Beiträge von ASI

    Herr Dux,

    ich denke, dass Herr Rembs hier nur die relative Richtigkeit der Dinge darstellen möchte. :) So wie es bei diesem Tor \"Ansichtssache\" ist, ob der Ball hinter oder vor der Linie gelandet ist.
    Letztendlich entscheiden die Unparteiischen, ob die Linie gezackt oder gerade ist.

    Zitat


    Original von Romulus:

    Ob sie in den Verantwortungsbereich des KH fällt sei hier dahingestellt, da der vorangegangene, und vermutlich auch der nachfolgende stat. Aufenthalt onkologischer Natur war und somit von der FZ ausgeschlossen sein dürfte, egal warum.

    - \"Dazugehörige Komplikationen\" sind mir nicht bekannt.
    Wenn eine Klinik entsprechenden Resourcenaufwand erforderlich machte, wird selbstverständlich die dazugehörige Diagnose verschlüsselt, da kenne ich keine Verwandten! :-)) Soviel auch zu Thema Fairness.

    Hallo nochmal,

    ich habe keinen Zusammenhang zwischen der derzeitigen Übelkeit und dem Verantwortungsbereich des KH hergestellt, lesen Sie bitte meine Aussage genauer, sie bezieht sich allein auf das Wort \"Fairness\".

    Ein postoperativer Schmerz wird nicht kodiert, aus welchem besonderen Grund (ausgenommen es sei ein überaus bedeutender Aufwand) sollte nun die durchaus häufig auftretende Übelkeit (oder das Erbrechen) bei einer Chemo kodiert werden?

    Der postoperative Schmerz sei übrigens eine \"dazugehörige Komplikation\". In Anführungsstrichen deshalb geschrieben, weil es sinngemäß keine bzw. nur eingeschränkt dazugehörige Komplikationen bei gewissen Maßnahmen gibt.

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    Da es sich aber nun um eine stat. Aufnahme aufgrund von in der Tagesklinik auftretender Problematik handelt, was aus ihrem ersten Post nicht hervorging, möchte ich gerne versuchen, Ihnen Hilfestellung zu leisten.

    In meinen Augen ist der Kode \" K91.88: Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert\" m.E. nicht zu gebrauchen, weil:

    - es so genau zu kodieren gilt wie möglich
    - es sich nicht um eine wirkliche Erkrankung des Darmes, sondern lediglich um ein Symptom, durch übermäßige Belastung des des Herz-Kreislaufsystems, handelt

    Demnach wäre der genauere und ehrlichere Kode, wie mein Vorposter es schrieb, die R11 in Verbindung mit der Y57.9!.


    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben

    Hallo liebe Community,

    der Fairness halber würde ich eine \"dazugehörige\" Komplikation, wie die Übelkeit bei einer Chemotherapie, nicht zusätzlich kodieren (wie nika schon sagte).

    Ein weiterer Grund ist, dass, wenn ein Chemopatient sich nach Entlassung erneut vorstellt (Übelkeit, Erbrechen) und die Kriterien für die Fallzusammenführung eigentlich gegeben sind, die Fallzusammenführung dennoch nicht durchgeführt wird. Dies wurde in der FPV so geregelt, da dies eben eine absehbare Komplikation ist, welche nicht als eine in Verbindung mit der med. Behandlung stehende Komplikation betrachtet wird und demnach das Krankenhaus nicht die \"Schuld\" trägt.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

    Guten Tag Mabu,

    Den Schmerz, gerade die R52.-, als HD zu wählen, sehe ich kritisch.
    Dem ICD-Katalog entnommen: R52.- \"Schmerz, der keinem bestimmten Organ oder keiner bestimmten Körperregion zugeordnet werden kann\". (http://www.dimdi.de/static/de/klas…r50-r69.htm#R52)

    Da Sie ja beschrieben haben, dass Erkrankungen am Bewegungsapparat vorliegen, würde ich diese als Ursache der Schmerzen interpretieren und somit als HD wählen (sofern die Ursache spezifisch behandelt worden ist).

