Zitat
Original von Schmitt:
steht m. E. schon drin, nämlich in § 1 Abs. 2 Satz 2 des Referentenentwurfs zum KFPV!
und:
Nicht ganz, denn für 27 Tage gibt´s nix, aber auch gar nix mehr oder weniger als für 9, 26 oder sogar 41 Tage. Der erste Tag mit Zuschlag ist der 42.(OGVWD). Also gibt´s für 42 Tage (4,732 + 0,073) x Baserate. Für 51 Tage gäbe es (4,732 + 10 x 0,073) x Baserate.
Hallo zusammen,
dem kann man nur beipflichten - ohne "Anleitung" (KFPV-Regelungen) kommt man mit der FP-Tab. allein nicht zurecht...
Aber: Hat Herr Jacobs uns verraten, ob er es mit einem Verlegungsfall zu tun hat? Wenn nicht, ist ihm wohl "nicht zu helfen" :look: - im Verlegungsfall würde es nämlich bereits unter der MVD "abwärts" gehen: ALLES unter MVD ist momentan mit Abschlag besetzt und oberhalb der MVD bis unter oGVD gibt's grundsätzlich nie was dazu (da der Erlös aber auf MVD geeicht ist, geht es netto gesehen ab MVD immer abwärts - der relative Erlös pro Tag sinkt, s. Abb), erst mit Erreichen des im Katalog ausgewiesenen oGVD-Tages (s. Bsp. v. Hr. Schmitt) gibt's (scheinbar) "was dazu" (sog. Zuschlag) - jedenfalls klingt das besser, es bedeutet in med. DRGs aber oft nur: die "Erlösquote pro Tag" hört auf, immer weiter in den Keller zu gehen - denn man darf ja nicht vergessen: jeder weitere Tag produziert weitere Kosten - und man hat bereits das relative "Minus" ab MVD auf dem Buckel - bis dann die oGVD irgendwann erreicht ist. Aber mit den jenseits der oGVD erzielten "Zuschlägen" kann man kaum (eher: nie) den Verlust zwischen MVD und oGVD wieder aufholen. Wie gesagt: Es hört nur auf, immer noch schlimmer zu werden (beispielhaft berechnet nur für B70A: wenn man das endgültige RG mit allen Zu-/Abschlägen auf verschiedene aufgewendete Verweildauern bezieht, kann man sich ansehen, was der Gesamterlös wirklich bedeutet - siehe Abb. anbei). Wohlgemerkt: Im Falle, dass man "alleine" behandelt und nicht extern verlegt oder aufnimmt, sieht die Kurve anders aus - nämlich eher so, dass das mit einem entsprechenden Fallmix auch wirklich funktionieren kann (wenn die VWD-Grenzen stimmen).
Fazit: In solchen DRG's, bei denen man fast nur Verlegungsfälle hat (egal, ob A- oder E-Verlegung), und die zudem B70A-ähnliche Zu-/Abschlagsrelationen aufweisen, kann man m.E. kaum je einen tragfähigen "Mix" erzielen (worauf das System ja "eigentlich" beruhen sollte), man könnte nur versuchen, die MVD immer exakt zu treffen (absurd), da man unterhalb der MVD einfach zuwenig Erlös erwirtschaftet (im Vgl. zu Nicht-Verlegungsfällen), um Fälle oberhalb der MVD wieder auszugleichen -- jedenfalls ist das so in B70A, ausgerechnet in der Fallgruppe also, die die höchste Verlegungsquote hat (vgl. Mansky & Repschläger, f&w, 3/2002). Dabei kommt der Erstbehandler im Schnitt noch etwas besser weg, als der Nachbehandler - obwohl der bekanntlich das höhere VWD-Risiko trägt. Bliebe für spezialisierte Nachbehandler (wie zB die Geriater), die fast das ganze Haus voll mit derartig gelagerten Fällen haben (60-80% Zuverlegungen) eigentlich nur: Wenn die MVD erreicht ist und der Pat. nicht entlassen werden kann - ins nächste KH verlegen (auch absurd).
Auf jeden Fall aber betrifft dieser Problembereich perspektivisch auch alle diejenigen, die bislang gewohnt sind, bestimmte Pat.-Gruppen weiterzuverlegen - das Problem der "Nachbehandler" kann schnell zu einem der "Vorbehandler" werden.
Falls jemand in einer anderen DRG bereits eine ähnliche Kalkulation vorgenommen und festgestellt hat, dass die Zuschläge die Tageserlösquote zügig wieder verbessern oder die Verlegungsabschläge weniger krude Wirkung entfalten: Für einen solchen Lichtblick wäre ich dankbar - ich vermute aber, dass es den nicht gibt (Stichwort: "Fehlanreiz").
Ebenso "glücklich" wäre ich aber auch, wenn mir jemand nachweisen kann, dass das so nicht stimmt... schlagartig, sogar!
Ansonsten: "Es ist ja nur ein Entwurf"... (und laut BMG soll auch noch etwas korrigiert worden sein - man darf also weiter gespannt sein).
Schlaflos,
M. Borchelt
DRG-Projekt der BAG KGE e.V.
P.S.: Wer lieber Tabellen mag - die XLS zum Nachrechnen folgt