Hallo ToDo, hallo Forum,
ich finde es schon interessant, dass Sie die Personalkosten und auch die übrigen Verwaltungskosten als selbstverständlich und sachgerecht verstehen. Die Kosten für die Behandlung von Patienten (stationär, ambulant, Medikamente) geben Sie dann mit > 80% an und stellen dies als größeres Problem dar.
Der gemeine Patient würde denken, dass nahezu 100% seines KK-Beitrags hierfür aufgewendet werden.
Wieso übernehmen wir den nicht auch das australische Krankenversicherungswesen, wenn wir schon deren DRG's übernommen haben. Die haben Verwaltungskosten von 2,7% und das obohl es sich um eine staatliche Institution handelt. Da sich die Leistungen der 350 Kassen der GKV sowieso nicht unterscheiden (dürfen) würde es eine Einheitskasse doch auch tun; Leistungswettbewerb gibt es doch sowieso nicht - nur vielleicht um dumme Werbesprüche. Also 50% weniger Verwaltungskosten sind drin, Sie müssen nur die Wirtschaftlichkeitsreserven bergen.
Zum Thema Wunschsectio stimme ich Ihnen zu. Es kann m.E. nicht finanzielle Aufgabe der Gesellschaft sein, die gesundheitlichen Wünsche einzelner zu befriedigen. Jedoch kann es m.E. um so weniger Aufgabe der Leistungserbringer sein, hierüber zu richten für wen was bezahlt wird. Hinterher dann von den KK Leistungen nicht vergütet zu bekommen, ist ja superschlau. Und in den Filialen der KK erfahren dann die Mitglieder die "Codeworte" die anzugeben sind, damit sie solche Leistungen in Anspruch nehmen können. Ich denke, hier muß auch der Patient in die Verantwortung.
Solong und sooo hot
AJ :drink: