Beiträge von Morbus_MedCO

    Hallo zakspeed,

    gute Frage - nächste Frage.

    Eine Kasse mit 3 grünen Buchstaben hat nun erste Rückforderungen der Zuzahlung gestellt mit Bitte um Überweisung an die Kasse selbst.

    In wie weit das rechtlich korrekt ist würde ich schon gern wissen, geht es doch eigentlich um Geld, welches dem Versicherten geht und dieser die Zuzahlung auch direkt an uns geleistet hat. Also wenn die Krankenhäuser erstatten müssen, dann doch allerhöchstens an den Patienten, oder?

    Herzlich

    Ihr Morbus_MedCo:)

    Und zu der anderen gestellten Frage: Pflegestufen wurden 2017 in Pflegegrade umgewandelt, hier stimmen die von Patienten genannten Zahlen nicht immer mit der aktuellen überein.

    Gruß

    zakspeed

    Guten Morgen zakspeed,

    das ist mir durchaus bekannt, wohl gab es aber Fälle, die im Überleitungsbescheid PG2 stehen hatten, vom Heim aber über PG3 abgerechnet werden.
    Darüber wüsste ich gern mehr.

    Einen schönen Frühlingsvorgeschmack Tag an Alle

    Wie sollen wir den Patient versorgen, wenn wir ihn nicht verlegen "dürfen"??? Hier auf den Kosten "sitzen zu bleiben" kann doch nicht sein. Das ist doch alles ausser ein "Organisationsverschulden"....

    Hallo Attila,

    nun wenn wir es genau nach dem Wortlaut des Gesetzes nehmen, dann werden Ihnen die Juristen sicher die Kapazitätsgründe als organisatorische Gründe ausgelegen.

    Ich kennen nun einige Geschäftsführer, die eben aus dem Grund des Organisationsverschuldens heraus angewiesen haben, dass sobald die ITS voll ist, die ZNA abzumelden ist.

    Nach meiner Auffassung haben auch hier die Gesetzgeber mal wieder ein Regelung geschaffen, welche die Gerichte zu klären haben. Stelle mir schon länger die Frage, warum keine Regel zu Ende gedacht wird.

    Guten Morgen Snow,

    Guten Morgen Breitmeier,

    das ist ja wirklich mal ein merkwürdige Konstellation bzw. Aussage der KV. Und ich bin der gleichen Auffassung wie Breitmeier, dass die KV das zahlen muss, denn es geht ja hier nicht um eine stationäre Pflege sondern um einen stationären Krankenhausaufenthalt.

    Was mich stutzig macht ist, dass die KV nichts vom PG4 wissen will. Wenn die Tochter den Vater versorgt, so erhält sich doch sicher auch Pflegegeld, auch wenn dies die Sozialstation ausbezahlt.

    Jedoch habe ich in den letzten Wochen öfter mal gehört, dass auch in der stationären Pflege wohl häufig andere PGs an die Pflegekassen gemeldet werden, als sie bei der KV einliegen und die dürften dies auch.
    Für mich hat das auf schwäbisch ein "G'schmäckle". Hat jemand von Ihnen ähnliches gehört? Gibt es hier Referenzstellen die nachlesbar wären?

    Einen sonnigen Dienstag Ihnen allen.

    In der Aufnahmesituation in der ZNA....

    Hallo,
    Ich gehe davon aus, dass um die Auslegung von §60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geht.

    Wenn Sie den Patienten in Ihrem Hause nicht hinreichend behandeln konnten (warum auch immer), handelt es sich doch wohl um eine "zwingend medizinisch erforderliche Verlegung". Oder Fragen Sie mal den Krankenkassenmitarbeiter, ob Sie seinen Versicherten dann eben nur notdürftig hätten behandeln sollen und ob die Krankenkasse dann auf den Regress für eventuelle Folgeschäden wegen Fehlbehandlung verzichtet hätte. Wenn Sie diese Entscheidung bereits vor der stationären Aufnahme bei Ihnen getroffen haben, dann ist sowieso fraglich, ob es sich um eine "Verlegung" im Sinne des Gesetzes handelt.

    Schöne Grüße

    Guten Morgen,

    ich Stimme mit Herrn Schaffert hier überein.

    Für mich ist hier der gleiche Sachverhalt gegeben, als würde bei Ihnen ein massiv Kreislauf instabiler Patient in der Notaufnahme "ausgeladen" um ihn erstversorgen zu können und ihn im Anschluss in sicheren Verhältnissen zum Maximalversorger zu verlegen.

    Als Beispiel:

    Patient mit akuter Hirnblutung wird von zu Hause in die ZNA seines kleinen Kreiskrankenhauses gebracht, stabilisiert und dann in die nächste Klinik mit Neurochirurgie verlegt.

