Beiträge von Joann

    Hallo zusammen,

    die Suche hat mir leider nicht wirklich weitergeholfen. Deshalb als neuer Thread.

    Ich habe einen Fall bei dem das Zusatzentgelt für ein Medikament (Abatacept) vorstationär abgerechnet werden soll. Ist dies überhaupt rechtlich und abrechnungstechnisch möglich?
    So einen Fall hatte ich bisher noch nie und meine Kollegen sind auch ratlos. ?(

    Hat jemand damit schon Erfahrung?

    Vielen Dank schon mal.

    Hallo pinguin59,

    was genau verstehen Sie unter Lipotransfer? Entnahme von Fett an z.b. der li. Brust und Lipofilling an der re. Brust?

    Ich würde in diesem fall kodieren:
    5-909.xaR für's Lipofilling a.d. re. Brust und
    5-911.2aL für die Fettentnahme a.d. li. Brust

    Dadurch erreichen Sie die DRG J10B.

    Meist wird das Fett aber vom Bauch/ Flanken genommen. ;)

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich einer path. Fraktur an der Hüfte mit nachfolgender Versorgung durch eine HTP + einen Absützring (Burch-Schneider-Ring). :rolleyes:

    Hier mal der Sachverhalt:

    Diagnose: C 79.5 + M 90.75, M 89.55, ND: C 18.1

    Osteolyse linkes Acetabulum mit pathologischer Acetabulumfraktur bei metastasierendem Appendixcarcinom

    Therapie:
    Endoprothetischer Gelenkersatz, Kürettage der Osteolyse, Pfannenaugmentation mit Burch-Schneiderring, Netzimplantation


    OP-Indikation:
    Im Verlauf nun progrediente Osteolyse im Bereich des gesamten Acetabulumdaches mit partieller Acetabulumfraktur und partieller Beckendiskontinuität. Auf Grund der Gesamtkonstellation bei ausgeprägten Beschwerden und drohendem Einbruch des Hüftkopfes Indikation zur operativen Vorgehensweise.


    Auszug OP Bericht:
    Es kann unter vorsichtiger Manipulation der Luxlöffel eingesetzt werden und der Kopf samt Hals in toto entfernt werden.

    Es wird das Sitzbein mit dem Meißel eröffnet und ein kleiner Burch-Schneiderring zurecht gerichtet. Es wird versucht, den Burch-Schneiderring in das Sitzbein einzuschlagen. Auf Grund der ausgeprägt kleinen Pfannendimensionierung der Patientin ist jedoch ein Sitz im Sitzbein nicht möglich. Die cuaudale Lasche wird daher zwischen Sitz- und Schambein eingeschoben. Es kann mit dosierten Hammerschlägen der Ring vorsichtig eingeschlagen werden. Es muss die craniale Lasche noch zugerichtet werden.

    Es zeigt sich nun ein korrekter Sitz. Es wird im ersten Schritt in latero-mediale Richtung eine Bohrung angelegt und der Ring cranial mit einer Schraube armiert. Hierunter sehr guter Heranziehen der Lasche an den Beckenknochen, hier besteht sehr gute Knochenqualität. Besetzen dreier weiterer Schrauben, die alle guten Halt finden. Zuvor war bereits im Bereich des Pfannenbodens ein Netz eingebracht worden, um ein Entweichen des Zementes nach intrapelvin zu vermeiden. Es erfolgt eine ausgiebige Jetlavage und nach erneutem Handschuhwechsel die Implantation einer 44er Pfanne mit antibiotikahaltigem in Vakuumzementiertechnik angerührtem Zement.

    Einzementieren einer 12er Bicontactprothese. Nachdem diese vollständig ausgehärtet ist Aufsetzen eines Langhalskopfes, hierunter nicht ausreichende Spannung, Aufsetzen eines XL-Kopfes.


    Mein Vorschlag wären die OPS:
    5-820.01 -> HTEP
    5-782.0d -> Resektion Fragment
    5-820.51 -> "Gelenkpfannenstützschale, zementiert" für den Ring

    Lt. Arzt verlängert das Einsetzn des Rings die OP-Dauer, bringt erhöhten Aufwand, kostet mehr und er gilt als zusätzliches Implantat.


    Jetzt meine endgültige Frage:
    Würdet ihr die HTEP und den Ring auch getrennt von einander kodieren? ?(


    LG und schon mal vielen Dank im Voraus,

    Joann

    Hallo zusammen,

    ich muss das Thema Vorverlagerung AV-Shunt nochmal aufwärmen...

    Momentan habe ich gerade einen MDK-Fall aus 2012 bei mir liegen mit folgendem Sachverhalt:
    Pat. kommt stat. wg. gastrointestinaler Blutung, Blutung wird behandelt von der Inneren Med.,
    Gefäßchir. führt im selben Aufenthalt die eh für diesen Zeitraum geplante Vorverlagerung der Shuntvene durch.
    Wir haben kodiert bei Gefäß-OP: 5-394.5 + 5-396.x

    Der MDK möchte nun die 5-394.5 (Revision eines arterio-venösen Shuntes) streichen und durch die 5-983 (Reoperation) ersetzen mit der Begründung, dass der Eingriff geplant gewesen sei und es keine Revision des Shuntes ist.
    Diese Meinung kann ich aber irgendwie nicht nachvollziehen, denn die Shuntvene gehört ja zum Shunt und an dieser wird ja manipuliert (=freigelegt und vorverlagert).

    Gibt es dazu Meinungen/ Vorshcläge/ Argumentationsideen??

    Dickes Dankeschön im Voraus :)

    Hallo zusammen,

    ich habe mir gerade diese 2 Seiten durchgelesen und habe nun doch noch eine Frage, die hoffentlich lösbar ist. :augenroll:
    Bei uns fragt der MDK regelmäßig bei Kodierprüfungen in der Gefäßchirurgie die I70.24 als HD an. ?(
    Derzeit habe ich folgenden Fall:
    Pat. (71 Jahre) mit DM Typ 2, diab. Angiopathie, diab. Retinopathie und diab. Polyneuropathie, chron. Niereninsuffizienz, Zustand nach Amputation des re. Fußes und Atherosklerose der Becken-Bein-Arterien mit Gangrän... folgendes wird gemacht:
    Arteriografie der unteren Extremitäten,
    Ballondilatation Gefäße Ober- und Unterschenkel,
    letztendlich Amputation transmetatarsal (Fuß) und Amputation Zehe
    sowie Endarteriektomie Oberschenkel (A. femoralis).

    Wir haben als HD die I70.24 kodiert. Der MDK möchte die E11.70.

    War die Kodierung der I70.24 als HD gerechtfertigt?
    Und wie kann ich das nachweisen??

    Über Antworten würde ich mich echt freuen. :biggrin:

    Grüße
    Joann