Hallo Herr Dr. Bartkowski,
der Kompromiss sieht m. E. vor, dass zunächst 2,98% für 2026 gelten werden. Für das Jahr 2027 soll eine Berichtigung der auf dieser Basis gefundenen Landesbasisfallwerte (und PSY-Budgets) um (zusätzliche) 1,14% erfolgen, so dass die Absenkung für 2026 sich nicht dauerhaft in voller Höhe niederschlägt. Ab 2027 wären dann rund 4,15% (inkl. "Zinseffekt") von den 5,17% eingepreist, bevor die Steigerung der LBFW 2027 mithilfe des dann neuen Veränderungswerts als Obergrenze verhandelt werden.
Sollte es so kommen, wie im Kompromiss ausgehandelt, würde der Hybrid-Katalog in der Variante 2 (mit 2,98%) für 2026 gültig.