Beiträge von ASI

    Hallo allerseits,

    hier ein Auszug der DKR 2010 aus dem Kapitel Neubildungen:

    Zitat

    \"Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als
    Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(
    n) für den Primärtumor (siehe Beispiel 4). Das primäre Malignom ist selbst einige
    Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegen
    dieses Malignoms behandelt wird.Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist ein
    Kode aus C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.\"

    HD ist also die sekundäre Neubildung, als ND wird der längst behandelte Primärtumor kodiert (nicht als Z-Kode).

    Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

    Guten Morgen Okidoki,

    ich kenne mich nicht mit der rechtlichen Lage aus, jedoch hätte ich Tipps für eine Gegenargumentation.

    Zunächst einmal möchte ich auf folgenden Link verweisen (dort wird ein Unterschied zwischen den beiden Medikamenten dargelegt):
    http://www.medmedia.at/media/focusedp…ktum_Caelyx.pdf
    In der Annahme, dass der behandeldne Arzt das Medikament bewusst zur Prophylaxe von kollateralen Herzerkrankungen gab, lässt sich so argumentieren, dass man einen kardial-bedingten Krankenhausaufenthalt vermeiden bzw. auf jeden Fall Kosten für diverse Herzmedikamente einsparen könnte.
    Das kommt den Kassen wiederum zu Gute.

    Somit wäre der Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot außer Kraft gesetzt.
    (Oder die böse Argumentation: wir desinfizieren demnächst mit Zitronensaft :t_teufelboese:)


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen.

    Hallo,

    ich würd sie gerne auf die DKR P014e verweisen:

    \"Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

    Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines
    Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand
    für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt
    (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS
    aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden
    (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS (Seite 37)).

    Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren
    .. Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
    .. Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
    .. Kardioplegie
    .. Kardiotokographie (CTG)
    .. Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:
    - bei Neugeborenen
    - nicht-antibiotische Chemotherapie
    - systemische Thrombolyse
    - Immunglobulingabe
    - Gabe von Gerinnungsfaktoren
    - Andere Immuntherapie (8-547)
    - antiretrovirale Therapie
    - Medikamente aus 6-00
    .. Echokardiographie
    .. Ruhe-EKG
    .. Langzeit-EKG
    .. Belastungs-EKG
    .. 24-Stunden-Blutdruckmessung
    .. Legen einer Magensonde
    .. Legen eines transurethralen Blasenkatheters
    .. Subkutane Medikamentengabe, z. B. Heparin
    .. Blutentnahme
    .. Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
    .. Visite
    .. Konsiliaruntersuchung
    .. Konventionelle Röntgenuntersuchungen
    .. Lungenfunktionstest mit Ausnahme von pneumologischen Funktionsuntersuchungen (1-71)
    .. Blutgasanalyse in Ruhe
    .. Atemgasanalyse
    .. Sonographien mit Ausnahme der Endosonographie und der komplexen
    differentialdiagnostischen Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation\"

    Hallo,

    Herr Selter, wissen Sie, wieso diese Kodekategorie dann nicht gelöscht wird , wenn sie nicht zu benutzen sei? (neutrale Frage, nicht provozierend-gemeint )
    Was halten Sie von meiner Interpretation?

    Kodiak:
    In Verbindung mit der oben von mir genannten allgemeinen DKR macht dies durchaus Sinn.
    In der spez. DKR 1915c steht deutlich, dass diese Kodes nicht als Ursache der Erkrankung (was es ja nach DKR D002f wäre) anzugeben sind.
    Da hier nicht steht, dass Sie nicht ND sein dürfen, kann ich genausogut behaupten, dass Sie es dürfen. Es sei denn, es steht spezifisch in den DKR das Gegenteil.

    Ich lasse mich gerne überzeugen.

    Guten Morgen Danio,

    Ich würde diese DKR folgendermaßen auslegen:

    Kodes der Kategorie T74.- sind niemals HD, da immer der Folgeschaden eines Missbrauchs dem Kode dieser Kategorie vorzuziehen ist.
    Als ND ist er aber durchaus gültig.

    edit:

    Hier ein Beispiel:

    Pat. erleidet durch T74.0 (Vernachlässigen oder Imstichlassen) eine Depression F32.2 (Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome).

    HD: F32.2
    ND: T74.0

    die Ursache der Depression ist zwar der Missbrauch und nach allgemeinen DKR (D002f - Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose) wäre dieser dann als HD anzugeben, ist er aber, bedingt durch die DKR 1915c, nicht.

    Guten Morgen bienzle,

    also was wir hier so \"rumfliegen\" haben:

    - tonnenweise Papier (Drucker etc.)
    - leere Ordner zum Abheften von z.B. wichtigen Grouper-Ausdrücken oder MDK-Anfargen
    - eine aktuelle \"Rote Liste\"
    - viele Plastikablagen
    - Briefumschläge, Büroklammern, verschieden farbige Filzstifte etc.
    - Kodierleitfäden für jedes betroffene Fach
    - Systematisches Verzeichnis ICD/OPS 2010, FPV, DKR etc.
    - Plastik-Klemmbretter (falls man auf ärztl. Visite mitgeht)
    - einen großen Schreibtisch, da man im Laufe der Zeit viele kleine Zettel mit Kommentaren zum Kodieren erstellt (dies mache ich jedenfalls; bin ein Perfektionist)
    - Kaffeemaschine :lach:

    besonders wichtig: viel Geduld mit sich und sich nicht für jeden \"Fehler\", den man macht, zu hart bestrafen. Gerade anfangs passieren ungenaue Kodierungen, da man sich bei der Masse der Kodes noch nicht allzusehr auskennt. Aber: Kopf hoch, das kommt alles mit der Zeit!

    Darf ich fragen, wie groß bzw. wieviele Betten und Fachabteilungen ihr Haus hat? Drei Kodierer für ein ganzes Haus finde ich doch etwas mager.

    Guten Morgen bienzle,

    erstmal: willkommen im Club und hier im Forum!

    warum möchten Sie denn unnötigerweise Geld, für Übungsbücher im Kodieren, ausgeben? Im beruflichen Alltag haben Sie doch genug \"Übungen\" (Akten),die Sie kodieren können/müssen.

    Sie sind, so hoffe ich, anfangs doch nicht auf sich alleine gestellt, also könnten Sie z.B. doch die ersten Akten vorkodieren und diese dann von einem erfahrenen Kollegen überprüfen lassen.

    Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Spaß und einen gelungenen Einstieg. 8)