Beiträge von i.ke

    Liebes Forum,

    ich bräuchte bitte Hilfe bzw. Erfahrungen in einem speziellen Fall.

    Patientin erhielt 2 Apherese - Thrombozytenkonzentrate. Der OPS wurde mit 8-800.92 verschlüsselt, hieraus resultierte des ZE 84.02.
    Der SMD schrieb und in 2 Gutachten das hier gepoolte Thrombos ausreichend und wirtschaftlich gewesen wären. Unser DRG Arzt argumentierte in seiner Stellungnahme mit dem Risiko der Infektionskrankheiten usw. Außerdem führte er an, dass die Blutbank, von der wir unsere Blutprodukte erhalten praktisch keine gepoolten Thrombozytenkonzentrate vorhält. Die Krankenkasse zog sich den \"stittigen Betrag\" an einer anderen Rechnung bereits ab.
    Wir haben hier nun einen Anwalt beauftragt, da wir denken, dass das ein SMD nicht zu prüfen hat. Die Therapie sollte noch immer der Arzt entscheiden.
    Wir bekamen nun eine Klageabweisung zurück. Das Krankenhaus, als Kunde, müsste hier auf die Blutbanken Einfluss nehmen. Es wird auf einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 13.05.09 (Aktenzeichen S23 KR 530/08) verwiesen, in dem ausgeführt wird, dass die Krankenkasse nur verpflichtet ist, den Leistungserbringern die medizinisch erforderlichen Leistungen zu vergüten. Das Risiko der Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge gepoolter Thrombozytenkonzentrate trägt das Krankenhaus.
    Wie sollten wir in diesem Fall weiter vorgehen. Der Anwalt bräuchte nun eine Aussage darüber, dass die Apherese Thrombos medizinisch indiziert waren.
    Hat jemand bereits Erfahrung mit einem ähnlichen Fall und könnte mir hier weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!
    i.ke