Beiträge von ASI

    Hallo Benjamin60,

    ich würde dem MDK hier Recht geben. J95.88 \"Sonstige Krankheiten der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen\" empfinde ich unspezifischer, als J38.02 \"Lähmung der Stimmlippen und des Kehlkopfes einseitig, komplett\".

    Um es noch genauer abzubilden, empfehle ich zur J38.- zusätzlich einen Sekundärcode (z.B. Y69! oder Y84.9!) zu kodieren.

    Was die DKR als \"so genau wie möglich\" bezeichnen, darüber lässt sich gerne streiten.

    Hallo Riol,

    könnten Sir mir erläutern, wieso die Hirnmetastase HD ist?
    Zwar war jene der Aufnahmeanlass, aber der stat. Aufenthalt ist doch letztendlich durch die gesamte Tumormasse begründet (weswegen auch eine systemische Chemotherapie eingeleitet wurde).

    Oder liege ich hier falsch? In den DKR finde ich keinen klaren Wegweiser.

    Hallo,

    Zitat


    Unabhängig davon ist nach AKIN auch ein geringeres Stadium als Acute Kidney Injury anzusehen, wobei Acute Kidney Injury den Begriff Acute Renal Failure, ersetzen soll. Danach wäre der Kode N17.9 auch bei geringeren Crea-Werten anzugeben

    Zustimmung!

    Hallo allerseits,

    so wie ich die DKR verstehe, wird Z49.1 nur dann kodiert, wenn der Patient zur Dialyse stationär aufgenommen wird und nur einen Tag verweilt.

    Hallo Okidoki,

    rechtlich existiert zu diesem Sachverhalt keine Regelung (man möge mich korrigieren), denn

    \"Das aufnehmende Krankenhaus hat
    einen Anspruch auf Kostenübernahme,
    sofern zum Zeitpunkt der Verlegung
    noch die medizinische Notwendigkeit
    für stationäre Behandlung vorlag\",
    (BSG B 1 KR 10/08 R vom 16.12.2008).

    Aus Sicht der Kasse sieht es so aus, dass diese einerseits die von Ihrem KK abgerechnete DRG bezahlen müsste und jene DRG, die im Krankenhaus nach der Verlegung generiert wird. Ist dies fair? (nein, ich bin kein KK/MDK/whatever-Mitarbeiter)

    Was also tun?
    Allgemein zum Thema der zweifachen DRG-Abrechnung (lassen wir die Intensivstation mal außen vor): Ziel sollte es sein, einen Kompromiss zwischen KH und KK zu finden. So könnte das KH z.B. den Pat. erst nach Erreichen der OGVWD verlegen oder eben nur dann, wenn der nachfolgende Aufenthalt voraussichtlich länger (10-14 Tage) andauert.
    Man könnte mit der Kasse auch aushandeln, dass die Mehrkosten (die Kosten der 2. DRG) zwischen KH und KK geteilt werden.
    Es gibt sicherlich viele gute Ideen, wie man verfahren könnte.

    In ihrem Fall würde ich den Pat. mit der Begründung der Erhaltung der Intensivstationskapazität verlegen. Dies ist mit Sicherheit nachzuvollziehen.

    Ich appelliere jedoch gerne an die Zusammenarbeit von KH und KK.

    Guten Tag allerseits,

    eine Arbeitskollegin würde gerne wissen, \"wie man die bilaterale Injektion bei CTO (chronic total occlusion) kodiert\"?
    Per SuFu haben wir nichts gefunden und zählen auf Ihre Hilfe.

    Vielen Dank!