Beiträge von Mautner

    Hallo Herr Heller,

    wir haben genau dasselbe Problem.
    Der GBA verweist tatsächlich auf die DKG und den VDAK(!)
    Der zuständige Herr bei der DKG hat Urlaub, kommt nächste Woche wieder.
    Mir wurde empfohlen, eine mail zu senden.
    Ihre Frage, ob die Leistungen entfernt werden müssen, würde ich formal mit ja beantworten.
    Wir haben zudem noch ein Haus mit Teleradiologie, wo die CT zwar im Haus erbracht, aber extern befundet werden. Wie ist hier das Procedere?

    Ich denke zudem, dass in einem Kommentar darauf hingewiesen werden sollte, dass die Leistungen de facto im gleichen Haus erbracht werden, denn nur das dürfte die Pat. interessieren, und keine weiteren Spitzfindigkeiten.

    Hallo Kollegen,

    die Diskussion läuft sich wieder warm.
    Problem bei den Streitereien ist eigentlich nicht die Sepsis, sondern das Sepsis-Syndrom (SIRS).
    Letzteres wurde eigentlich dazu erfunden, eine Arbeitsdiagnose zu haben, solange die Sepsis-Diagnose (wegen verzögerten Antibiogrammen) noch nicht gesichert war. Diese Definition war aber sehr weich und weitgehend, und von Anfang an nicht unumstritten. Zudem gibt es ja bekanntlich die Sepsis auch ohne bakt. Nachweis trotz heftiger Versuche (\"kulturnegative\" Sepsis). Das SIRS wurde zur Definition der Sepsis schließlich hinzugenommen.
    Das Problem begann damit, als die Kodierregel eingeführt wurde (2005), dass das SIRS bei der SEPSIS zusätzlich zu kodieren sei.
    In Wirklichkeit machen aber die Infektion zusammen mit dem SIRS die Sepsis-Diagnose aus. Wenn die Sepsis-Diagnose steht, dann ist das SIRS als Vorstufe und Teilaspekt aber überflüssig.
    Da das SIRS so windelweich definiert war, und deshalb auch wirklich häufig vorliegt (besser vorlag), wurde es natürlich tapfer kodiert. Als Folge wird nun merkwürdigerweise die SIRS-Definition verändert. Um ein Syndrom zu \"diagnostizieren\", müssen wir also nun 2 Blutkulturen machen!
    Anstatt die Kodierregel so zu ändern, dass bei nicht ausreichendem Infektionsnachweis das SIRS allein kodiert wird; bei (klinischer oder gesicherter) Diagnose einer Sepsis aber wiederum nur diese. Denn letztere ist eine Diagnose und nicht nur ein Syndrom, und ist weitgehender. Das SIRS als Teilaspekt u/o Vorstufe ist dann überflüssig.

    Die ganzen Kodierregeln helfen nichts, wenn die Begriffe gar nicht klar sind.

    Hallo Forum,

    aufgrund der Kodierempfehlungen der SEG 4, in der auch entsprechendes Beispiel (Kodierempfehlung Nr 2) steht. möchte ich hier nochmal einhaken:

    Das verwirrende besteht darin, daß der oft zitierte Paragraph die eigentliche Streitfrage, nämlich die Frage nach der Hauptdiagnose, nicht beantwortet.
    Natürlich zählt bei amb. OP im KH das ganze als ein Fall nach KHEntG. Für die Kodierung dieser Fälle sind aber die DKR gültig. Und hier besteht ein Widerspruch. Denn nach DKR ist das Problem als Hauptdiagnose zu kodieren, das nach retrospektiver Betrachtung die stat. Aufnahme veranlasst hat. Das ist aber eben genau anerkanntermaßen NICHT die ambulante(sic!) OP, sondern die Komplikation. Und somit ist diese m.E. die Hauptdiagnose.
    Oder gibt es andere Neuigkeiten zwischenzeitlich? Oder Meinungsänderungen?

    Viele Grüße

    Guten Tag, Herr Schaffert,

    danke für den Hinweis.
    Wichtig finde ich in Anbetracht obiger Diskussion, darauf hinzuweisen, daß die Diagnose der Sepsis nach wie vor nicht an die positive Blutkutltur gebunden werden kann (wie das der MDK manchmal gerne hätte).
    Weiter finde ich bemerkenswert, aber das ist nun mehr ein medizinisches Fachgesellschaften-Problem, daß wir nun, nach der ersten zu weiten und rein klinischen SIRS-Definition, jetzt eine meiner Meinung nach zu strenge Definition haben, die einen sogar zwingt (NB: ein Syndrom!), mindestens 2 Blutkulturen abzunehmen. Diese nach Ihren Worten \"medizinische Definition\" stammt interessanterweise laut DIMDI aus den \"Erfahrungen mit der bisherigen Definition in Verbindung mit den 2005 in die ICD-10-GM eingeführten Schlüsselnummern unter R65.-!.\"
    Ob das ein insgesamt eine Klarstellung und ein Fortschritt ist, bezweilfe ich sowohl aus medizinischen wie auch Kodierungs- und Effizienzgründen.

    Viele Grüße

    Guten Tag,

    also ich habe jetzt mehrfach nachgesehen: Es kursiert zwar eine angebliche neue Definition des SIRS im Internet.
    Aber es hat sich weder die Definition des Code R65.* geändert, noch die zugehörige Kodierregel!
    Oder was soll das heißen: das DIMDI hat die Definition finalisiert!?

    Ich bitte um Aufklärung.

    Hallo Forum,

    das ist wirklich schön!!

    Wenn jemand, der sich mit Pseudonym \"Erlösoptimierer\" nennt, schreibt:

    \"Da wir hier in die Regressprüfung bezgl. Fremdverschulden einsteigen, schreiben wir die Mitglieder an, ob sie wüssten wie ihre Niereninsuffizienz zu Stande kam.\"

    Das ist wirklich zu schön. Und mir fällt dazu kaum noch was ein.
    Vielen Dank auf jeden Fall!!!

    Das sollte ein Grund sein, wenigstens den eigenen Flüssigkeitshaushalt wieder auf Vordermann zu bringen, damit man nicht von seiner Kasse unerwartete Post erhält...
    :i_drink:


    Difficile est, satiram non scribere.

    Hallo,

    bitte beachten Sie: es gab und gibt nach wie vor eine Medizin jenseits aller Abrechnungstricksereien, sondern nach medizinischem und gesundem Menschenverstand.
    Und so ein Fall liegt hier vor, und darum geht es mir. (Ich weiß nicht, welche Fälle Sie meinen, um diese geht es hier aber nicht).
    Und diese Medizin muß nach wie vor reell bezahlt werden. Denn sonst werden auch Sie das spätestens dann bedauern, wenn Sie selbst einmal ins Krankenhaus kommen.

    Ich habe manchmal den Eindruck, daß die Abrechnung - nicht zuletzt durch die durch den Gesetzgeber induzierte entsprechende Hysterie - eben nicht mehr als \"Profession\", sondern als Sport betrachtet wird, bei dem alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Hauptsache, man wird nicht erwischt. Im Gesundheitswesen ist aber Vertrauen wichtiger als Schnäppchenjagd.

    Guten Tag,

    zurück zum AUsgangsproblem:

    Es sind zwei Fälle, sowohl nach dem gesunden Menschenverstand, wie medizinisch, als auch nach geltender Rechtslage. Auch innerhalb oGVD. Wir rechnen schon 1,5 Jahre nach DRGs ab. Hart bleiben.

    Wenn das Kassenvertreter nicht einsehen, liegt das an denen.

    Leichter tut man sich natürlich, wenn man die oGVD verstreichen lässt. Und man wird - wie man sieht - von den Kassen ja förmlich dazu gezwungen.

    Hallo,

    entweder ist ein Schreibfehler drin, oder die Fälle sind nicht zusammenzufassen, da 30 Tage überschritten.

    Zum Problem:
    Die Zusammenfassung von Wiederaufnahmen mit GWI ist geradezu eine FUNDGRUBE von Problemen, da mag ich gar nicht anfangen, zu erzählen...

    :a_kopfschuettel:

    Guten Tag,

    ich warte seit Wochen auf die Bereitsstellung des KHEntG, in lesbarer zusammenhängender Form, zuletzt geändert durch das 2. FPÄndG vom Ende November. Und finde nichts.
    Weiß es jemand?