Beiträge von ASI

    Hallo PsycoControl

    Zitat

    Zitat aus dem PKMS-Bogen

    Der PKMS ist nur auf der „Normalstation“ zu kodieren. Es sind keine Kalendertage auf Intensivstationen, Überwachungseinheiten, Intermediate-Care-Stationen, Stroke units etc. für die Kodierung des PKSM heranzuziehen.

    Dementsprechend meine Antwort auf die erste Frage: ich denke nicht, dass eine psychiatrische Station zu einer \"Normalstation\" gerechnet werden kann.

    3. Ich denke es ist schwierig und aufwendig genug, die Kodierung in die Psychiatrie zu integrieren, da sollte dieser PKMS m.E. erstmal bzw. überhaupt weggelassen werden.

    Alternativ könnten Sie doch mal den deutschen Pflegerat bzgl. dieser Frage anschreiben?
    Ich jedenfalls stehe der PKMS etwas skeptisch gegenüber, aber man wird sehen, was die Zeit mit sich bringt.


    Hoffe ich konnte Ihnen helfen

    Hallo NuxVomica,

    Sie sollten die DKR schon komplett abbilden, denn die Nichtangabe der Selbstverletzung bezieht sich hier nur auf das Kapitel \"Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive
    Substanzen\".

    Hallo,

    Zitat


    Aus dem CT-Befund ist eindeutig eine bösartige Neubildung erkennbar

    Wurde denn eine Histo gemacht und falls ja, wie ist diese ausgefallen?

    @Lunge:

    Wieso nicht eindeutig bewiesen?
    Ich würde dazu tendieren, die bösartige Neubildung zu kodieren. Der Patient wurde ja resultierend aufgeklärt und ins Hospiz verlegt.

    Hallo nochmal,

    möchte den Thread nochmal \"aufwärmen\", da mir dies sehr am Herzen liegt.

    Danke

    edit:
    habe die Problematik ans INEK und die DGfN geschickt. Werde berichten, sobald ich Antwort erhalten habe.

    Guten Tag Forum,

    ich konnte speziell zu diesem Thema keine anderen Beiträge finden. Falls ich jedoch welche übersehen haben sollte, entschuldige ich mich dafür im Vorfeld.
    Es geht um folgende Fragestellung:

    bei uns auf der Intensivstation erhalten Patientin CVVHD und HD, was soweit von der Kodierung keine Probleme verursacht.
    Allerdings sind mir in letzter Zeit Konstellationen aufgefallen, auf welche ich in Bezug zur Kodierung, keine auszureichende Antwort fand.

    (Fiktives Beispiel; die Unterbrechung zwischen den einzelnen Dialysen beträgt immer unter 24 Stunden)

    Patient erhält:

    am Tag 1: CVVHD
    am Tag 2: CVVHD

    am Tag 3: HD (definitiv \"nur\" HD)
    am Tag 4: CVVHD
    am Tag 5: CVVHD

    laut Kodierleitfaden Nephrologie 2010 darf ich die CVVHD dann zusammenzählen, wenn keine Unterbrechung von mindestens 24 Stunden stattgefunden hat

    Zitat

    Ein Behandlungszyklus beginnt mit der Eröffnung eines funktionierenden Blutzugangs (Katheter) zum Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden...

    In diesem Beispiel würde ich drei verschiedene Codes, zwei für die CVVHD und einen für die HD, generieren.

    Wie ist das ganze aber zu werten, mit der HD zwischen den CVVHD? Zwischen den CVVHD liegt ja eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden vor, allerdings wird der \"Behandlungszyklus Dialyse\" ja nicht für dieselbe Zeit unterbrochen. Darf ich diese Konstellation als einen Behandlungszyklus betrachten (und dementsprechend nur einen CVVHD-Code generieren)?

    Über Erfahrungen mit dieser speziellen Thematik würde mich sehr freuen.
    Mich interessiert sowohl der medizinische Aspekt, als auch die Meinung der Kodierfachkräfte und Krankenkassenmitarbeiter.

    edit:
    Fettschrift

    Vielen Dank und

    Hallo danio,

    ich verweise mal auf die genaue Kodebeschreibung vom DIMDI.


    Hoffe, dies konnte Ihnen weiterhelfen.