Beiträge von papiertiger_2
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Hallo,
da ich auch gerade so einen Fall auf dem Tisch habe:
Haben die BMG Leitsätze zur Wiederaufnahme von 2004 noch Bestand? Oder sind die überholt?
Viele Grüße
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Aus einem Gutachten:
"Hier handelt es sich nicht um eine misslungene sondern um eine wegen pathologischem CTG abgebrochene medikamentöse Geburtseinleitung, die O61.0 ist deshalb hier zu löschen."
Um einen Politiker zu zitieren: "Ä"
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Moin,
in ORBIS soll es bei uns auch über den Mengenkalkulator laufen. Dedalus hat dazu vor ein paar Tagen was zur Einrichtung veröffentlicht.
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Guten Morgen,
"keine positiven BK aus Blut; nur aus Galle"
Sepsis Gesellschaft:
"Bei Verdacht auf eine Sepsis sind regelhaft geeignete Materialien für die mikrobiologische Diagnostik (einschließlich Blutkulturen!) zu entnehmen"
Keine BK, keine Sepsis. Außer Sie können belegen, dass es sich beim Gallensaft um ein "geeignetes Material" handelt.
Für mich wäre das, sofern kein Stein nachgewiesen, eine K81.0.
Viele Grüße
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Hallo,
ohne Anwalt zu sein...
1. 4 Jahre da SGB V (würde ich mal so behaupten)
2. mit der Mitteilung der KK
Haben Sie so viele AWP noch nicht abgerechnet?
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Hallo Herr Berbuir,
vielen Dank.
Das war auch das was ich mir dachte.
Bin schon am überlegen, ob ich denen einfach spaßeshalber mal eine Rechnung über die Aufwandspauschale zukommen lasse.
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Hallo,
mir ist ein Schreiben einer PKV auf den Tisch geflattert, wo ich etwas am überlegen bin.
Zum Fall:
Wir haben einer PKV am 22.07.20 eine Rechnung gestellt. Am 05.08.20 wurde festgestellt, dass ein ZE für Blutprodukte nicht erfasst war. Die Rechnung wurde also storniert, und neu berechnet.
Die PKV lehnt die neue (höhere) Rechnung mit dem Verweis auf §17c Abs. 2a KHG ab.
Ich hab §17c jetzt mal wieder mehrfach gelesen, und die PKV wird 2 mal erwähnt, und zwar in in Abs. 5, und da geht es um die Datenübermittlung zur direkten Abrechnung...
Fällt die PKV nicht unter das BGB? Und ist damit die Rechnungskorrektur nicht innerhalb von 3 Jahren möglich?
Für Antworten wie immer dankbar...
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Hallo,
die Umsetzung ist sehr ausführlich für EOFM und IBIL auf den Supportseiten von Dedalus zu finden.
Inkl. Importdatei für den Mengenkalkulator
S. Lindenau
Hallo Herr Lindenau,
wo findet man denn die Importdatei? irgendwie finde ich die nicht