Hallo liebes Forum,
ich habe eine neue Variante: Es wurde ein Entbindungsfall von 2011 vom MDK überprüft. Unsere Abrechnung ist bestätigt worden. Wir haben die 300 Euro in Rechnung gestellt und bekommen nun von der KK ein Schreiben mit folgender Ablehnung: Die Rechtsvorschrift des Paragraph 275 Absatz 1 Nummer 1 umfasst definitiv nicht die Entbindungsanstaltpflege nach § 197 RVO !!!
Im Umkehrschluss heisst das ja, dass die KK gar keine Prüfung hätte einleiten dürfen und das demnächst eine Abklärungsuntersuchung(Abklärung stat. Aufnahme) vor Aufnahme zur Entbindung abgerechnet werden darf
Wer kann mir helfen
Viele Grüße
Siggi