Hallo,
Ihre Kodierung ist so nicht korrekt. Schauen Sie unter D001a (!!) in den DKR.
Dort steht:\"[...]Sich anbahnende oder drohende Krankheit
Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert, aber während des Krankenhausaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-Verzeichnissen (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 29) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 33)) festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich anbahnend oder drohend unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist. Wenn in den ICD-10-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich anbahnend oder drohend beschrieben wurde, nicht kodiert.[...]\"
Also dient das Schneuzverbot zwar der Verhinderung von möglichen Komplikationen, ist aber im DRG System nicht abbildbar.
Der MDK hat insofern Recht.
Viele Grüße