Beiträge von papiertiger_2

    Moin,

    prüfen Sie doch mal wie lange es dauert, bis ein Fall nach erfolgter Kodierung, zur Faktura frei gegeben wird.

    Da werden sicher einige Tage zwischen liegen. Ist also eine Frage der Liquidität des Hauses.

    Wichtig ist:

    Wie lange kodieren die KF schon?
    Wieviel medizinisches Hintergrundwissen besteht?

    Für die Ärzte ist die Kodierung und Fallfreigabe eine lästige Angelegeneheit, die sie gerne weitergeben möchten. Und ich denke das ist auch gut so. Denn ganz ehrlich: Welcher Arzt hat schon groß Ahnung von der Kodierung (Anwesende hier im Forum ausgeschlossen :) ) ? Wenn man sich stellenweise anschaut was da so als Haupt- und Nebendiagnosen angegeben wird kann es einem schon ganz anders werden. Da wird kodiert auf Teufel komm raus. Würden wir das so durchgehen lassen :t_teufelboese: .

    Was die Verantwortung angeht:

    Nach aussen hin haben m.E. niemals die Kodierfachkräfte die Verantwortung, denn diese sind vom Haus beauftragt und handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn also die KF im Auftrag des Hauses mit Segen der Chefärzte kodieren sehe ich da absolut kein Problem. Innerhalb des Hauses sieht das natürlich anders aus :augenroll: . Da sind Sie dann der Ansprechpartner, wenn etwas nicht passt.

    Aber das Folgende sollten Sie auch bedenken:

    Sind Sie im TVÖD? Haben Sie Stellenbeschreibungen? Dann sprechen Sie mit dem Betriebsrat. Mehr \"hausinterne\" Verantwortung = mehr Schmerzensgeld. :d_zwinker:

    Viele Grüße

    Hallo,

    je nachdem was die KK geschrieben hat. Wenn die KK auf §294a SGB V verweist -> Ihrerseits Verweis auf das letzte Urteil zu diesem §.

    Wenn einfach pauschal der Bericht angefordert wurde, ohne auf irgendwelche §§ oder Urteile zu verweisen -> Schreiben in die Runde Datenschutzkonforme Ablage geben => Sie sind nicht verpflichtet die KK auf eventuelle \"Rechtsirrtümer\" hin zu weisen. M.E. wissen die betroffenen KKn bzw. Sachbearbeiter ganz genau das ihr Verhalten rechtlich nicht abgedeckt ist, aber wenn es ab und zu mal klappt ist das auch gut.

    Viele Grüße und nicht zu viel gefallen lassen

    Moin,

    GenS

    be•hạn•deln; behandelte, hat behandelt; [Vt]
    jemanden (irgendwie) behandeln (als Arzt) einem Kranken od. Verletzten Hilfe geben (indem man ihn mit Medikamenten od. einer Therapie zu heilen versucht) <einen Patienten ambulant, stationär, homöopathisch, medikamentös behandeln>

    jemanden/etwas (mit etwas) behandeln versuchen, jemanden/eine Verletzung od. Krankheit mit bestimmten Mitteln zu heilen: eine offene Wunde mit Jod behandeln

    oder (auch WIKIpedia)

    Bedeutungen:

    [1] das Behandeln
    [2] Anwendung eines Heilverfahrens
    [3] Betreuung durch einen Arzt
    [4] Darstellung eines Themas
    Herkunft:

    von behandeln
    Synonyme: [!!!]

    [2] Therapie [!!!]
    [4] Ausführung, Besprechung, Erörterung

    CT ist Diagnostik keine Therapie. Hab noch nicht davon gehört, das jemand mit Spontanheilung aus der Röhre kam ;) (Wäre aber mal ein schöner Gedanke, oder?)

    Viele Grüße (noch heute, dann 3 Wochen Urlaub :biggrin: )

    Hallo,

    Zitat


    Original von e-learn:

    Wir haben als Aufnahmegrund und somit HD den Ileus abgerechnet. Der MDK sieht den Ileus als Symptom der Grunderkrankung an, und somit wäre als HD das Harnblasen-Ca anzugeben.

