Beiträge von DRG-Rowdy

    Hallo Blaue Erdbeere,

    ich hoffe mal, dass Sie von den teilweise ungerechtfertigten Kommentaren nicht verschreckt sind. Ich bin bei einer KK beschäftigt, allerdings nicht im Bereich der Fahrkosten (das ist schon was länger her).

    Erstmal, dieses ständige Geschwätz von Kranken Kassen kotzt einen an. Es wird auch nicht ständig von Kranken oder räuberischen Häusern gesprochen. Von daher sollte man sich als Erwachsener Mensch etwas im Griff haben.

    2. Erstmal ablehnen ist "Blödsinn". Nichts schadet den Kassen in der heutigen Zeit so sehr wie schlechte Presse. Und hierzu gehört auch die "Mundpropaganda". Hiermit kann keine Kasse mehr so leichtfertig umgehen.

    3. Danke für das Kompliment der Unqualifiziertheit.


    Zu Ihrer eigentlichen Frage kann ich leider keine 100 % verlässliche Auskunft mehr geben, da ich in diesem Bereich nicht mehr zu Hause bin. Aber die Entlassung Freitag bis Sonntag ändert nichts an der Kostenverpflichtung der Kasse. Und zu den Aussagen Belastungserprobung gehört zum Therapiekonzept, ergibt sich nach meiner Erinnerung keine Leistungspflicht.

    Aus meiner Erinnerung heraus ist es so, dass die einzige Möglichkeit darin besteht, dass es vorgesehene Beurlaubungen sind, wie im Rahmen einer langdauernden Rehabehandlung. Das geht aber nur bei langdauernden (mehrere Monate) Behandlungen und ist unterm Strich Good-Will der Kasse. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

    Ebenfalls ein gangbarer Weg ist der angesprochene, mit der Verkürzung der Behandlung durch die Erprobung. Allerdings auch hier wieder eine Good-Will-Entscheidung.

    Verwunderlich finde ich, dass das KH sich einzig mit dem Verweis auf die KK aus der Schusslinie bringt?! Es gehört zum Therapiekonzept und damit zur Behandlung. Mit dem Pflegesatz sind sämtliche Kosten der Behandlung abgegolten. Auch hier ein Ansatzpunkt, wie ich finde, sogar ein besserer.

    Bitten Sie doch die Kasse sich mit dem KH in Verbindung zu setzen, um dort die Ausgestaltung der Verträge/Regelungen zu Nebenleistungen der KH-Behandlung zu diskutieren.

    Hallo,
    sehe ich auch so. Wenn keine Rückforderung eingeht würde ich auch für 4 Jahre die Füße still halten. Denn ich denke mir, dass ihr Benefit durch das nicht umgesetzte Gutachten über 300 EUR liegt.

    Guten Tag Zusammen,

    das Problem, welches bei den Vorab-KÜs auftritt, kann vielfältig sein. Vorab. Wir sind hier in einem Ballungsraum in NRW, wo so ziemlich alles in räumlich vertretbarem Rahmen erbracht werden kann.

    Die Versicherten haben einen Sachleistungsanspruch, der keiner gesonderten Bewilligung bedarf. Von daher würde man gaaaaanz tief ins SGB eingreifen, wenn man eine Sachleistungsbehandlung von einer vorherigen Bewilligung abhängig macht.

    Die Problematik, die sich hier hin und wieder ergibt ist folgende:
    Das KH beantragt über den Versicherten vorab eine KÜ. Die KÜ wird wegen ambulanter Behandlungsalternative abgelehnt (wie gesagt, Ballungsraum). Die erboste Antwort (schriftlich) des Krankenhauses war ein ganz großes Fass. "Wie können es sich als medizinische Laien der KK erdreisten in die Behandlungshoheit des Arztes einzugreifen."

    Da frage ich mich doch, wie kann ein KH im Vorfeld einer Sachleistungsbehandlung eine KÜ fordern.

    Sie sehen, es ist gar nicht so einfach, immer konsequent mit den Forderungen zu bleiben. Mal soll es nach dem Buchstaben des Gesetzes gehen, mal im Interesse des Patienten und mal auf dem kleinen Dienstweg.

    Nur mal so, als Blick von der "anderen" Seite.

    Hallo crazy,

    der Großteil des von Ihnen angesprochenen ist meiner Meinung nach eine Frage der Orga in Ihrem Haus.

    Wer den Barthel überwacht, ist unter Strich "Wurst". Fakt ist, wenn die Anforderungen des OPS nicht erfüllt sind, gibts den OPS nicht vergütet. Z.B. falscher Barthel....

    Von daher finde ich den Artikel nicht falsch.

    Wer in Ihrem Haus den BI überwacht, ist Orga. Aber wenn der Barthel nicht in die OPS-Beschreibung passt, können Sie als Fallmanager den OPS auch nicht kodieren. Wie die internen Abläufe geregelt werden bleibt Ihnen und Ihrem Haus überlassen. Je nachdem was klappt.

    Bewölkte Grüße

    Natürlich ist die Kasse letztendlich Ansprechpartner, aber es wäre schon schön, wenn man in MDK - Widersprüchen auch denjenigen persönlich ansprechen kann und den Widerspruch auch an den GA, der in den Fall involviert war, zu richten.


    Aber da hängt es doch wieder. Der Widerspruch ist an die KK zu richten. Ein Widerspruch, der an den MDK gerichtet ist, ist rechtlich ohne Belang.

    Und in unserem Bereich (Nordrhein) kenne ich es auch nur so, dass bei ausführlichen Gutachten im Deckblatt der Gutachter steht. Auch wenn die GA teilweise nicht unterschrieben sind, so ist immer eine unterschriebene Version beim MDK hinterlegt.

    Ich hatte schon geschrieben, dass der MDK die konkurrierenden HD?s anerkennt sowie alle ND, OPS und auch die VWD.
    DKR-mäßig ist alles erfüllt: Unser Doc hat die Diagnose mit dem höheren Ressourcenverbrauch anhand des Groupers bestimmt. Wer macht es in der Praxis anders???


    Hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Man ist sich einig über zwei Diagnosen, die HD sein könnten. Hiernach müsste dann der Ablauf wie oben beschrieben erfolgen, um die gültige HD zu ermitteln.

    Nach meiner Meinung kommt der behandelnde Arzt aber zu dem Schluß, dass er deshalb die HD anhand des höheren RG ermittelt. Und das ist nicht im Sinne der DKR. Er muss die zutreffende HD anhand des Aufwandes festlegen. Was dann im Nachgang der Grouper für eine DRG ermittelt ist dann zweitrangig.

    Für mich folgere ich daraus, dass sich Ihr Doc weigert seine HD anhand des Aufwandes zu begründen, da er dann ggfs. auf die niedriger bewertete HD stößt. Der Rest erscheint mir der Aufbau einer (löchrigen) Verteidigungslinie.

    Und nur weil es in der Praxis nach Ihrer Aussage niemand anders macht (was ich bezweifel) wird es noch lange nicht richtig.

    Ich verabschiede mich jetzt auch auf unsere Dorfkirmes.

    Guten Morgen,


    Zitat

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen (es wird sich hier lediglich auf den "Arbeitsaufwand" bezogen, nicht auf monetären Aufwand) und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose- Definition entspricht (so schaut es aus). Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht

    Ich sehe keinen Widerspruch zu dem bislang gesagten. Wenn beide Diagnosen den gleichen Aufwand haben, entscheidet der KH-Arzt und der MDK ist "kaltgestellt". Sofern jedoch eine Diagnose mehr Aufwand erfordert, ist diese als HD zu kodieren.

    Hallo Case,

    ich möchte mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber gestatten Sie mir bitte einige Anmerkungen.

    Es ist schwierig sich in diesen Sachverhalt hineinzudenken, da Sie keinerlei Behandlungen bzw. Diagnosen mitgeteilt haben. Sie satteln das Pferd nur von der monetären Seite her auf. Für eine medizinische Beurteilung ist das aber nicht wirklich zielführend.