    Hier würde keine Kasse der Welt den weiter Transport ablehnen, da es sich, wie Herr Schaffert schon sagte, keine Verlegung im eigentlichen Sinne ist.

    Einen sonnigen Arbeitstag Ihnen allen.

    Das wird ein spannender neuer "Kriegsschauplatz"

    Vor allem frage ich mich schon länger, wieso der G-BA unter anderem allein so lange Zeit braucht um über das Potential einer Methode zu entscheiden, wo doch die Hersteller alles liefern müssen, was vorliegt und so keine Eigenrecherche erforderlich macht. Weiter ist mir unbegreiflich, dass bei der Bewertung auf "das Potential" einer Methode versucht wird die Evidenzmaßstäbe des IQWIG anzulegen.

    Wenn Neu, dann Neu und nicht so viel Evidenz als bei der eigentlichen Nutzenbewertung durch das IQWIG.

    Auch hier werden sicher in Bälde weitere Strukturen geschaffen, die auf allen Seiten mehr Personal zur Aufarbeitung der Bürokratie erfordern werden und somit wieder Geld aufgebracht werden muss, welche (in diesem Fall) besser in der Weiterentwicklung der bestehenden Methoden und Techniken eingesetzt wäre.

    Hallo,

    ..... ich denke, da haben Sie einiges abzulehnen .......

    Gruß

    B. W.

    Das ist korrekt - da kommen schon mal 10 - 15 / Tag zusammen.
    Aber es macht einen Heidenspaß :)

    In einem anderen Thread schlug ein Kollege vor, wir sollten vielleicht alle eine Klagewelle zum 1 Mai veranstalten. Mit diesem Vorgehen könnten wir schon ne Ladung hinbekommen.

    Mir tun jedoch wirklich die Sachbearbeiter und Richter der SGs auf allen Stufen leid, denn die müssen den ganzen Mist ausbaden, egal von welcher Seite er kommt.

    Ich träume längst von ruhigeren Zeiten ...

    Hallo,

    nach PrüfvV sind die zu prüfenden Diagnosen konkret anzugeben. Das wurde in Ihrem Fall nicht gemacht. Die Prüfung der J91 ohne Anzeige der Erweiterung (mit der Möglichkeit der Ergänzungslieferung) wäre daher unzulässig. Aber ob das irgendjemand interessiert?

    Hallo Herr Horndasch,

    ich stimme Ihnen da voll und ganz zu. Für alle Fälle ab 01.01.2017 ist klar geregelt, dass entsprechend der Aufzählung nach §4 Satz 2, 3. Punkt PrüfvV nur die konkret benannten Diagnosen bzw. OPSe geprüft werden dürfen.
    Derzeit lehne ich alle Gutachten ab, die ohne Anzeige der Erweiterung anderes streichen, ändern oder sonst was damit machen.

    Weiter sollten wir alle wissen, dass das Tool zur Erstellung der Prüfanzeigen nach einen Katalog mit Kapiteln und Unterklassifikationen aufgebaut ist.

    So kann der Prüfgegenstand bzw. der Nebendiagnosen alleine nie erscheinen, da diese im Kapitel "Ist die DRG korrekt?" klassifiziert ist.

    Vielleicht können sich einige meiner Dokumentarskollegen an die Einteilungen nach Eltern- und Kinderelementen in bestimmten Klassifikationen erinnern. (oder auch Heading und Subheading).

    Damit gilt für mich die Frage "Ist die DRG korrekt?" eh nicht als Prüfgegenstand, sondern nur als Prüfüberschrift und hat keinen Prüfung auslösenden Charakter.

    Man bedenke, dass der MDK all seine Gutachten in der gleichen Datenbank erstellt und eben entsprechen der Überschrift die entsprechende Vorlage erscheint. DRG - Einzelfallentscheidung - Pflegegrad - Arbeitsunfähigkeit ...

    In diesem Sinne wünsche ich allen ein schönes Wochenende.

    Ihr Morbus MedCo


    "Bei einer (großen) Kasse ist es bisher öfter mal vorgekommen, dass sie dann die neue Rechnung ablehnt und gar nicht annimmt. Dann verschicke ich ein - vom unserem Rechtsanwalt vorgefertigtes - Standardschreiben an die betreffende Kasse, dass sie verpflichtet ist die Rechnung zunächst anzunehmen und zu begleichen, da wir andernfalls den Klageweg vor dem Sozialgericht beschreiten würden. Das klappt so eigentlich, und wenn die Kasse dann erneut prüfen will - auf ein Neues!!"

    Hallo z-ha-lee,

    vielen Dank für die tolle Info, gibt es irgendwelche Akz. auf die sich die Anwälte hier berufen?

    Grüße

    JS