auch nicht möglich

    Ich freue mich auf eine Antwort und bleiben sie bitte alle gesund:)

    Liebes Forum,

    wir haben immer mehr Probleme mit der Abrechnung von "SVO" Abklärungsuntersuchungen. Die Kassen schicken uns die Rechnung zurück mit der Bemerkung; "Bitte übermitteln Sie uns nach Ablehnung wegen fachärztlicher Versorgung, eine Rechnungskorrektur und Aufnahmestorno damit wir den Fall schnell abschließen können.":(

    Hat jemand Erfahrung, wie man sich da verhalten soll ? im Landesvertrag Anhang 1 steht ja:

    (2) Die Einzelleistungen sind zum Zwecke der Abrechnung zu dokumentieren. Die Leistungen

    werden auf der Basis der GOÄ (1 fach-Satz) bewertet und gegenüber der Krankenkasse

    mit gesonderter Rechnung abgerechnet.

    Wird das in einigen Häusern so praktiziert?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Einen schönen Tag noch:)