    Auch den MDK interessiert bei der VWD-Prüfung herzlich wenig, wie das Budget aussieht. Es geht darum, wie lange ein Aufenthalt medizinisch notwendig war. Ob nachher ein Abschlag wegen UGVD herausspringt ist erstmal unerheblich. Und der Fall wird daher nicht aus dem System der Fallpauschale herausgenommen. Denn zum System der Fallpauschale gehören auch Zu- und Abschläge für Kurz- bzw. Langlieger. Also alles tutti.

    Maßgeblich ist, wo war der größere Behandlungsaufwand. Krankheit A oder B. Wenn das geklärt ist, wird der Rest in den Grouper gekloppt, mal geschüttelt und was dann raus kommt, ist die DRG.

    Sofern es bis zur Klage geht, würde ich mich an Ihrer Stelle in der Argumentation von der monetären Betrachtungsweise lösen und eine (Behandlungs-)Aufwandsbezogene Argumentation aufbauen.

    Noch einen schönen Resttag


    Nachtrag:

    Zitat

    "Mir geht es darum, das der MDK sich erdreistet, hier den Ressourcenverbrauches eines einzelne Falles nach einem einzigen selbstgewähltem Parameter außerhalb des DRG-System zu unseren Ungunsten zu bewerten."


    Mal ganz provozierend gefragt.

    Wenn der MDK sich erdreistet den Ressourcenverbrauch zu bewerten, was hindert sie denn daran hierauf einen Widerspruch zu führen. Warum widerlegen Sie den "Stümpern" nicht, dass nicht die OP-Zeit maßgeblich war, sondern der anschließende Aufwand der anderen Diagnose viel aufwendiger war. Wo ist bei solch einem klaren Fall das Problem darzulegen, dass die wesentlich teurere DRG die korrekte ist. Und zwar nicht, weil Sie mehr kostet, sondern einfach die zugrundeliegende HD die maßgebliche des Aufenthaltes war.

    Ich habe Probleme zu folgen, wenn bislang alle Kommentare versuchen Sie von der rein monetären Betrachtungsweise abzurücken und Sie sich standhaft weigern eine Krankheitsbezogene Betrachtung zu führen.

    Hallo,

    leider ist dieser Kassenmitarbeiter schon lange im Geschäft... Boykottiert aber alles. Wir bekommen auch keine MDK Gutachten zugeschickt, sondern nur Auszüge daraus. Telefonisch kann man mit dem Herrn überhaupt nicht kommunizieren, da er sofort mit dem Vorgesetzen droht oder gar mit unsererm Geschäftsführer und wenn man nicht klein bei gibt, legt er den Hörer auf. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Mit allen anderen Krankenkassen habe ich eine gute Zusammenarbeit auch telefonisch. Es gab bisher nie Probleme, aber nun bin ich mit meinem Latein am Ende... :?: :!:

    Viele Grüße


    Hallo Siggi,

    man muss unterscheiden. Die Art und Weise ist bestimmt nicht das Geschäftsgebaren, dass die KK an den Tag legen möchte. Von daher würde ich überlegen, ob Sie ggfs. an den Vorgesetzten des Mitarbeiters gehen und dort bitten, dass man auf den Mitarbeiter einwirkt, dass z.B. Gespräche nicht einfach beendet werden.

    Losgelöst von diesen persönlichen Defiziten des "Kollegen", handelt er gemäß Ihrer Schilderung exakt nach den Möglichkeiten die er hat. Ob er sie immer korrekt begründet ist was anderes.

    Auch das Thema Anspruch auf Kopie des Gutachtens hatten wir schon mehrfach. Das Recht haben Sie nicht. Erst im SG-Verfahren besteht vollständige Akteneinsicht. Über Sinn und Unsinn gibt es schon diverse Threads. Spare ich mir deshalb.


    Man merkt. Der Druck nimmt auf allen Seiten zu. Leider wird nicht immer gut mit der "Entlüftung" umgegangen.


    Kopf hoch und erstmal die Kommunikation auf eine gemeinsame Ebene anheben. Das funktioniert garantiert, über den Vorgesetzten des KK-Mitarbeiters.

    Denn Service-Standards haben bestimmt alle Kasse, wie auch die KH.