    Soso, der MDK sieht den Ileus als Symptom des Harnblasen Ca an.

    Wenn er das so ansieht, warum verstößt er dann gegen die DKR?

    0201f: Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das symptom [f3]behandelt[/f3] wird.

    Haben Sie sonst etwas an dem Ca gemacht? Wenn nein, würde ich dem MDK widersprechen. Ein CT ist keine Behandlung.

    Viele Grüße

    Hallo,

    wenn Sie im 1. Aufenthalt eine Untersuchung auf Tbc veranlasst haben, und das Ergebnis nunmehr eingeht, dann können Sie die HD des 1. Aufenthaltes noch ändern. Siehe DKR: Untersuchungsergebnisse, die nach Entlassung des Patienten eingehen. Aber wirklich nur, wenn die Untersuchung im 1. Aufenthalt veranlasst, und die Ergebnisse erst später vorliegen.

    Wobei ich noch prüfen würde, ob eine WA vorliegt...

    Moin,

    ich würde in diesem Fall mal die Kirche im Dorf lassen.

    Beispiel: meldet der MDK mir die Prüfung der Kodierung, und kommt dann in seinem GA dazu mich unter die UGVD zu drücken, würde ich das GA ablehnen. Warum? weil ich dem MDK nur Unterlagen zum Nachweis der Diagnosen, nicht aber der VWD geschickt habe. Da hilft auch der Dauerhinweis des MDK auf \"weitere Unterlagen nach Maßgabe KH\" nichts, denn wenn UGVD nicht angefragt wird dazu natürlich auch nichts rausgeschickt.

    In Ihrem Fall ging es um die Prüfung der Nebendiagnose. Diese wurde vom MDK als falsch eingestuft. -> soll halt HD sein.

    Ich würde jetzt schauen ob der MDK recht hat und entsprechend weiter verfahren.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Horndasch,

    und so etwas steht aber weder bei der 5-890.1 noch bei der 5-911.1. Würde so was da stehen, gäbe es keine Diskussion.

    Es steht aber nichts geschrieben, dass die Kombination der beiden Kodes ausschließt, aus welchen Gründen auch immer. Und es ist nicht unsere Aufgabe darüber zu spekulieren (siehe oben).
    Es ist kein Ausschluß genannt -> es spricht nichts gegen eine gemeinsame Verwendung der Kodes.

    Auch als Hinweis:
    5-784.xx Knochentransplantation und -transposition; da steht : die Entnahme eines Knochentransplantates ist gesondert zu kodieren.

    Da ist es auch klar, dass der Knochen (autogen) ja irgendwo herkommen muss.

    Jedwede Einschränkung bei den OPS Kodes gilt immer und ausschließlich nur für den betroffenen / genannten Kode. Wir können nicht darüber spekulieren, ob solche Einschränkungen auch für andere Kodes Gültigkeit haben könnten. Das ist Aufgabe des DIMDI.

    Moin,

    wenn ich mir die Indikationsstellung im Haus von Herrn Cramer anschaue, gehe ich mal davon aus, dass es sich um mehr als wenige ml handelt.

    Allerdings muss ich auch gestehen, dass diese OP in unserem Haus nicht durchgeführt wird, und insofern kann ich das nur eingeschränkt beurteilen.

    Abgesehen davon: Die Frage stellt sich gar nicht.
    Wäre es so, gäbe es eine Einschränkung im OPS, z.B. \"Dieser Kode ist nur zu verwenden bei einer dokumentierten abgesaugten Menge von mehr als 300 ml\" o.ä.
    Daraus folgt, dass die Absaugung von mehr als 0 ml die Kodierung möglich macht (Ob sinnvoll oder nicht sei dahin gestellt: Aufwand ist größer \"0\"). Es ist nicht die Aufgabe der Kodierer und erst recht nicht des MDK, irgendwelche \"Mindestmengen\" in OPS Kodes hinein zu interpretieren, wenn dies nicht explizit im OPS geschrieben steht. Vgl. hierzu auch das Wunddebridement. > als 4 cm² oder weniger als 4 cm².
    Es ist nur zu prüfen, ob das was durchgeführt und dokumentiert wurde, mit diesem Kode korrekt abgebildet ist.