Beiträge von edel77

    Guten Morgen an alle,

    ich habe einen Fall aus 2010, den wir entweder einklagen oder hergeben müssen. Bevor ich den hergeb, hätte ich gerne die Meinung der Forumsmitglieder gewusst.

    Fall: Pat. kommt mit einer 2 Monate alten traumatisch bedingten proximalen Abress des M. rectus femoris.

    OP: Refixation der M. rectus femoris / Debriment an Muskel und Sehne aufgrund massiven posttraumatischen Hämatom - und Narbenverkalkung. Knöcherne Insertion an der Spina ilica.

    HD: S76.1

    OPS: 5-853.07 Refixation von Muskeln, Leisten- und Genitalregion und Gefäß

    5-850.c7 Debriment einer Sehne, Leisten - und Genitialregion und Gesäß

    5-780.6d Debridement am Becken, septisch und aseptisch.

    der MDK erkennt nur den 5853.07 an. Monokausale Kodierung rechtfertigt nicht die Kodierung der Debridement OPS.

    Unsere Ärtze sagen, dass durch die alte Verletzung eine massive Verknöcherung und Verkalkung durch Umbauprozesse des erlittenen Blutergusses bzw. Abrissverletzung von perostalen Anteilen des Beckens vorlagen. Diese Verknöcherung wurden aufwendig entfernt. Dies sei kein Inkl. einer Sehnenrefixation.

    Wie sehen Sie das?

    Vielen Dank für Antworten.

    Edel Hauptkorn

    Hallo Herr Dr. Balling,

    das heißt dann auch im Klartext, dass eine Spülung, egal wie und wo diese stattfand, immer als Inklusivum gesehen werden muss? Heißt aber dann auch im Umkehrschluss, dass man bei VAC Therapie ein Debriment auch nicht zusätzlich kodieren darf? Dieses wird ja auch immer durchgeführt - nach meiner Erfahrung. ?(

    Die Spülung fand ja im ganzen Muskel statt, nicht nur im VAC Bereich.

    Viele Grüße

    Edel Hauptkorn

    wenn Sie die wesentlichen Teile des OP-Berichts aufführen, kann Ihnen am ehesten geholfen werden. Allerdings vermute ich, dass die Spülung unter den Tisch fallen wird.

    Hallo liebes Forum,

    wie wird eine Muskelspülung bei Kompartmentsydrom Unterschenkel kodiert?

    wir haben die 5-853.x genommen, obwohl keine Rekonstruktion beschrieben ist. Der MDK streicht uns diese OPS. Wie können wir die Spülung im Muskel sonst abbilden?

    Wäre um eure Fachmeinungen dankbar.

    Freundliche Grüße

    E. Hauptkorn

    Hallo liebes Forum,

    die stationäre Aufnahme zur perkutanen Epiduralkatheter Implantation ging immer ohne Probleme beim MDK durch. In letzter Zeit häufen sich jedoch die negativen Gutachten mit Verweis auf ambulantes Potenzial. Nach RS mit dem MDK bekam ich zu hören, dass es angeblich ein Urteil gäbe, bei dem ein Krankenhaus geklagt und verloren hätte ( Epiduralkatheter im stationären Bereich). Ich bekam vom MDK dieses Zeichen: S9 KR 2023/12

    Leider kann ich kein Urteil unter diesem Zeichen finden. Auch will mir der MDK dieses Urteil nicht zur Verfügung stellen. Eine Frage an diejenigen, die auch diese Implantation durchführen: Ist euch ein Urteil ( aus 2013 ) bekannt? Wenn ja, unter welchem Zeichen finde ich es?

    Hat jemand Erfahrungen mit MDK Gutachten in Bezug auf diese Epiduralkatheter und stationäre Notwendigkeit?


    Wäre um eure Hilfe dankbar.

    Viele Grüße

    Edel

    Hallo liebes Forum,

    zum Sachverhalt:

    Patient kommt geplant zur Materialentfernung Winkelstabile Platte: Humerus proximal. Kodiert:

    5-894.17

    Nach der Materialentfernung fiel nach der Spülung und während der Bildwandlerkontrolle auf, dass sich ein Ring aus der Platte gelöst hat ( distal des Plattenlagers). Dieser muss aus den Weichteilen geborgen werden.

    Kodiert haben wir das mit

    5-780.31 = Entfernung eines Fremdkörpers: Humerus proximal.

    Unsere Begründung: die Materialentfernung war abgeschlossen. Bei der Kontrolle fiel der Ring auf und musste separat entfernt werden.


