Beiträge von E. Rah.

    Liebe Teilnehmer,

    in der Gerontopsychiatrischen Abteilung stellt sich bei uns folgende Frage:

    Patienten die ein Form der Demenz F00-FO3 haben und aufgrund dieser Demenz weitere psychische Störungen, wie unter F06, wurden bisher als HD mit einem Code aus F06 und als Nebendiagnose der spezifischen Form der Demenz F00-03 kodiert. Nun ist uns aufgefallen, dass bei F06.- Ein Exklusivum \"In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben\"

    Unter F00-F03 :\" Demenz (F00-F03) ist ein Syndrom als Folge einer meist chronischen oder fortschreitenden Krankheit des Gehirns mit Störung vieler höherer kortikaler Funktionen, einschließlich Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auffassung, Rechnen, Lernfähigkeit, Sprache und Urteilsvermögen. Das Bewusstsein ist nicht getrübt. Die kognitiven Beeinträchtigungen werden gewöhnlich von Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation begleitet, gelegentlich treten diese auch eher auf. Dieses Syndrom kommt bei Alzheimer-Krankheit, bei zerebrovaskulären Störungen und bei anderen Zustandsbildern vor, die primär oder sekundär das Gehirn betreffen.\"

    Heißt das nun:

    1) Eine F00-F03 darf in keinem Fall mit einer weiteren Diagnose aus F06 kodiert werden. Das Krankeheitsbild ist mit einer F00-F03 korrekt abgebildet.

    oder

    2) Beides zusammen kann kodiert werden. Das Exkl. bezieht sich somit nur auf eine \"klassische\"Demenz\". Der Absatz\"Die kognitiven Beeinträchtigungen werden gewöhnlich von Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation begleitet, gelegentlich treten diese auch eher auf.\" deckt somit z.B. halluzinatorische oder wahnhafte Störungen nicht ab. F06 kann dann zusätzlich zu F00-F03 kodiert werden.

    Wie wird dies in anderen Kliniken gesehen bzw. gehandhabt?


    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Freundliche Grüße

    E. Rah

    Guten Tag,

    ich gebe zu bedenken, daß die Kodierung nicht so sehr das allgemeine Krankheitsbild abbilden soll, sondern den Aufwand, den es speziell am individuellen Patienten verursacht. Da eine antiepileptische Medikation spezifischer Aufwand (Kodierrichtlinie D003i) bedeutet, gibt es durchaus ein Argument die Nebendiagnose zu kodieren. Fraglich ist nun ob G40.5 oder die epileptischen Anfälle in der Eigenanamnese mit \"Z86.6 Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane in der Eigenanamnese.

    Viele Grüße

    E. Rah

    Zitat:

    Original von TicTac:
    Hallo zusammen!

    Das habe ich auch nicht gesagt. Korrekt ist meine Aussage, daß die Entgelte ab 2013 von den OPS, und nicht von den Nebendiagnosen abhängen werden.

    Die jetzigen Regelwerke für die Abrechnung dienen mir als einziger vorhandener Hinweis auf die voraussichtlich 2013 gültigen Regelwerke. Woher haben Sie Ihrerseits das Wissen, daß bis dahin die Nebendiagnosen eine abrechnungsrelevante Rolle spielen werden?

    Gruß, TicTac


    Guten Abend TicTac

    Sorry, dass ich Ihnen auf Ihre Frage nicht direkt geantwortet habe. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: natürlich weiß ich auch nicht, welche Faktoren entgeltrelevant sein werden - wie Herr Selter inzwischen ja gesagt hat.
    Meine Gedanken gingen und gehen in Richtung einer korrekten Ermittlung der Entgeltrelevanz:
    Kodierung sollte flächendeckend nach den DKR ablaufen. Diese wurden ja u.a. auch deshalb für verbindlich erklärt, damit gleicher Aufwand gleich kodiert wird. Damit kann auch eine belastbare Kalkulation stattfinden d.h. es wird ermittelt welche Angaben kostentrennend sein werden und in welchem Maß (=entgeltrelevant). Kommt es nun zu einer nicht korrekten Anwendung der DKR folgen daraus statisch systematische Fehler, die zu einer Verzerrung der Relativgewichte führen können.
    Ist dies korrekt oder habe ich etwas falsch verstanden?


    Abendliche Grüße

    E. Rah.

    Zitat


    Original von TicTac:
    Hallo zusammen!

    Das habe ich auch nicht gesagt. Korrekt ist meine Aussage, daß die Entgelte ab 2013 von den OPS, und nicht von den Nebendiagnosen abhängen werden.

    Die jetzigen Regelwerke für die Abrechnung dienen mir als einziger vorhandener Hinweis auf die voraussichtlich 2013 gültigen Regelwerke. Woher haben Sie Ihrerseits das Wissen, daß bis dahin die Nebendiagnosen eine abrechnungsrelevante Rolle spielen werden?

    Gruß, TicTac

    Guten Abend TicTac

    Sorry, dass ich Ihnen auf Ihre Frage nicht direkt geantwortet habe. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: natürlich weiß ich auch nicht, welche Faktoren entgeltrelevant sein werden - wie Herr Selter inzwischen ja gesagt hat.
    Meine Gedanken gingen und gehen in Richtung einer korrekten Ermittlung der Entgeltrelevanz:
    Kodierung sollte flächendeckend nach den DKR ablaufen. Diese wurden ja u.a. auch deshalb für verbindlich erklärt, damit gleicher Aufwand gleich kodiert wird. Damit kann auch eine belastbare Kalkulation stattfinden d.h. es wird ermittelt welche Angaben kostentrennend sein werden und in welchem Maß (=entgeltrelevant). Kommt es nun zu einer nicht korrekten Anwendung der DKR folgen daraus statisch systematische Fehler, die zu einer Verzerrung der Relativgewichte führen können.
    Ist dies korrekt oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Da ich mich nun wahrscheinlich wirklich OT befinde, eröffne ich ein weiteres Thema \"Kalkulation\" mit einer Kopie des Beitrages.


    Abendliche Grüße

    E. Rah.

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Schönen guten Tag TicTac


    Woher haben Sie denn diese Information? Meines Wissens erscheint die Version 1.0 des Entgeltsystems erst Ende des Jahres 2012. Allenfalls Mitarbeiter des InEK könnten bereits vorher wissen, wohin die Reise geht. Aber erstens auch erst wenn valide Daten vorliegen, wodurch sich die Kosten unterscheiden (frühestens Anfang 2012, weil dann erst die Kostendaten der Kalkulationshäuser und einigermaßen brauchbare Kodierungsdaten der anderen Häuser vorligen) und zweitens werden diese Mitarbeiter kaum autorisiert sein, Auskünfte darüber zu erteilen.

    Auch wenn sich vermutlich ein Großteil der Kosten über den OPS verteilen wird, sehe ich keinen Grund, warum nicht auch aufwändig behandlungsbedürftige Nebendiagnosen in das System einfließen werden.

    Guten Morgen TicTac, guten Morgen Herr Schaffert,

    ich muss mich einfach nochmals zu Wort melden, da mich hier die verschiedenen Statements verwirren. Entschuldigen Sie bitte meine Hartnäckigkeit. Ich kann bei meiner ausführlichen Recherche keine Hinweise finden, daß aufwändige Nebendiagnosen nicht in den Erlös im künftigen Entgeltsystem einfließen werden. Woher stammen diese Informationen?

    Einen guten Wochenstart

    E. Rah.

    Guten Tag Herr Schaffert,

    vielen Dank für die grundsätzliche Darstellung.
    Ich habe dieses Thema angeschnitten, da ich im Kontakt mit anderen Psychiatrien immer wieder feststelle, dass versucht wird, \"strategisch\" zu kodieren. Meine vorsichtigen Versuche, die Konsequenzen daraus zu erklären (so wie sie es hier explizit beschrieben haben), scheinen nicht so richtig auf fruchtbaren Boden zu fallen.
    Auch wenn ich mich und andere wiederhole: Wichtig ist realistisch und eben \"homogen\" zu kodieren, im Sinne der konsequenten Anwendung der DKR durch Kalkulations- und Nicht-Kalkulationshäuser, da sich ja die Bewertungsrelation aus den Daten der Kalkulationshäuser ergeben und genau diese ja in die Berechnung des krankenhausindividuellen Abrechnungswert eingeht.
    Ausserdem wird es ja vermutlich auch eine Konvergenzphase geben, in der Häuser mit vergleichsweise hohem krankehausindividuellem Abrechrechnungswert (resultierend aus einem \"ungünstigem\" Verhältnis zwischen Budget und Summe der Bewertungsrelationen) an einen landes- oder gar bundeweiten Basisfallwert nach unten angeglichen werden.

    Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende

    E. Rah.

    Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die \"allumfassende\" Darstellung aller möglichen \"Wenn\"- Fälle. Ich bin dankbar, dass jetzt insgesamt auch stärker das Thema Haupt- und Nebendiagnosen fokussiert wird.

    Freundliche Grüsse

    E. Rah.

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die Beiträge. Ich kann die Einschätzung von Herrn Selter und Herrn Schaffert nur unterstützen. Insbesondere ist , wie Herr Schaffert oben erwähnt hat, die Plausibilität der Kodierungsdaten wichtig. Die Kodierung der Kalkulationshäuser muss sozusagen \"repräsentativ\" für alle 17b Einrichtungen sein.
    Ich bitte daher alle Beteiligten - sowohl im eigenen Interesse. als auch im Gemeininteresse - jeden klar dokumentierten Aufwand entsprechend der Kodierrichtlinien zu kodieren.

    Vielen Dank

    E. Rah.

    Hallo,
    ich kann die Einschätzung nicht teilen.
    Die Medikamente müssen während eine Krankenhausaufenthaltes (unabhängig, ob voll- oder teilstationär) vom Krankenhaus gestellt werden. Die über Rezept und Hausarzt erhaltenen Medikamente brauchen in dieser Zeit nicht verwendet werden) Begründung in 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V; § 2 Bundespflegesatzverordnung.

    Grüße von
    E. Rah.

    Hallo Curley-Sue,

    auch bei teilstationären Fallen ist - wie bei stationären Fällen - die medizinische notwendige Behandlung (hier Medikation) im Versgungsauftrag des Krankenhauses enthalten: § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V; § 2 Bundespflegesatzverordnung.
    Dies ist vollkommen unabhängig, ob der Patient die vom KH verordneten und zur Verfügung gestellten Medikamente zu Hause oder im KH nimmt.

    Also entsprechende Nebendiagnosen sind kodierbar.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Guten Abend,

    ich stelle fest, dass die meisten Beiträge hier im Bereich Kodierung der Prozeduren liegen. Allerdings finde ich es genauso wichtig, sich um eine korrekte Nebendiagnoseverschlüsselung Gedanken zu machen, da diese durchaus auch kostentrennend wirken können. Hierbei bemerke ich, daß gerade im Bereich durch Z55- Z65 in der Psychiatrie ein separater Aufwand verschlüsselt werden könnte.

    Wir verwenden diese Diagnosen als Nebendiagnosen. Beispielsweise mithilfe des Sozialdienstes eine adäquate Wohnung gesucht wird:
    ICD 10 Z59.

    Gibt es Argumente, die dagegen sprechen? Wie wird das in Ihren Häusern gehandhabt?

    Feierabendliche Grüße

    E. Rah.