Hallo Herr Nast,
ich meine:
1. s.o. Herr Schaffert,
2. Formal entscheidet (noch?) der Krankenhausarzt. Also muß zuallererst der behandelnde Arzt sich hier selber entscheiden, sich festlegen, und diese Entscheidung so oder so dokumentieren, und diese Entscheidung der jeweiligen Abrechnungsabteilung beibiegen, und sich nicht durch Programmvorgaben irritieren lassen.
(das Programm muß die Möglichkeit anbieten, ob man diese Möglichkeit wahrnimmt, muß die Abrechnung vom Arzt erfragen).
Es geht hier immer wieder um das Problem: Komplikation? Oder: Rezidiv bzw. erneuter Schub einer chronischen Krankheit, oder gar geplante WIederaufnahme für Therapieschema.
Im Grunde müssten Ärzte darüber Bescheid wissen. Dass das eine Folge für die Abrechnung hat, ist in der Inneren Abt. freilich neu.
Und im Einzelfall kann diese Unterscheidung schwierig sein.
Gruß
Mautner