Hallo,
nach PrüfvV sind die zu prüfenden Diagnosen konkret anzugeben. Das wurde in Ihrem Fall nicht gemacht. Die Prüfung der J91 ohne Anzeige der Erweiterung (mit der Möglichkeit der Ergänzungslieferung) wäre daher unzulässig. Aber ob das irgendjemand interessiert?
Hallo Herr Horndasch,
ich stimme Ihnen da voll und ganz zu. Für alle Fälle ab 01.01.2017 ist klar geregelt, dass entsprechend der Aufzählung nach §4 Satz 2, 3. Punkt PrüfvV nur die konkret benannten Diagnosen bzw. OPSe geprüft werden dürfen.
Derzeit lehne ich alle Gutachten ab, die ohne Anzeige der Erweiterung anderes streichen, ändern oder sonst was damit machen.
Weiter sollten wir alle wissen, dass das Tool zur Erstellung der Prüfanzeigen nach einen Katalog mit Kapiteln und Unterklassifikationen aufgebaut ist.
So kann der Prüfgegenstand bzw. der Nebendiagnosen alleine nie erscheinen, da diese im Kapitel "Ist die DRG korrekt?" klassifiziert ist.
Vielleicht können sich einige meiner Dokumentarskollegen an die Einteilungen nach Eltern- und Kinderelementen in bestimmten Klassifikationen erinnern. (oder auch Heading und Subheading).
Damit gilt für mich die Frage "Ist die DRG korrekt?" eh nicht als Prüfgegenstand, sondern nur als Prüfüberschrift und hat keinen Prüfung auslösenden Charakter.
Man bedenke, dass der MDK all seine Gutachten in der gleichen Datenbank erstellt und eben entsprechen der Überschrift die entsprechende Vorlage erscheint. DRG - Einzelfallentscheidung - Pflegegrad - Arbeitsunfähigkeit ...
In diesem Sinne wünsche ich allen ein schönes Wochenende.
Ihr Morbus MedCo