Hallo aus Bayern!
Vielleicht ist folgendes hilfreich: Wir haben die gleiche Problematik gehabt. Die 24h-Überwachung und stationäre Abrechnung wird jetzt allerdings anerkannt, nachdem wir die Kassen dank unseres Neuroradiologen mit der Gebrauchtsinformation des Kontrastmittels vertraut machen konnten:
\"Der Kontrastmittelhersteller (Solutrast 250 M, ALTANA Pharma Deutschland GmbH, Konstanz) fordert in der Gebrauchsinformation des Kontrastmittels \"nach der Untersuchung eine Umlagerung des Patienten ins Bett langsam mit angehobenem Kopf, Patient bleibt völlig passiv. Der Patient soll 24 Stunden mit angehobenem Kopf unter Überwachung ruhig im Bett liegen\"\"
Vielleicht auch in anderen Fällen nützlich, mal in diese Richtung zu denken.
Schönen Gruß :deal: