Beiträge von E. Rah.

    Hallo NuxVomica,

    sorry, bin in den verschiedenen OPS Versionen durcheinander gekommen, Sie haben natürlich recht, die Änderung hat ja erst von 2013 auf 2014 stattgefunden und erst in diesem Jahr geht es bei der Ermittlung um die Anzahl der unterschiedlichen Intensivmerkmale, statt der höchsten Anzahl Intensivmerkmale je Episode.

    tomkue

    wie NuxVomica ja beschrieb, keine Änderung bei der Behandlungsepisoden (Zeitspannen) sondern bei der Ermittlung der Anzahl.

    Beste Grüße

    Hallo tomkue,

    soweit ich das verstanden habe, wurde die Formulierung geändert um den Sachverhalt klarer auszudrücken, in der Sache hat sich nichts geändert. Die neue Formulierung finde ich jetzt allerdings auch eher missverständlich.

    Schöne Grüße

    Hallo NuxVomica,

    wir sind da mindestens genauso ratlos wie Sie. Nachdem ja leider das Antwortverhalten auf Ihre Frage recht zurückhaltend ist, nehme ich an, dass wir da nicht alleine sind.

    Wir haben mal beispielhaft die S2 Leitlinie zur Akutbehandlung alkoholbezogener Störungen auf "standardisiert" durchforstet. Es finden sich Hinweise auf Skalen zur Erfassung des Entzugssyndroms und zur Erfassung psychiatrischer Komorbiditäten.

    Was soll das nun heissen? Müssen die standardisierten Erhebungsinstumente immer angewendet werden, oder reicht es nur bei Verdachtsfällen für psychiatrische Komorbiditäten? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "sozial"? Hier sind in der Leitlinie keine konkreten Skalen finden, sondern lediglich Fragestellungen zur Sozialanamnese (Arbeit, Familie, Wohnung, Straftaten)

    Wir sind wieder in dem Dilemma, das sich so häufig bei den psychiatrischen OPS zeigt: Die mögliche Interpretation.

    Es tut mir leid, ich habe auch nur wieder mehr Fragen als Antworten.

    An dieser Stelle nochmals die Bitte an die zuständigen Gremien der Fachgesellschaften etc., die die OPS Texte formulieren: Bitte denken Sie an die Mitarbeiter in den Kliniken, die irgendwann den Nachweis führen müssen, dass z.B. Mindestmerkmale erfüllt sind. Stichwort "Praxistauglichkeit".

    Beste, aber ratlose Grüße

    Guten Morgen,

    wir bemühen uns um eine Teambesprechung zusätzlich zu einer OA-Visite, möglichst mit allen Berufsgruppen,die den Patienten behandeln. Das ist in der Realität sehr unterschiedlich umzusetzen, in Bereichen mit relativ hohen Patientenzahlen und kurzer Verweildauer fällt OA-Visite und Teambesprechung "zusammen".

    Aber ich habe noch einen weiteren Gedanken, zum Thema "keine Teambeprechung, kein Geld". Ich kann nirgendwo finden, dass eine OPS-Kodierung mit oder ohne Therapieeinheiten verpflichtend ist. Gegroupt wird ein Fall ja auch ohne OPS. Wenn man also nicht alle Mindestvoraussetzungen (z.B. Teambesprechung) erfüllt, dann könnte man ja auch auf die OPS-Kodierung verzichten. Wenn man dann noch die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung (z.B. medikamentöse Einstellung) nachweisen kann, ist man ja auch sicher gegen Streichung von Tagen durch den MDK.

    Bin ich da auf dem Holzweg, weil ich irgendeine Regelung übersehen habe?

    Schöne Grüße

    Hallo Zusammen,

    das alphabetische Register ist nur eine Arbeitshilfe, die Schlag- und Stichworte enthält. Sie sagt meines Wissens nach nichts über Richtigkeit von Kodierung und auch nichts über die Wahl der Hauptdiagnose. Ausschlaggebend sind soviel ich weiß, die DKR und die Hinweise im Systematischen Verzeichnis.

