Zitat
Original von Romulus:
Ob sie in den Verantwortungsbereich des KH fällt sei hier dahingestellt, da der vorangegangene, und vermutlich auch der nachfolgende stat. Aufenthalt onkologischer Natur war und somit von der FZ ausgeschlossen sein dürfte, egal warum.
- \"Dazugehörige Komplikationen\" sind mir nicht bekannt.
Wenn eine Klinik entsprechenden Resourcenaufwand erforderlich machte, wird selbstverständlich die dazugehörige Diagnose verschlüsselt, da kenne ich keine Verwandten! :-)) Soviel auch zu Thema Fairness.
Hallo nochmal,
ich habe keinen Zusammenhang zwischen der derzeitigen Übelkeit und dem Verantwortungsbereich des KH hergestellt, lesen Sie bitte meine Aussage genauer, sie bezieht sich allein auf das Wort \"Fairness\".
Ein postoperativer Schmerz wird nicht kodiert, aus welchem besonderen Grund (ausgenommen es sei ein überaus bedeutender Aufwand) sollte nun die durchaus häufig auftretende Übelkeit (oder das Erbrechen) bei einer Chemo kodiert werden?
Der postoperative Schmerz sei übrigens eine \"dazugehörige Komplikation\". In Anführungsstrichen deshalb geschrieben, weil es sinngemäß keine bzw. nur eingeschränkt dazugehörige Komplikationen bei gewissen Maßnahmen gibt.
_______________________________________________________________________________________________________
Da es sich aber nun um eine stat. Aufnahme aufgrund von in der Tagesklinik auftretender Problematik handelt, was aus ihrem ersten Post nicht hervorging, möchte ich gerne versuchen, Ihnen Hilfestellung zu leisten.
In meinen Augen ist der Kode \" K91.88: Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert\" m.E. nicht zu gebrauchen, weil:
- es so genau zu kodieren gilt wie möglich
- es sich nicht um eine wirkliche Erkrankung des Darmes, sondern lediglich um ein Symptom, durch übermäßige Belastung des des Herz-Kreislaufsystems, handelt
Demnach wäre der genauere und ehrlichere Kode, wie mein Vorposter es schrieb, die R11 in Verbindung mit der Y57.9!.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben