Liebe Teilnehmer,
in der Gerontopsychiatrischen Abteilung stellt sich bei uns folgende Frage:
Patienten die ein Form der Demenz F00-FO3 haben und aufgrund dieser Demenz weitere psychische Störungen, wie unter F06, wurden bisher als HD mit einem Code aus F06 und als Nebendiagnose der spezifischen Form der Demenz F00-03 kodiert. Nun ist uns aufgefallen, dass bei F06.- Ein Exklusivum \"In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben\"
Unter F00-F03 :\" Demenz (F00-F03) ist ein Syndrom als Folge einer meist chronischen oder fortschreitenden Krankheit des Gehirns mit Störung vieler höherer kortikaler Funktionen, einschließlich Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auffassung, Rechnen, Lernfähigkeit, Sprache und Urteilsvermögen. Das Bewusstsein ist nicht getrübt. Die kognitiven Beeinträchtigungen werden gewöhnlich von Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation begleitet, gelegentlich treten diese auch eher auf. Dieses Syndrom kommt bei Alzheimer-Krankheit, bei zerebrovaskulären Störungen und bei anderen Zustandsbildern vor, die primär oder sekundär das Gehirn betreffen.\"
Heißt das nun:
1) Eine F00-F03 darf in keinem Fall mit einer weiteren Diagnose aus F06 kodiert werden. Das Krankeheitsbild ist mit einer F00-F03 korrekt abgebildet.
oder
2) Beides zusammen kann kodiert werden. Das Exkl. bezieht sich somit nur auf eine \"klassische\"Demenz\". Der Absatz\"Die kognitiven Beeinträchtigungen werden gewöhnlich von Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation begleitet, gelegentlich treten diese auch eher auf.\" deckt somit z.B. halluzinatorische oder wahnhafte Störungen nicht ab. F06 kann dann zusätzlich zu F00-F03 kodiert werden.
Wie wird dies in anderen Kliniken gesehen bzw. gehandhabt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Freundliche Grüße
E. Rah