Beiträge von papiertiger_2
-
-
Guten Morgen,
nach etwas hin und her hat es jetzt endlich funktioniert.
Vielen Dank für die Hilfe
-
Hallo.
Für meinen Seelenfrieden:
""Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundessozialgerichts: Nachdem die Klage vor dem BSG zurückgenommen wurde, ist dieses Urteil [Anmerkung: =LSG Urteil] sowie das vorinstanzliche Urteil des SG wirkungslos.""
Wieso werden die Urteile wirkungslos, wenn das vor dem BSG zurück genommen wird?
Der Ablauf war doch:
KH reicht Klage ein
SG -> KK hat Recht bekommenLSG -> KH hat Recht bekommen
BSG -> KK wollte das nicht akzeptieren und ist vors BSG gezogen. Das hat die KK zurück gezogen -> Urteil vom LSG ist damit akzeptiert.
Die Urteile werden doch nicht unwirksam....
Wenn mir ein Urteil nicht passt gehe ich in die nächsthöhere Instanz. Wenn ich das dann, bevor überhaupt ein höherinstanzliches Urteil gesprochen wird, zurückziehe, dann akzeptiere ich doch das vorherige Urteil?!?
Würde ja bedeuten das KH hätte alles zurück gezogen (nicht nachvollziehbar) -> und da frage ich mich ob das überhaupt geht NACHDEM es ja schon Urteile gibt.
Eine Klage zurück ziehen geht doch nur bevor der Richter ein Urteil fällt.
-
Hallo,
ich weiß nicht wer sich das schon genau angeschaut hat.
Es ist richtig und wichtig, dass dieser Katalog überarbeitet wird.
Ein paar Dinge finde ich allerdings etwas seltsam.
Die laparoskopische Appendektomie ist nach den Tabellen nicht als stationäre Leistung anzusehen, es sei denn es lag eine Peritonitis vor. Auch die K35.8 ist nach der Liste nicht stationär behandlungspflichtig. (Tabellen K2 OPS stationär und K6 ICD nicht ambulant)
Die K80.00 ist ebenfalls nicht genannt. (Tabelle K6 ICD nicht ambulant). Die akute Cholezystitis ist mit K81.0 in der Tabelle allerdings aufgeführt. Die DRG H64Z (akute Cholezystolithiasis HD) ist auch nicht unter "K1 DRG nicht ambulant" genannt.
Entgleister DM ebenfalls nicht, weder ICD noch DRG.
NACHTRAG:
Wollte jetzt nicht alles löschen.
Appendektomien - > ambulant vorgeschlagen
laparoskopische CHE -> ambulant vorgeschlagen
-
Hallo,
vielen Dank Frau Zierold
-
Hallöchen,
hat hier schon mal jemand eine Fristverlängerung zum Unterlagenversand beantragt, und kann mir sagen, wie man diese 300 Euro an die KK zahlt?
Wir haben erstmalig einen solchen Fall. Die KK hat das zwar aufgenommen, und sagte auch kein Problem, aber wie das Geld zur KK kommt, da konnte sie mir nicht weiterhelfen...
-
Moin,
Frage:
wir haben für Q2/2022 eine Quote von 5%. Heißt ja -> keine Strafzahlungen.
Für was gilt das dann?
Für die Fälle, die in Q2 abgeschlossen werden? (Gibt ja nicht die Möglichkeit das zu schieben, hüstel...)[Nachtrag: wie wir es ja mit einigen Kassen haben]
Für die, die in dem Quartal aufgenommen und später geprüft werden?
Missbrauch sind da Tür und Tor geöffnet.
Und Rechtsschutz wurde uns auch genommen, da es völlig unerheblich ist, ob wir Widerspruch einlegen und Recht bekommen, oder irgendwann vor Gericht Recht bekommen.........
-
Hallo.
Erst mal danke (glaube ich)...
Interessant: am 31.10.21 beschlossen, noch nicht unterschrieben, aber gültig ab 01.11.21.
Was ich nicht verstehe:
Unter "Dokumentation der Übergangspflege" steht unter Punkt f:
- Die erforderliche Anschlussversorgung konnte bereits während der Krankenhaus-behandlung (für einen Übergang in die Anschlussversorgung innerhalb des Zeitrahmens für die Übergangspflege) sichergestellt werden: JA [ ]/NEIN [ ]
Wenn dort ja angekreuzt wurde, dann war keine Übergangspflege notwendig, man kann sie dann wohl nicht abrechnen, und somit wäre die gesamte Dokumentation überflüssig.
Oder?
-
-
-
Hallo medman,
steht hier im letzten Punkt. Wurde am Montag veröffentlicht
https://www.mdk.de/aktuelles-pres…ngen-ergaenzt0/
Ich hätte irgendwie erwartet, dass die Fristverlängerung da auch irgendwie drin steht.