Beiträge von ASI

    Hallo DRG-Tänzerin ;-),

    haben Sie schon den Kodierleitfaden für die Gynäkologie und Geburtshilfe durchblättert? Da wird einem sehr geholfen (Anfang diesen Jahres, vermutlich ab März, wird es auch den neuen Kodierleitfaden 2011 geben).
    Ansonsten rate ich von Übungsbüchern ab, da diese meist nicht allzuviel mit der Realität der Fälle im Krankenhaus gemein haben (Silbertablett-servierte Fälle bekommt man nur sehr selten in die Hände :))

    Das Buch \"DRG: Verschlüsseln leicht gemacht\" ist vielleicht eine allgemeine Hilfe fürs Kodieren. Eine Arbeitskollegin hat dies auf ihrem Schreibtisch liegen und findet es ganz nützlich.

    Hallo Nika,

    ist Malignom nicht ein Synonym für Krebs/bösartiger Tumor? Bei diesem Begriff wird doch nicht zwischen Primarius und Metastase unterschieden (wenn ich falsch liege, berichtige man mich bitte).

    Selbst wenn die Metastase bereits operativ entfernt worden ist, so gehört die nachfolgende Chemotherapie doch immernoch zur Therapie der Metastase und diese verursacht somit einen Aufwand :)

    Ich wünsche kodierungsfreie Weihanchten :)

    Hallo nika,

    sobald eine (nachfolgende) Therapie (sei es eine Operation oder Chemo-/Strahlentherapie) bzgl. einer Neubildung oder Metastase eingeleitet wird, gilt es, diese Erkrankung weiterhin zu kodieren.
    Wenn z.B. eine Chemotherapie bei (neu aufgetretener) Metastase eingeleitet wird, dann kodieren Sie die Metastase, aber auch den Primarius (C-Kode, nicht der in Eigenanamnese).
    Die Hauptdiagnose entnehmen Sie den speziellen Kodierrichtlinien für Neubildungen.

    Erst wenn die Therapie vollständig abgeschlossen ist und es keinerlei Anhaltspunkte mehr für einen Tumor gibt, erst dann kodieren Sie die Erkrankung entweder garnicht oder, sofern es die ND-Kriterien erfüllt, als entsprechenden Z-Kode (Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese).

    Guten Morgen und ich hoffe ich konnte helfen :)

    Hallo Kodiak,

    wenn keinerlei Symptomatik vorlag, dann würde ich es wie einen Verdachts-/Beobachtungsfall kodieren. Hier ein Zitat der D002:

    Allerdings kenne ich mich mit den speziellen Regeln der Kodierung der Kinderklinik nicht aus. Evtl. greift hier eine andere Regel.

    Hallo,

    mit Sicherheit verstehe ich das Prinzip der Inklusiva/Exklusiva.
    Wieso sollte ich aber eine Röntgendarstellung gesondert kodieren, wenn dies im Kode bereits enthalten ist?

    edit:
    Flüchtigkeitsfehler, hatte bei der 1-64 die Röntgendarstellung gelesen.
    Die Diskussion erübrigt sich somit.

    Hallo nochmal,

    Zitat


    1-64 ist kein Inklusivum, sondern ein Exklusivum.

    korrekt, deswegen kodiere ich bei operativen Vorgehen (5-513) auch nicht zusätzlich die Diagnostik (1-64), da diese Bestandteil der OP ist.
    Nicht anderes ging aus meinem Beitrag hervor.

    Hallo Freddchen,

    Zitat


    5-513 Endoskopische Operationen an den Gallengängen

    Inkl.: Röntgendarstellung der Gallenwege (ERC) sowie der Gallen- und Pankreaswege (ERCP)
    Exkl.: Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege (1-64)

    Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen (8-111)

    Die 5-513 beinhaltet die 1-64 :)

    Hallo Herr Gohr,

    ich würde in einem solchen Fall den Zusatz-OPS 5-995! zusammen mit der \"Subprozedur\" (d.h. der eigentlich planmäßig durchgeführten Prozedur) kodieren. Bei den ICDs sähe es folgendermaßen aus:
    HD die entsprechende Erkrankung für die Veranlassung der OP, ND Z53 (wenn der Patient elektiv deswegen elektiv kam) und Z92.1. Ähnlich beschrieben ist dies in der D007f.

    Edit:
    Bzgl. des Zusatzkodes 5-995! wollte ich noch an die DKR P004f verweisen.

    Hallo an alle User des MyDRG-Forums,

    ich habe bisher keine Antwort auf meine Frage hier im Forum gefunden.

    Der MDK prüft, auf Wunsch der Kasse, drei Aufenthalte eines Patienten (auf Fallzusammenführung) und kommt zu dem Ergebnis, dass die Inrechnungstellung korrekt ist, d.h. es ist keine Fallzusammenführung vorzunehmen.

    Könnten wir nun die Aufwandspauschale abrechnen und falls ja, auch mehrfach (jeder Fall wurde einzelnd bearbeitet!) ?

    Hat vielleicht jemand Artikel, Urteile oder sonstiges über die Abrechnungs der Aufwandspauschale zu diesem speziellen Thema?

    Vielen Dank für jegliche hilfreiche Antwort