Beiträge von pmh1958

    ja - die HD bei uns ist eine psychisch-psychosomatische,
    weil das ja die eigentliche Ursache ist, mit > 1 BT.

    KK/MdK will die Belegung wird auf einen tag reduzieren
    und eben das somatische symtom (Bauchschmerz usw) als HD.

    Damit wird aus einem relativ komplexen Geschehen (inkl Psychologe) mit 2 -3 BT
    ein Symptom mit 1 tag Beobachtung/Abklärung.

    folgende Aufgabe sehr geehrte damen & herren,

    Zunehmend kommen Kinder mit somatischen Beschwerden (Bauch, Gelenke, Kopf vor allem) zur akuten Aufnahme mit einem KH-Bild, das die Aufnahme & Abklärung erfordert.

    Am Folgetag stellt sich dann die psychosomatische Komponente heraus, die von einem Psychologen auch so definiert und diagnostiziert wird.

    Für dieses Gespräch und auch mal die Konsequenzen liegt der kleine Petient meist 1 - 2 Tage länger.

    Das tut man für das Kind gern, weil es eben sehr oft auch ungute Eltern-Kind-Interaktionen sind o.ä. und diese Frage im häuslichen Milieu, in der sonstigen Umgebung nicht gesteuert wird bzw der KV-Bereich dazu auch nicht zeitnah die Möglichkeiten zur Verfügung stellt, denn auch zu bedeneken:
    - jetzt tut der Bauch (das Knie, der Kopf) so schrecklich weh
    - deshalb z.B. aus dem Unterricht ins KH
    - und jetzt besteht auch die Bereitschaft und
    - der Spielraum
    - dieses meist schon länger bestehende Problem zu lösen.

    Und das will aber eine bestimmte kleine KK nicht bezahlen
    (alle anderen sehen da schon das Gott-sei-dank ganzheitlich im Interesse des kleinen Kindes)

    Wer hat für uns harte Argumente, mit denen wir das Thema auch vor Gericht sinnvoll/überzeugend aus juristischer und DRG-Sicht abgehen können ?


    Gruss & Dank

    PH

    OFF topic - wie die Vorgänger:

    mich stört bei diesem Thema, dass wir immer nur über Leistungserbringer sprechen - an dieser Stelle ist KEINE Luft mehr.

    Wir müssen wieder mehr in Richtung Poltik, Verwaltung u. Kassen deuten.
    da muss jetzt auch mal Transparenz rein, Benchmarking, Sparen und Sanktionen bei Mißachtung.

    Das haben wir die schon mal auf dem Plan gehabt, wurde die letzten Jahre etwas vergessen und muss unbedingt wieder auf die Tagesordnung.

    Mehr \"pressing\" um den Patienten ist nicht mehr verantwortbar, außer jemand sprengt vorher den BGH in die Luft. Ansosnten findet die Entscheidung mit den Füssen statt, die im Moment noch schöngeredet wird.

    PH

    Traurige Sache, aber sie hat auch was Gutes:
    - Irgendwann sind diese Leistungsausweitungen nicht mehr bezahlbar.
    - Irgendjemand muss das kontrollieren
    - die KK macht das für uns kostenlos
    - da müssen wir vielleicht sogar Danke sagen
    - die alternative wäre ein irrationaler Wettlauf in den DRG-Punktwertverfall
    - oder ??

    Wir fangen da gerade von der anderen Seite an:
    - Doku & Kodiereung mit der Ablaufsteuerung verknüpfen
    - es bleibt der Druck, dass \"an der Front\" kodiert wird
    - weil diese Wechselwirkung \"Aufnahme-Ablauf-Steuerung-Doku-Kodes\"
    - konstruktiv gestärkt werden muss.

    Und dann sollte es nicht mehr wehtun, wenn diese Beträge wegfallen,
    hoffe ich zumindest...........

    Grüsse

    PH

    Ja & Danke

    1. Wir wollen den Aufnahmevertrag nicht überfrachten.
    2. Die Zusatzeinwilligung bei Foto-Doku ist oft viel aufwendig.
    3. Dank für die vielen guten Antworten.
    4. Ich neige auch dazu, dass das \"in der Behandlung\" mit drin ist.

