Hallo,
ist doch ganz einfach: Der Gutachter will das Sie seine Arbeit machen ;-).
Spaß beiseite: Entweder der Gutachter sagt es wäre ambulant möglich, oder er sagt stationär ja, aber nicht so lange.
Ich würde das Gutachten ablehnen mit Hinweis darauf, dass der Gutachter kein vollständiges Gutachten abgeliefert hat, da kein Hinweis zu finden ist, dass eine stationäre Behandlung abgelehnt wurde, bzw. die Verweildauer nicht korrekt ist.
Der Gutachter des MDK ist in der Pflicht Ihnen explizit nachzuweisen, dass Sie einen Patienten entweder fälschlicherweise stationär aufgenommen haben (primäre Fehlbelegung), wenn eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre, oder dass Sie einen Patienten zu lange im Haus behalten haben, wo der Patient schon wieder hätte entlassen sein können (sekundäre Fehlbelegung).
P.S.: Ich würde auch die Geschäftsführung des MDK informieren und darauf Hinweisen, dass dieses Vorgehen nicht korrekt ist.
Viele Grüße