    MDK streicht den Kode mit der Begründung, dass dies Bestandteil der ME sei und nicht separat zu kodieren?

    Natürlich relevant für die DRG.

    Hätte gerne die Meinung der Fachleute hier ob wir so falsch liegen oder ob der MDK seine Meinung revidieren sollte.


    Freundliche Grüße

    E. Hauptkorn

    Hallo Dr. Balling,

    das ist logisch, dass sich die HD nicht ändert, auch wenn er zig-mal im OP war. Die OP wäre ja nie notwendig geworden, hätte er nicht vorher eine OP gehabt. Bei uns erfolgte die Re-Operation und dann kam die Infektion ins Spiel. Deshalb meine ich, dass hier zur HD noch die Komplikation hinzu muss? Wie sehen Sie da`s?


    VG, Edel

    Hallo Edel,

    ich glaube auch, dass die T81.9 nicht korrekt ist. Der second look war doch sicher schon bei der 1. OP geplant worden, es liegt also keine "ungeplante" Wundheilungsstörung/Komplikation vor. Was wurde nach der 2. OP gemacht (Sie haben geschrieben "Wechsel" des Vakuumverbandes?)? Noch weitere VAC-Behandlung? Haben SIe diese vollständig kodiert? Ich vermute, wenn hier was zu machen ist, dann über die Prozeduren. Den Y-Kode finde ich auch falsch.

    Schönen Tag noch trotzdem

    Anne


    Hallo Anne,

    danke für deine Meinung.

    Ja, die 2. OP war geplant. Allerdings kam noch eine 3. dazu ( auch geplant) . Die habe ich vergessen zu erwähnen. Die Prozeduren sind vollständig. Mir geht es nur darum, dass es sich hier um eine Reruptur handelt und der Patient 3 mal im OP war aufgrund der Infektion mit Staph. kann man das echt nur mit der HD und dem B-Kode darstellen?

    bei der 2. und 3. OP wurde jeweils ein Wunddebrimend durchgeführt und Abstrich entnommen.

    LG, Edel

    Zum einen finde ich die T81.9 zu ungenau, welche Komplikation ist denn genau aufgetreten? Zum anderen setzt die Anlage einer VAC bei einer großflächigen Wunde, ich gehe davon aus, dass diese hier vorlag, eigentlich schon eine zweite OP voraus, denn es ist ja eher unwahrscheinlich, dass nach drei Tagen die Wunde bereits zu war. Ich fürchte fast, der MDK wird recht behalten. LG Carla

    Hallo Carla,

    Der Pat. war 3x im OP ( nicht 2 x ) . und es stimmt, dass jeweils am Ende des OP Berichtes steht, dass der nächste Eingriff geplant ist. Aber gibt es echt keine Kodierung dafür, dass es eine Reruptur war, und bei Z.n. offener Naht intern nochmals eine ? Nur die HD mit der Sehnennekrose kommt mit bissle wenig vor. Aber vielleicht muss ich mein Kodierwissen revidieren. Meine Idee wäre noch die T81.4, da es eine Infektion nach medizinischer Maßnahme ist. Oder ist das auch mit der HD abgegolten.


    LG, Edel


    LG, Edel

    Liebes Forum,

    bitte um Meinungen zu folgender Kodierung:

    Patient kommt mit Sehnennekrose der Achillessehne bei Z.n. 2-maliger Naht.( Z.n. offener Nath intern bei Z.n. Reruptur nach percutaner Achillessehnennaht extern). Es erfolgt in der 1. OP Revision, Abstrich, Debridement der nekrotischen Sehne und Einlage eines Vacusealschwammes. Dann 3 Tage später 2. OP: Wechsel, Abstrich mit pos. Keim, Lavage und Wunddebriment.

    Kodiert wurde der Fall (2010) so:

    HD: M65.17

    ND: (relevante)

    B95.7!

    T81.9 ( da eine zweimalige Operation notwendig wurde)

    Der MDK behauptet: Die Wundheilungsstörung ist in der HD beinhaltet und ist nicht als Komplikation zusätlich zu kodieren. Alternativ kann der Kode Y84.9!, der den Zusammenhang mit der Vor-OP anzeigt, verschlüsselt werden.


    Wir haben zwei mal widersprochen und müssten jetzt klagen. Vorher hätte ich gerne noch die Meinung der Forumsmitglieder. Ein Y-Kode kann meiner Meinung nach nicht eine notwendige OP wiedergeben.

    Danke schon mal im Voraus.


    Freundliche Grüße

    Edel Hauptkorn