    Und:

    Bin gespannt was da Krankenhausgesellschaft und Ärztekammer dazu sagen,
    wäre gut, wenn die sich verbindlich positionieren, weil:
    so ein System \"großes Krankenhaus\" bei solchen Themen manchmal schwierig wird, wenn es nichts verbindliches gibt müsste man per ordre di muffti verfahren

    Dankeschön

    pmh

    4. Fehlende Versorgungsmöglichkeiten im Privathaushalt.

    Das heisst, wenn jemand nicht versorgt ist,
    zum Beispiel Handoperation und der Mensch (jung, fit) lebt alleine,
    dann ????

    - darf er 1 Nacht im KH bleiben
    - oder muss das KH vorab die häusliche versorgung sicherstellen

    Diese Frage deshalb, weil der MdK im Nachgang diese 1 nacht nicht gelten lassen will,
    und meint, da hätten wir eine Haushaltshilfe besorgen müssen.

    Was meinen Sie ?

    Gruss & Dank

    Peter

    Und:

    Hallo meint da einer,

    Digitalkameras sind grundsätzlich erlaubt. Dass Fotos einer Digitalkamera leichter gefälscht werden könnten, ist total abwegig.

    Was nicht erlaubt ist, ist der Transfer der Fotos außerhalb der produzierenden Einrichtung. Also herkömmlich produzierte Bilder musste man meist in ein außerhalb liegendes Labor bringen. Das verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Der Pat. muss nicht nur das (schriftliche) Einverständnis zur Fotodoku erbringen, sondern bei Bedarf zusätzlich das Einverständnis, wenn die Fotos in Hände gelangen, die außerhalb der Einrichtung sind.

    UND:

    Wir dokumentieren doch auch im OP, OP-Präparate, Endoskopisch usw.
    da fragt ja auch keiner, ob wir seinen Herzfehler ablichten dürfen.
    Selbiges bei Röntgenbildern, Assessments usw.

    Nur noch mal als Nachschlag.
    In Summe ist dieses Einwilligungs-Besorgen von Betreuern/Angehörigen
    mit den Abläufen in Akutkliniken mit kurzen Liegezeiten
    immer schwerer vereinbar - und, so glaub ich im Moment,
    wahrscheinlich garnicht nötig ??????????

    Nochmals Gruss & Dank

    Peter

    Danke für Deine 3 Quellen.

    Ich bin jetzt gerade unterwegs zu belegen, dass man keine Einwilligung bräuchte im KH, den:

    - das kann bei kurzer Liegedauer und berufstätigen Angehörigen schwierig werden
    - ist eine zusätzliche Belastung für das Team
    - und hat einen enormen \"Brutto-Zeitbedarf\",
    - den nur nachvollziehen kann, wer wirklich selbst
    - aktiv in den Abläufeneiner Akutklinik steckte.
    - Z.B.: Fotos muss gemacht werden, Angehörige nicht erreichbar, dann kommen irgendwelche, die sich nicht zeichnungsberechtigt fühlen, zwischenzeitlich mehrere Übergaben des Themas, zuletzt noch komplizierte Diskussionen wegen Erwartungshaltungen, usw usw.

    Deshalb:

    - da sagt eine Länder-KGS telefonisch, dass diese Einwilligung nicht nötig sei
    - da sagt eine Landes-Dekubitus-Beauftragter, dass mit der Einwilligung i.d. KH-Behandlung die Dokumentation beinhaltet sei
    - da gäbe es auch inen Unterschied zu PFH und amb Pflege versus Akut_KH
    - da gibt es nirgendwo eine juristisch verbindliche Formulierung, außer meinungen

    Deshalb bin ich da gerade hinter her,
    und bin für jeden input dankbar.
    ÄK usw habe ich aktiviert - aber große Zurückhaltung.

    Gruss & Dank

    Peter

    Bitte mal eine wichtige Frage in der Runde besprechen:

    Foto-Doku von Dekubiti ist klar, aber:

    Die Einwilligung bei den vielen Menschen mit Betreuung ist
    überraschenderweise recht oft schwierig,
    weil nicht erreichbar, \"wollen-nichts-unterschreiben\", usw usw.

    Nun gibt es eine die Meinung, dass Foto-Doku der Einwilligung bedarf.
    Das gelte aber nur für Pflegeinrichtungfen.

    Im KH sei mit der Einwilligung in die Behandlung die Doku miterfasst.
    Also Dokementation als wesentlicher Teil der Behandlung,
    und muss im KH nicht separat \"eingewilligt\" werden.

    Das wird wohl zunehmend so gesehen,
    da gäbe es wohl eindeutige Statements BQS, LQS und ÄK.
    Die find ich aber imInternet nicht.


    Bitte um konstruktive Unterstützung & vielen Dank

    Peter