folgende Aufgabe sehr geehrte damen & herren,
Zunehmend kommen Kinder mit somatischen Beschwerden (Bauch, Gelenke, Kopf vor allem) zur akuten Aufnahme mit einem KH-Bild, das die Aufnahme & Abklärung erfordert.
Am Folgetag stellt sich dann die psychosomatische Komponente heraus, die von einem Psychologen auch so definiert und diagnostiziert wird.
Für dieses Gespräch und auch mal die Konsequenzen liegt der kleine Petient meist 1 - 2 Tage länger.
Das tut man für das Kind gern, weil es eben sehr oft auch ungute Eltern-Kind-Interaktionen sind o.ä. und diese Frage im häuslichen Milieu, in der sonstigen Umgebung nicht gesteuert wird bzw der KV-Bereich dazu auch nicht zeitnah die Möglichkeiten zur Verfügung stellt, denn auch zu bedeneken:
- jetzt tut der Bauch (das Knie, der Kopf) so schrecklich weh
- deshalb z.B. aus dem Unterricht ins KH
- und jetzt besteht auch die Bereitschaft und
- der Spielraum
- dieses meist schon länger bestehende Problem zu lösen.
Und das will aber eine bestimmte kleine KK nicht bezahlen
(alle anderen sehen da schon das Gott-sei-dank ganzheitlich im Interesse des kleinen Kindes)
Wer hat für uns harte Argumente, mit denen wir das Thema auch vor Gericht sinnvoll/überzeugend aus juristischer und DRG-Sicht abgehen können ?
Gruss & Dank
PH