Hallo zusammen,
auch in unserem Haus ist es gänig, die I97.8 zuverwenden, wenn eine Kreislaufdysregulationsstörung intraoperativ einen erhöhten dokumentierten Ressourcenaufwand hat (z. B. intravenös Akrinor, Catapresan, Ebrantil, usw.)
Jetzt haben wir eine neue Reaktion des MDKs erhalten und ich bitte um Argumentationshilfen.
Es wird argumentiert, dass die Korrektur intraoperativer Kreislaufschwankungen eine originäre Aufgabe der Narkoseführung durch den Anästhesisten sei, damit bestandteil der operativen Gesamtleistung und somit in der Prozedurenverschlüsselung eingeschlossen wäre.
Die Frage, ob eine Narkoseeinleitung oder der Operationsbeginn als nach medizinsicher Maßnahme gesehen werden darf, hätten wir auch eindeutig mit ja beantwortet. Dennoch stellt sich die Frage ob die Argumentation des MDK stand hält.
Über Erfahrungsberichte oder Ideen möchte ich mich im Vorfeld bedanken.
freundliche Grüße
Milka