    Wenn jedoch wirklich nur der Schmerz behandelt wurde, sollten Sie den Schmerz genauer klassifizieren und können ihn dann als HD wählen.

    Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben


    edit: Rechtschreibung


    Ich hoffe geholfen zu haben

    Ich würde Ihnen bei der Wahl der HD (Sehnenabszess) zustimmen. Zwar begünstigt die CP die Entstehung, jedoch wurde doch sicherlich der Abszess primär behandelt.

    Generell gilt (mit Ausnahme der spez. Kodierrichtlinien): Akut > Chronisch.


    Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

    Ich zitiere mal aus dem Kodierleitfaden für die Hämato- und Onkologie (2009):

    \"Beim CUP-Syndrom gibt es folgende Szenarien:
    Wird eine systemische Chemo- oder Strahlentherapie
    durchgeführt, ist die Metastase (bei mehreren diejenige
    mit dem höchsten Ressourcenverbrauch) die
    Hauptdiagnose und das CUP (C80) die Nebendiagnose
    [0201f]. Gleiches gilt bei lokaler Behandlung einer oder
    mehrerer Metastasen.
    Wird ein Patient ausschließlich zur (erfolglosen) Suche
    des Primärtumors stationär aufgenommen, ist das CUP
    (C80) die Hauptdiagnose, Metastasen, falls vorhanden,
    werden nach Aufwand kodiert. Das gleiche gilt, wenn
    ein Patient mit einer Metastasierung zur Abklärung aufgenommen
    wird und kein Primarius gefunden werden
    kann (Erstdiagnose eines CUP).\"

    Hoffe, es hilft Ihnen

    Ich meine mich erinnern zu können, dass jener Dozent internistisch veranlagt gewesen ist.

    Ich habe nochmal eben in meine Kursunterlagen geschaut, und mir dort als Zitat des Dozenten gesetzt, dass ASS oder andere Thrombozytenagglumerationshemmer (dies wäre ein tolles Wort für das Spiel \"Hangman\") die Kodierung einer chronisch-ischämischen Herzkrankheit rechtfertigen. Wie denken Sie darüber?

    Danke für die schnelle Antwort,

    was denken Sie über die Aussage des Dozenten (I50.- sei zu kodieren rein bei der Gabe von ASS/Marcumar, selbst wenn es nur als Prophylaxe dient (und selbst wenn die Herzinsuffizienz noch nicht diagnostiziert wurde))?

    Guten Tag liebe Community,

    ich bin relativ neu in der Branche des Kodierens und dennoch stoße ich bereits jetzt auf einige Fragen. Zwei davon möchte ich gerne hier stellen:

    es geht darum, dass meine Arbeitskollegen gerne eine Kodierung anhand der Medikamente eines Patienten, die während des stat. Aufenthaltes gegeben werden, kodieren. D.h. sie suchen sich in der \"Roten Liste\" das Medikament raus und schauen nach der passenden Erkrankung. In wieweit ist dies denn legitim?

    Eine weitere Frage, die sich mir stellt:

    während meiner Weiterbildung zur klin. Kodierfachkraft lehrte uns ein Dozent, dass es rechtens sei, eine Herzinsuffizienz (z.B. I50.01) zu kodieren, wenn der Patient ASS oder Marcumar bekäme.
    Inwieweit ist dies korrekt?
    Diese Medikamente gibt man ja bei mehreren Erkrankungen. Was ist nun, wenn die Herzinsuffizienz zwar nicht konkret benannt wurde, jedoch herzuleiten ist (alter Patient, \"dickes\" Blut, wird zur Prophylaxe einer kard. Dekompensation gegeben).

    Ich danke im Voraus für jegliche Hilfestellung zur Beantwortung dieser Fragen