Beiträge von Suse

    Hallo zusammen,

    bei uns gibt es eine Diskussion über die richtige Einstufung in P1/P2.

    Unsere Psychosomatiker haben als Ziel die Einstufung aller Patienten in P2 .

    Die Strukturmerkmale werden erfüllt. Der Knackpunkt sind die 3 TE ärztl./psychologische TE pro Woche. Der Therapieplan umfasst 2 TE Einzel und den Rest Gruppentherapie pro Woche. Die 3 TE wären also erfüllt. Jetzt ist es aber so, dass der Therapieplan auf die Tage von Montags bis Freitags konzipiert ist. Die Einzelgespräche aber an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden können.

    Bei der Stichtagserhebung gehe ich danach in welcher Behandlungswoche nach Aufnahme der ST liegt und ob in diesem Abschnitt die TE erreicht wurden. Dadurch kann es dazu kommen, dass in einer Behandlungswoche nur 1 TE Einzel erreicht wurde, in der Folgewoche dafür aber 3 und ich den Patienten entsprechend in P1 oder P2 einstufe.

    Dies führt zu ärztlichem Widerspruch...

    Unser KIS berechnet die Therapiewochen natürlich auch nach dem Aufnahmetag.

    Hat jemand dazu eine Idee? Vielleicht nur Montags Patienten aufnehmen^^:?:

    Es wäre nett wenn ich erfahren würde wie andere Kliniken damit umgehen oder ob das in anderen Kliniken überhaupt ein Thema ist.

    Viele Grüße und einen sonnigen Nachmittag

    Suse

    Guten Morgen ck-pku,

    Ihre Argumente hören sich für mich schlüssig an und da keine Gegenstimmen aus dem Forum gekommen sind werde ich die Einstufung bei uns so umsetzen!

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Suse

    Guten Morgen,

    und noch eine Frage zur Einstufung:

    Wie stufen Sie Patienten ein die in der psychiatrischen TK behandelt werden und entweder Psychotherapie oder eine entsprechende Komplexbehandlung bekommen? In der Psychosomatik gibt es dafür ja die P3 oder 4!

    Viele Grüße

    Suse

    Hallo Pierimo1,

    ich würde für diesen Patienten noch die Reanimation und vielleicht die Intubation kodieren.

    Für die anderen Patienten eine "Kriseninterventionelle Behandlung". 9-641.-.

    Aus meiner Zeit in der Pflege kann ich mich noch gut daran erinnern welchen Gesprächsbedarf in Gruppen und einzeln die anderen Patienten hatten...

    Viele Grüße Suse

    Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre Antwort, das war mir nicht so klar. Dann werden wir auch so verfahren.

    Leider haben wir Probleme mit unserer Software. Sie beachtet die Vorgabe von 3 TE nicht. Für den gesamten Aufenthalt wird die 9-63 übermittelt, egal wie viele TE erbracht wurden. :(

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Suse

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Frage zur Einstufung in P1/P2.

    In den Eingruppierungsempfehlungen steht, dass die Mindestmerkmale des Codes 9-62 oder 9-63 erfüllt sein müssen. Insbesondere die 3 TE/Woche durch Ärzte oder Psychologen.

    Wenn der Stichtag am Beginn der Berechnungswoche liegt kann es ja durchaus sein dass noch keine Therapie erbracht wurde. Der Patient wäre also in P1 einzustufen. Betrachtet man aber rückwirkend die gesamte Behandlungswoche in der der Stichtag liegt, müsste der Patient in P2 eingestuft werden weil nach dem Stichtag noch 3 TE erbracht wurden.

    Warte ich dann das Ende der Behandlungswoche ab um einzustufen oder zählen die Therapien die bis zu dem Stichtag gelaufen sind??

    Oder denke ich ganz falsch??

    Ratlose Grüße

    von Suse

    Hallo zusammen,

    ich war längere Zeit krank, auch über den Jahreswechsel, deshalb meine verspätete Frage:

    Mit Einführung der PPP-RL braucht die Einstufung nach Psych PV nicht mehr erfolgen und die entsprechenden OPS Kodes auch nicht mehr erfasst werden??

    Im OPS 2020 werden sie aber noch unverändert aufgeführt und in unserem Kis ist die Möglichkeit zur Einstufung unverändert vorhanden, es werden auch die entsprechenden Kodes abgeleitet.

    Dass eine Einstufung nach PPP-RL erfolgen muss ist mir klar.

    Kann mir jemand in meiner Verwirrung weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß Suse

    Guten Morgen Ju,

    ich würde sagen sowohl als auch!

    Wenn ein Patient als selbst- oder fremdgefährdend eingeschätzt wird sollte er doch besser schon vorher 1:1 betreut werden damit erst nichts passiert.! Natürlich muss sich diese Einschätzung und entsprechendes Verhalten/Aussagen des Patienten auch in der Dokumentation wiederfinden.

    Zu Ihrer zweiten Frage:

    Im OPS steht als Erläuterung zu Fremdgefährdung: dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist.

    Ich würde einen solchen Menschen also nicht mit dem psychotischen Patienten gleichsetzen.

    Viele Grüße

    Suse

    Hallo codierfee,

    bei uns werden die Patienten auch zwei Tage aufgenommen.

    Der MDK kürzt aber alle Fälle auf 1 BT.

    Wir werden jetzt wohl diese Fälle nur noch für einen Tag aufnehmen. Mal sehen was dann kommt!

    Viele Grüße

    Suse