Hallo adverso,
sorry, da ist mir tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die rückwirkende Gültigkeit zum 1.1.2003 bezieht sich auf die Sonderentgelte für Bluter.
Danke für den Hinweis.
Hallo adverso,
sorry, da ist mir tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die rückwirkende Gültigkeit zum 1.1.2003 bezieht sich auf die Sonderentgelte für Bluter.
Danke für den Hinweis.
Hallo Forum,
ich wollte noch folgendes ergänzen:
1. Die Neufassung des § 8 Abs. 5 KHEntgG ist rückwirkend zum 1.1.2003 gültig.
2. Bei Wiederaufnahmen aufgrund von Komplikationen wird auch nur der erste Aufenthalt gezählt (KFPV §9 Abs. 1)! Wiederaufnahmen gehen also nicht in die Fallzahlenstatistik ein. Das bedeutet natürlich auch, dass man um gleiche Fallzahlen wie im Vorjahr zu erreichen, die nicht gezählten Wiederaufnahmen durch zusätzliche Fälle kompensieren muss.
Erst einmal Danke für die Antworten!
Genau, das Wort "Fallsplitting" ist in diesem Zusammenhang auch gefallen. Wo findet sich denn zu diesem Sachverhalte eine Aussage in den Gesetzen?
Ich fürchte, das ist mal wieder ein Thema für die Sozialgerichte.
Hallo!
Wir haben gerade einige Fälle, die von den Kassen als Wiederaufnahme wegen Komplikationen interpretiert werden. Nach meiner Meinung handelt es sich hier aber keinesfalls um eine Komplikation des Erstaufenthaltes. Deswegen möchte ich zwei Beispielfälle zur Diskussion stellen mit der Frage Komplikation Ja/Nein?
Patient A:
Aufnahme bei den Internisten mit akutem Oberbauchschmerz, Abklärung, u.a. ERCP, dabei Cholelithiasis mit Konkrementabgang diagnostiziert, keine Cholezystitis.
Entlassung und Terminabstimmung zur elektiven Cholezystektomie, nach 7 Tagen Aufnahme in der Chirurgie, Cholezystekomie.
Komplikation?
Patient B:
Aufnahme bei den Internisten zur Kontrollgastroskopie bei bekanntem Magen CA (Z.n. 2/3 Resektion vor über 30 Jahren). Probebiopsie ergibt Hinweis auf Malignität. Daraufhin Staging und Terminabstimmung zur OP.
Nach 7 Tagen Aufnahme in der Chirurgie zur Magenstumpfresektion.
Komplikation?
Danke,
habe gerade mit dem Siemens Support telefoniert. Nur leider konnte der mir, insbesondere was die Konformität mit den DKR angeht, keine klare Antwort geben.
Hallo!
Seit dem Release 9.0 ist es im SMS DRG-Arbeitsplatz möglich, Aufnahmediagnosen zum Groupen zu verwenden. Dadurch kann man bereits während des Patientenaufenthaltes eine vorläufige Falleinstufung durchführen.
Eine generelle Übernahme aller Aufnahmediagnosen ist aber nach meinem Verständnis nicht regelkonform, d.h. man müsste in diesem Fall zum endgültigen Grouping alle Aufnahmediagnosen kritisch überprüfen und dann selektieren.
Mich würde daher interessieren, wie Sie in Ihren Häusern die Verwendung bzw. Auswahl/Übernahme der Aufnahmediagnosen zum Groupen geregelt haben und auf welche Richtlinien Sie sich dabei stützen.
Hallo!
Also, bei uns wird die Polypektomie als Hauptprozedur und die Koloskopie als Nebenprozedur zusätzlich kodiert. Ich bin der Meinung, dass dieses Vorgehen korrekt ist. Mich würde aber auch interessieren, wie das in anderen Häusern gehandhabt wird.
Hallo!
In unserem Haus werden CTs, die zunächst nativ und dann mit Kontrastmittel (KM) durchgeführt werden, mit beiden OPS-Ziffern, also 3-20 und 3-22 kodiert. Bei den MRTs mit und ohne KM wird dagegen nur ein OPS Kode für die Untersuchung mit KM angegeben (3-82). Begründung dafür: bei MRTs sind diese zwei Untersuchungsgänge Standard, beim CT dagegen nicht.
Mich würde nun interessieren, ob es eine verbindliche Regelung für die Kodierung von MRTs und CTs gibt und/oder, wie das in anderen Häusern gehandhabt wird.