Beiträge von rclassen

    Da wollen wir doch mal hoffen, dass die "Experten" diesem Irrglauben nicht alle zum Opfer gefallen sind.:dance1:
    Apropos: In § 71 SGB V ist nicht festgelegt, dass dem Krankenhaus als Leistungserbringer die sich aus der vom Ministerium bestimmten Veränderungsrate ergebende Vergütungsänderung in vollem Umfang zusteht. Tatsächlich ist diese von den Verhandlungen mit den Kostenträgern abhängig, da mit der Veränderungsrate nur die Obergrenze zementiert wird.

    Trotzdem ein schönes Wochenende für alle Forum-Teilnehmer.

    R. Claßen
    --
    Grüße aus Aachen

    Ralf Claßen

    Guten Morgen,

    zu der allgemein interessanten Frage, ob es nun Krankenhäusern noch ermöglicht wird, sich nachträglich für das Optionsmodell zu melden, habe ich gestern ein Telefonat mit Herrn Rau im BMG geführt.

    Herr Rau hat die Frage mit einem klaren "Jein" beantwortet.
    Er kann hierzu keine eindeutige Antwort geben, da genau diese Frage in den zwei unterschiedlichen Gestzentwürfen behandelt wird:

    1.Bundesratszustimmungspflichtiger Entwurf:
    - Änderung des Meldetermines ist berücksichtigt

    2.nicht zustimmungspflichtiger Entwurf - Nachmeldemöglichkeit besteht nicht

    In der Diskussion sind beide Entwürfe.
    Welcher Entwurf aber letztlich zum Tragen kommt, hängt nach Aussage von Herrn Rau von den Ergebnissen der Ausschussberatungen zwischen den Lesungen ab.
    Die 1. Lesung findet am kommenden Donnerstag im Bundestag statt.

    Die Entscheidung wird somit im Laufe des Novembers fallen, wobei noch nicht absehbar ist, inwieweit die Kostenträgerseite darauf Einfluss nehmen möchte und kann.

    Freundliche Grüße,

    Ralf Claßen