Beiträge von Smyri

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine neue Variante: Es wurde ein Entbindungsfall von 2011 vom MDK überprüft. Unsere Abrechnung ist bestätigt worden. Wir haben die 300 Euro in Rechnung gestellt und bekommen nun von der KK ein Schreiben mit folgender Ablehnung: Die Rechtsvorschrift des Paragraph 275 Absatz 1 Nummer 1 umfasst definitiv nicht die Entbindungsanstaltpflege nach § 197 RVO !!! ?( X(

    Im Umkehrschluss heisst das ja, dass die KK gar keine Prüfung hätte einleiten dürfen und das demnächst eine Abklärungsuntersuchung(Abklärung stat. Aufnahme) vor Aufnahme zur Entbindung abgerechnet werden darf

    Wer kann mir helfen:whistling:

    Viele Grüße

    Siggi

    Hallo liebes Forum,

    bei uns kommt es jetzt vermehrt vor, dass die Krk. die Aufwandspauschale nicht zahlen wollen, obwohl es bei der selben DRG bleibt und es zu keiner Änderung des Abrechnungsbetrages kommt. Sie beziehen sich z.B. darauf, dass ND gestrichen wurden die ich allerdings im Widerspruch auch begründen könnte. X( Aber warum ? waren ja für die Kodierung nicht relevant...

    Wie soll man mit solchen Fällen verfahren ?( ?(

    Viele Grüße

    Siggi

    Liebes Forum,

    zur Verweildauerprüfung habe ich eine Frage:

    Patient war notfallmäßig stat. auf der Intensiv vom 22.10. /20:45 bis zum 23.10. /11:00 und wurde dann von der Intensivstation in die Psychatrie verlegt. Die Krankenkasse möchte nun, das wir höhere uGVD Abschläge berechnen.Das hieße, wir sollen normal entlassen. Der KK-Mitarbeiter veweist auf auf den Fallpauschalenkatalog §3 Abs.2 (letzten Satz) und § 1 Abs.3... Irgendwie kann ich aber den Zusammenhang nicht verstehen. Wir haben in unserer Abrechnung 2 Abschlagstage berechnet mit der HD F13.0. Kann mir jemand helfen . ?(

    Vielen Dank und eine schöne Weihnachtszeit

    Hallo liebes Forum,

    wir haben ein Gutachten bzgl. Fallzusammenlegung gewonnen und die DRG hat sich in beiden Fällen nicht verändert. Daraufhin haben wir die 300 Euro in Rechnung gestellt. Nun kommt vom MDK eine erneute Anforderung der Patientenakte. Nach Rücksprache mit dem MDK hat die Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Ist das korrekt... ?(

    Eine schöne Adventszeit

    Hallo liebes Forum,

    bei einer Anastomoseninsuffiziens mit Abzesshöhle wurde ein Vakuumverband anorektal angelegt. Der MDK will nun die Abnahme mit dem 8-192.0b nicht anerkennen. Er möchte auch die die Diagnose T81.4 als Hauptdiagnose. Wir haben die K91.88 Anastomoseninsuffiziens kodiert. Wer kann mir helfen.

    Vielen Dank die im Moment Ratlose ?(

    Guten Morgen liebes Forum,

    seit neusten lehnen die Krankenkasse Widerspruchschreiben auf ein erstelltes MDK Gutachten mit den Worten ab, dass ein Widerspruch nicht im Gesetz verankert ist. Sie verweisen auch darauf, dass wir Krankenhäuser ja auch die Auffassung vertreten, die Prüfung müsse im Sinne von §275 Abs.1c Satz 1 SGB V "zeitnah" durchgeführt werden. :thumbdown:

    Auch erkennen sie nicht an, wenn man im Widerspruchsverfahren eine Diagnose ändert oder aber eine neue hinzu fügt.

    Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt und kann helfen. :whistling: :?:

    Vielen Dank und Gruß Siggi

    Hallo,

    leider ist dieser Kassenmitarbeiter schon lange im Geschäft... Boykottiert aber alles. Wir bekommen auch keine MDK Gutachten zugeschickt, sondern nur Auszüge daraus. Telefonisch kann man mit dem Herrn überhaupt nicht kommunizieren, da er sofort mit dem Vorgesetzen droht oder gar mit unsererm Geschäftsführer und wenn man nicht klein bei gibt, legt er den Hörer auf. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Mit allen anderen Krankenkassen habe ich eine gute Zusammenarbeit auch telefonisch. Es gab bisher nie Probleme, aber nun bin ich mit meinem Latein am Ende... :?: :!:

    Viele Grüße

    Hallo liebes Forum,

    zu dem Thema habe ich auch eine Frage:

    Wir bekamen eine MDK Prüfungsanzeige im Jahre 2010 mit der Bitte um Zusendung des E-Briefes und des Op-Berichtes. Dieses wurde übersandt und der MDK schickte uns das Prüfungsergebniss im Jahr 2012 : 1 Nebendiagnose wurde nicht anerkannt und ebenso die VWD. Beides konnte ich in einem Widerspruchschreiben begründen. :thumbup:

    Nun schreibt mir der Kassenmitarbeiter , er könne den Widerspruch nicht anerkennnen. Er gibt folgenden Grund an: Bei einer Beurteilung durch den MDK sind sinnvoller Weise a l l e begründenen Unterlagen dem MDK zur Beurteilung vorzulegen. Es hilft weder dem MDK noch dem Krankenhaus noch dem zuständigen Sozielaversicherungsträger, wenn dieses " scheibchenweise" geschieht- vom Zeitaufwand einmal ganz abgesehen. Wir unterstellen, dass bei der sorgfältigen Bearbeitung durch Ihr Haus alle aussagekräftigen Unterlagen von Ihnen für die Beurteilung durch den MDK zusammenhängend mit eingereicht wurden und deshalb mit in die Stellungnahme eingeflossen sind. :evil: X( ?(

    Damit hat die Krankenkasse nun eine neue Beurteilung abgelehnt. Hat jemand einen Tip, wie nun zu verfahren ist? :?:

    Vielen Dank im voraus