Beiträge von NuxVomica

    Hallo Forum,

    in meiner Version des OPS 2024 (Vorabversion vom BfArM) fehlt der komplette psychiatrische Teil (ab 9-60).

    Wird es hier keinerlei Änderungen geben oder kommt da noch ein dicker Klops?

    Vielleicht in Verbindung mit der Ableitung der PPPRL aus den täglichen Einstufungen ab 1.1.24?

    Viele Grüße - NV

    Hallo,

    (unter der Annahme, dass Sie PEPP-Abrechnung haben):

    Wenn es sich um eine ärztliche Psychotherapeutin handelt kann ärztliche Einzel- oder Gruppentherapie kodiert werden,

    bei einer psychologischen Psychotherapeutin analog psychologische Einzel- oder Gruppentherapie.

    Eine spezifische Kodierung für systemische Therapie ist mir nicht bekannt.

    Demnach würde ich auch annehmen, dass an die therapeutische Ausbildung oder Zertifizierung keine Anforderungen gestellt werden.

    Viele Grüße - NV

    Hallo Forum,

    die Eingruppierungsempfehlungen (Vorabversion) ab 1.1.24 sehen vor, dass "Psychisch Kranke, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet..."

    in die Behandlungsbereiche A2 / S2 / G2 einzustufen sind.

    Wir fragen uns jetzt, ob wirklich nur die 3 genannten Intensivmerkmale gemeint sind oder ob jeder Tag mit mind. einem (beliebigen) Intensivmerkmal in der PPP RL als A2 / S2 / G2 gewertet wird.

    Gibt es eine Chance, dass die endgültige Fassung das klarstellt und evtl. sogar noch vor dem 1.1.24 erscheinen wird?

    Viele Grüße - NV

    Hallo,

    das ist deshalb so kompliziert, weil es keine klare Anweisung oder Regelung oder Verfahrensvorschrift gibt, wie eine AEB zu erstellen ist. Vieles ist Geheimwissenschaft und Erfahrungswissen.

    Soweit ich es verstehe, stellen Sie es richtig dar. Für die ÜL 17/18 muss der Grouper den 2-Jahres-Modus (17-19) anwenden.

    Bei uns (ID) heißt das z.B. "Konvertieren zu 2019". Da werden alle Daten nach 2019 gegroupt.

    Also, Sie haben doch den Durchblick! :)

    Viele Grüße - NV

    Hallo,

    für P2 oder P4 fordern die Einstufungsempfehlungen der PPPRL mind. 3 Therapieeinheiten pro Woche.

    Manchmal tritt der Fall ein, dass nicht durchgehend in jeder Behandlungswoche 3 TE anfallen.

    Wir fragen uns, welche Woche dann zugrunde gelegt wird:

    - die Woche, in die der Stichtag fällt? (Dann wäre jede 2. Woche nicht berücksichtigt)

    - die Wochen vor und nach dem Stichtag (beide Wochen müssen 3 TE enthalten)?

    Wie würden Sie einstufen bei folgender Konstellation:

    Woche 1: 3 TE

    Woche 2 (mit Stichtag): 3 TE

    Woche 3: 2 TE

    Viele Grüße - NV

    Hallo,

    der OPS sagt unter 6-00: "Hinw.: Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben"

    Wir behelfen uns damit, die Zahl der Sprays gesondert per Excel-Tabelle zu erfassen.

    Viele Grüße - NV