Hallo NuxVomica,
wir sind da mindestens genauso ratlos wie Sie. Nachdem ja leider das Antwortverhalten auf Ihre Frage recht zurückhaltend ist, nehme ich an, dass wir da nicht alleine sind.
Wir haben mal beispielhaft die S2 Leitlinie zur Akutbehandlung alkoholbezogener Störungen auf "standardisiert" durchforstet. Es finden sich Hinweise auf Skalen zur Erfassung des Entzugssyndroms und zur Erfassung psychiatrischer Komorbiditäten.
Was soll das nun heissen? Müssen die standardisierten Erhebungsinstumente immer angewendet werden, oder reicht es nur bei Verdachtsfällen für psychiatrische Komorbiditäten? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "sozial"? Hier sind in der Leitlinie keine konkreten Skalen finden, sondern lediglich Fragestellungen zur Sozialanamnese (Arbeit, Familie, Wohnung, Straftaten)
Wir sind wieder in dem Dilemma, das sich so häufig bei den psychiatrischen OPS zeigt: Die mögliche Interpretation.
Es tut mir leid, ich habe auch nur wieder mehr Fragen als Antworten.
An dieser Stelle nochmals die Bitte an die zuständigen Gremien der Fachgesellschaften etc., die die OPS Texte formulieren: Bitte denken Sie an die Mitarbeiter in den Kliniken, die irgendwann den Nachweis führen müssen, dass z.B. Mindestmerkmale erfüllt sind. Stichwort "Praxistauglichkeit".
Beste, aber ratlose Grüße