Beiträge von DRG-Rowdy

    Hallo Forumsteilnehmer,

    ich kann mich den Ausführung von Herrn Bauer zur Gänze anschließen. Hinzufügen möchte ich noch, dass (zumindest in Nordrhein) das Überleitungsgutachten innerhalb einer Woche (als Kurzinfo) \"fertig\" sein muss.

    Desweiteren gibt es im Bereich AHB einige Kassen gibt, die eigene Verfahren installiert haben. Hierbei ist es z.B. auch möglich Plätze bereits vor Genehmigung für einen gewissen Zeitraum zu reservieren.
    Prüfen würde ich in diesem Zusammenhang lediglich, ob auch die AHB kurzfristig eingeleitet wurde. Wenn man nach Feststellung/OP natürlich noch drei Wochen wartet die AHB zu beantragen, und eine Woche später soll entlassen werden, kann etwas nicht stimmen. Die AHB-Diagnosen und Behandlungen sind ja langläufig bekannt und nichts spricht gegen eine frühzeitige Beantragung.