    Ich würde die HD F32.2 wählen, weil (so vermute ich) die Behandlung der Depression im Vordergrund stand. Die dadurch komplizierte Schwangerschaft hat die Behandlung zusätzlich beeinflusst und deshalb Nebendiagnose.

    Beste Grüße

    Hallo zusammen,

    helmutwg: Wenn ich sie richtig verstehe, müssen sie aber doch die OPS Einstufung eingeben, also entscheiden, ob die Regelbehandlung oder die 9-700 mit den Mindestmerkmalen ( u.a. 3 Therapieelemente) zutreffen. Erst dann wird mit der Leistungserfassung der Code automatisiert generiert. Oder kann ihre Leistungserfassung automatisch Therapieelemente (nicht -einheiten) unterscheiden und falls diese nicht ausreichen automatisch auf Regel herunterstufen?

    lord Control: Der "geringe" Mehrerlös kann sich mit jedem PEPP Katalog ändern. Dann hat man allerdings das Problem bei den Bugdetverhandlungen , da man mit den Kodierdaten des Vorjahres das laufende Jahr plant. Und wie auch schon in diesem Thread erwähnt: Mit nach "Erlös kodieren", hat eine Inflation der Leistungen zur Folge, mit dem Problem der Leistungsausweitung bei gleichzeitigem Preisverfall. Das Geld im Gesamtsystem wird nicht mehr werden

    Bei uns wird auch bei Drogenpatienten mit S2 kodiert und unter Umständen gleichzeitig Regelbehandlung.

    Schöne Grüße

    Liebe Forumsteilnehmer,

    vielen Dank für die rege Resonanz auf meine Frage. Die verschiedenen Interpretationsansätze sind bei uns bei der Entwicklung einer klinikinternen Definition auch aufgetaucht. Meine Gedanken gingen eben auch dahin, wie Warscheinlichkeit, dass hier Kostentrenner identifiziert werden, sinkt, wenn die Häuser, die Kalkulationsdaten liefern, so unterschiedliche OPS Einstufungen handhaben. Aber ich weiß, ich wiederhole mich und ich bin nicht die einzige: es wäre hilfreich, wenn bei der Überarbeitung des OPS genauere Intensiv-Definitionen entwickelt werden könnten. Es hat ja eine marginale Änderung des Textes beim Intensivmerkmal 7 für 2014 stattgefunden. Wollte man damit eine stengere Auslegung bewirken oder ist das rein germanstisch zu sehen?

    Besten Dank für die bisherigen Antworten, ich möchte damit aber nicht weitere Beiträge "abwürgen". Ich freue mich über weitere Gedanken.

    Schöne Grüße

    Hallo garda,

    bezüglich der Frage, was mit den TEs passiert: Bei uns werden sie nicht miteingerechnet. So verfährt auch die Sofware des KIS

    Nach der Definition beginnt tatsächlich die 9-700 erst nach der Intensivbehandlung Merkmal 7. In diesem Zusammenhang entsteht aber bei uns (wieder einmal) die Frage der Definition von "vitaler Gefährdung". Ist damit schon der Patient mit 3 mal täglicher Blutdruck/Pulsmessung gemeint, oder reden wir von wirklich komplizierten Entzügen nahe der Monitorüberwachung. Bei ersterem fallen also fast alle Patienten im Suchtbereich anfänglich unter den Intensivcode. Bei letzterem liegt der Anteil eben im einstelligen Prozentbereich. Ich finde das auch deshalb so wichtig, weil die Wahrscheinlichkeit, daß die Intensivmerkmale (stärker) zu Kostentrenner werden, sinkt, wenn das Intensivmerkmal bei fast allen Patienten im Suchtbereich und über einen relativ langen Zeitraum verwendet werden!

    Wie handhaben denn die anderen Häuser dieses Intensivmerkmal "Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung"?

    Herzlichen Dank für die Beteiligung.